2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…
…UStG 1994 erschöpfend aufgezählt. Rz 1167: Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist nicht von einem buchmäßigen Nachweis abhängig und hat auch im Falle einer Schätzung des Umsatzes zu erfolgen. Rz 1168: Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu Anlage 1 richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN…
10.3. Ermäßigter Steuersatz von 13% 10.3.1. Gegenstände der Anlage 2 Rz 1351: Der ermäßigte Steuersatz von 13% kommt nur zur Anwendung, wenn Umsätze nicht vom ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 UStG 1994 erfasst sind. Vor 1.1.2016 bzw. 1.5…
10.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen 10.3.2.1. Tierzucht (Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren) Rz 1361: Zu den Tieren der Z 1 der Anlage 2 zählen insbesondere Pferde zum Schlachten, weiters Esel, Maultiere und Maulesel…
3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…
…Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene Abgaben nicht geltend gemacht werden, darüber hinaus ist auch die Verwendung von Kerosin als Treibstoff begünstigungsschädlich (siehe unten Rz 243). 4.1.4 Kombinierte Nomenklatur Rz 207: Bei der Kombinierten Nomenklatur…
…1461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.6.2026 über die Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren | Betroffene Länder | EU und USA | KN | Kombinierte Nomenklatur | NPU | Nichtpräferenzieller Ursprung | UZK | Unionszollkodex Verordnung (EU) Nr…
…dar. Die Kombinierte Nomenklatur wird einmal jährlich im Amtsblatt der EU, Reihe L, in konsolidierter Form veröffentlicht. Einzelne Änderungen publiziert die Kommission laufend im Amtsblatt und in der Integrierten Tarifdatenbank der EU (sog. "TARIC"). Rz 535: Die Kommission veröffentlicht zudem Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (kurz…
…die aus Erzeugnissen der Seefischerei gemäß Buchstabe b gewonnen oder hergestellt wurden und die in einer Weise bezeichnet sind, die ihre Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur ermöglichen, sowie deren Rohmasse (kg). (2) Bei der Umladung von Erzeugnissen und Waren nach Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben…
…oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur beruht oder weitere Unterteilungen für diese vorsieht, und die durch Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen im Hinblick auf die Anwendung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt wurde, c)die vertraglichen und autonomen Zölle auf die von der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren,…
…Durchführungsgesetz (ZollR-DG), die Durchführung des Zollrechts (ZollR-DV 2004), das Handelsstatistische Gesetz als "HStG 1995", die Kombinierte Nomenklatur als "KN" und der Österreichische Gebrauchszolltarif als "ÖGebrZT" abgekürzt. 1.3. Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung Soweit Verordnungen der Gemeinschaft, Bundesgesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen oder sonstige Rechtsvorschriften…
…Code der Kombinierten Nomenklatur und Wert | | | A+ | 43 08 000 275 | III/8 | | | Verwendete Vormaterialien | A+ | 43 08 000 273 | III/8 | | | Ursprungsland | A+ | 43 08 000 057 |…
…9. Abgangsmitgliedstaat Abgangs-MS ist jener MS, in dem der Versand oder die Beförderung vstW beginnt. 2.4.10. Kombinierte Nomenklatur Die Kombinierte Nomenklatur (KN; Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr…
…13 DVO 1225/2011): eine Durchschrift der Übereinkunft über wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Forschungsanstalten mit Sitz in der Gemeinschaft und mit Sitz in Drittländern; die genaue Handelsbezeichnung, sowie Menge und Wert der Ausrüstungen und gegebenenfalls die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur; Ursprungs- und Herkunftsland; Verwendungsort…
…13 DVO 1225/2011): die vom Hersteller verwendete genaue Handelsbezeichnung, sowie die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Lieferanten, Ursprungsland, Verwendungsort, Verwendungszweck, Erklärung, dass die Geräte ausschließlich zur medizinischen Forschung Diagnose oder Behandlung verwendet werden…
…und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-TDA) Verordnung 2658/87 (Kombinierte Nomenklatur) in geltender Fassung jeweils gültige Verordnung zur Aussetzung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren jeweils gültige Verordnung zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der…
…Besichtigung der Ware und alle anderen an der Ware vorgenommenen Prüfungen zur Ermittlung ihrer Art und Beschaffenheit zwecks Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur und Feststellung der Bemessungsgrundlagen und sonstiger für die Überführung in ein Zollverfahren maßgeblicher Umstände. Die innere Beschau ist so gründlich…
…die Versandanmeldung auf Waren des Anhanges 44 c ZK-DVO bezieht, ist in diesem Datenfeld mindestens der sechsstellige Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren einzutragen. Es ist jedoch nach Maßgabe der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen, wenn eine Gemeinschaftsbestimmung dies vorschreibt. | Beispiel:…
…vom 23.09.2022 S. 2 | Durchführungsbeschluss 2018/552 | Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 der Kommission vom 6. April 2018 zur Aktualisierung der in der Richtlinie 2003/96/EG des Rates angeführten Bezugnahmen auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Erzeugnisse, ABl. Nr…
…2) | Betrifft der Antrag Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B in Titel II der einführenden Vorschriften in Teil I der Kombinierten Nomenklatur fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte…