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VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…5 Z 2 ArtHG 2009 begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich entgegen den Bestimmungen der Durchführungsverordnung abgelaufene, nicht genutzte oder nicht mehr gültige Genehmigungen oder Bescheinigungen nicht unverzüglich zurücksendet. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als Finanzordnungswidrigkeit besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die…

VB-03304.6a. Musterkollektionsbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…Original wird hiermit beglaubigt" oder "Diese Bescheinigung annulliert und ersetzt das Original mit der Nummer xxxx, ausgestellt am xx.xx.xxxx". (9) Der Inhaber hat das Original und sämtliche Kopien einer abgelaufenen, nicht genutzten oder nicht mehr gültigen Musterkollektionsbescheinigung unverzüglich an die ausstellende Vollzugsbehörde zurückzusenden.

VB-03304.6b. Musikinstrumentenbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

…Musikinstrumentenbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Exemplar verkauft wird, verloren geht, zerstört oder gestohlen wird oder das Eigentum an dem Exemplar auf andere Weise übertragen wird. (10) Der Inhaber hat das Original und sämtliche Kopien einer abgelaufenen, nicht genutzten oder nicht mehr gültigen Musikinstrumentenbescheinigung unverzüglich…

VB-08000. Einführung
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

…Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 3, Abschnitt 4 und Abschnitt 5) sind in der EU27 nicht mehr gültig. Vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland ausgestellte Notifizierungen für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Abfällen sind in der EU27 nicht gültig. Diese gelten nur in Nordirland…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Konsequenzen: Die Bewilligung der pV muss am Datum der Annahme einer Zollanmeldung der Ersatzwaren zum zollrechtlich freien Verkehr gültig sein. Wenn die schadhaften Unionswaren zur Ausfuhr nach Art. 262 Abs. 2 UZK angemeldet werden, braucht die Bewilligung für die pV nicht mehr gültig zu sein.

ZK-25902.6.2. Erledigung des Verfahrens
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Zollanmeldung der aus den entsprechenden Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr gültig sein. Wenn Unionswaren in der in Art. 242 Abs. 1 UZK-DA genannten Frist zur pV IM/EX angemeldet werden, braucht die Bewilligung der pV IM/EX nicht mehr gültig zu sein.

VB-02210. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.08.2022

…3.3. bzw. Abschnitt 3.4.) und Einfuhrgenehmigungen (Abschnitt 4.3.) sind in der EU27 NICHT mehr gültig. Vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland ausgestellte Erlaubniserteilungen, Registrierungen, Ausfuhrgenehmigungen und Einfuhrgenehmigungen sind in der EU27 NICHT gültig. Diese gelten nur in Nordirland. 0.3. Warenverkehr…

VB-03300. Einführung
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…4.4.) sowie Vermarktungsbescheinigungen (Abschnitt 4.10.) sind in der EU27 nicht mehr gültig. Vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland ausgestellte Genehmigungen und Bescheinigungen für die Einfuhr in die Union und die Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Union sind in der EU27 nicht gültig…

VB-03304.4. Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…Original und sämtliche Kopien einer abgelaufenen, nicht genutzten oder nicht mehr gültigen Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung unverzüglich an die ausstellende Vollzugsbehörde zurückzusenden. (10) Sofern eine (in Anhang II oder III gelistete) Art in den Anhang I des Übereinkommens verschoben wird, verlieren Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen…

VB-03304.6. Reisebescheinigungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…das Eigentum an dem Exemplar auf andere Weise übertragen wird oder ein lebendes Exemplar gestorben oder entwichen ist oder ausgesetzt wurde. (10) Der Inhaber hat das Original und sämtliche Kopien einer abgelaufenen, nicht genutzten oder nicht mehr gültigen Reisebescheinigung unverzüglich an die ausstellende Vollzugsbehörde zurückzusenden.

MO-83007.4.2. VO 543/2011 - Sonderregelungen für die im Anhang I angeführten Erzeugnisse idF der Delegierten Verordnung 2017/891
geltende FassungRichtlinien10.04.2018

…gültig, solange sie nicht geändert werden. Sie sind nicht mehr gültig, wenn von der Kommission an sieben aufeinander folgenden Tagen kein pauschaler Einfuhrwert mitgeteilt wird. Abweichend von den oben angeführten Regelungen ist ab dem ersten Tag der Anwendungszeiträume kein pauschaler Einfuhrwert anwendbar, wenn er nicht…

VB-05001. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

…Im Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Unionsrechts ausgestellte Genehmigungen für die Ausfuhr von Kulturgut (Abschnitt 3.1.) sind in der EU27 nicht mehr gültig. Vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland ausgestellte Genehmigungen für die Ausfuhr von Kulturgut sind in der EU27 nicht gültig…

VB-07303. Aufgaben des Competence Centers Gewerblicher Rechtsschutz
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…nach dem 1. Jänner 2021 erfolgt (also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Produktpirateriebescheid nicht mehr gültig ist). Unionsanträge, die in einem der EU27-Mitgliedstaaten gestellt wurden, bleiben in der EU27 gültig, auch wenn die Zollbehörden des Vereinigten Königreichs zu den Zollbehörden gehören, bei denen…

VB-03304.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…das Eigentum an dem Exemplar auf andere Weise übertragen wird oder ein lebendes Exemplar gestorben oder entwichen ist oder ausgesetzt wurde. (10) Der Inhaber hat das Original und sämtliche Kopien einer abgelaufenen, nicht genutzten oder nicht mehr gültigen Wanderausstellungsbescheinigung unverzüglich an die ausstellende Vollzugsbehörde zurückzusenden.

AH-20753A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…geschlossene Geschäfte für Güter des KN-Codes 2709 Diese Bestimmung findet keine Anwendung mehr. 3A.5.2.2. Ausnahmen vom Einfuhrverbot für Güter des KN-Codes 2709 im Zusammenhang mit "Altverträgen" Die Bestimmung im Zusammenhang mit Altverträgen ist nicht mehr gültig. 3A.5.2.3…

UZKArtikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

… b)sie sind nicht mehr mit dem in der Welthandelsorganisation (WTO) erarbeiteten Abkommen über Ursprungsregeln oder den Erläuterungen oder den zur Auslegung dieses Abkommens angenommenen Stellungnahmen über den Ursprung vereinbar; in diesen Fällen tritt der Verlust der Gültigkeit mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung im…

UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…wenn sie nicht mehr mit einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vereinbar sind, mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung des Urteilstenors im Amtsblatt der Europäischen Union. (6) Verliert eine vZWA-Entscheidung gemäß Absatz 1 ihre Gültigkeit oder wird sie nach den Absätzen 4 oder…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Erfüllungspflicht, nicht mehr beseitigt werden kann. Dabei ist gleichgültig, ob die Ausführung des Rechtsgeschäftes stillschweigend oder als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen…

ZK-03806. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…nach Art. 39 Buchstabe e UZK nicht mehr erfüllt ist, bleibt die AEOC-Bewilligung weiter gültig. 6.1.3.3. Aussetzung auf Antrag des Beteiligten Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte kann die Aussetzung des AEO-Status beantragen, wenn er vorübergehend nicht in der Lage ist, die erforderlichen…

UP-81015. Verfahren bei der Ausfuhr aus dem begünstigten Land und bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…2017 anwendbar Der REX ist im Rahmen des APS das aktuell gültige Verfahren zur Ausstellung von Präferenznachweisen. Frühere Nachweisformen (insbesondere Ursprungsnachweise nach Formblatt A sowie im Rahmen von Übergangsbestimmungen verwendete Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung) sind nicht mehr anzuwenden. 5.1.1…