…infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar. Rz 6468: Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die ausschließlich infolge höherer Gewalt eingetreten…
…27.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 7324: Begünstigungsfähige Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen (Überhieb) oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) gegeben sind. Nichtbegünstigt sind daher die Einkunftsquellen aus Landwirtschaft…
…schlüssig ermittelt und dargestellt werden kann. 9.3.2 Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes 9.3.2.1 Veräußerung, Veräußerungserlös Rz 3862: Veräußerung bedeutet Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen gegen Entgelt (zB Verkauf, Tausch, Ausscheiden durch höhere Gewalt, Enteignung, Tilgung von Wertpapieren, Einziehung von Aktien bei effektiver Kapitalherabsetzung)…
…21.4.1983, 83/16/0016). Rz 914: Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO), etwa bei nicht zeitgerechter Entrichtung infolge höherer Gewalt (zB Murenabgang, Hochwasser), unterbleiben bei spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung auf Wiedereinsetzung erfolgender Entrichtung der Abgabe (§ 308…
…besonderen Fällen Rz 1406: Änderungen der Art der Nutzung in Folgejahren berühren die ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung nicht. Wird das Gebäude bei weiterlaufendem Betrieb veräußert, zur privaten Nutzung entnommen, unentgeltlich übertragen oder durch höhere Gewalt zerstört, so sind die restlichen ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen sofort abzusetzen. Sie kürzen den Veräußerungs- bzw…
…1 infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht erfüllt werden, so unterrichtet die Person, die diese Verpflichtung zu erfüllen hat, oder eine andere in ihrem Auftrag handelnde Person unverzüglich die Zollbehörden. Hat das unvorhersehbare Ereignis oder die höhere Gewalt nicht zum vollständigen Verlust der…
…Gleiches gilt, wenn der Rechtsnachfolger eines Gesellschafters nach dessen Tod aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Regelungen (Gesellschaftsvertrag) de facto zwangsweise aus der Gesellschaft ausscheidet. Eine durch Erwerbsunfähigkeit ausgelöste Betriebsaufgabe ist als Ausscheiden durch höhere Gewalt zu betrachten. Ein Nachweis über die Krankheit und die damit einhergehende Erwerbsunfähigkeit…
…sind nicht relevant; sie können sowohl in der Sphäre des Flugplatzhalters (zB Streik des Bodenabfertigungspersonals), in der Sphäre des Luftfahrzeughalters (zB technisches Gebrechen des Luftfahrzeuges), in der Sphäre des Passagiers (zB Erkrankung oder Versäumen des Abflugs) liegen oder höhere Gewalt (zB widrige Witterungsbedingungen, Vulkanausbruch) darstellen…
…bzw. der unwiederbringliche Verlust ist dem Zollamt nachzuweisen (zB Unfallbericht der Polizei). In Betriebsbeschreibungen (als Teil von Bewilligungen) ist eine mit dem jeweiligen Betrieb abgestimmte Vorgehensweise hinsichtlich Zerstörung oder unwiederbringlichem Verlust aufzunehmen. Höhere Gewalt oder ein unvorhersehbares Ereignis sind gegeben, wenn ein von außen kommendes…
…oder einem steuerfreien Betrag zugeführt werden, wobei in letzterem Fall die Verwendungsfrist mit dem Zufließen der zweiten Ratenzahlung zu laufen beginnt. 9.3.8 Waldnutzungen Rz 3889: Fassung ab Veranlagung 2005: Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung, siehe Rz 7338) gilt…
…unternehmerisch bedingte Taxifahrten steht daher zu. Randzahlen 1953 bis 1979: derzeit frei. 12.2.6. Vorsteuerabzug bei einem Bestandvertrag (Leasingvertrag) über Kraftfahrzeuge oder Krafträder im Falle der Beschädigung des Bestandobjektes durch Unfall oder höhere Gewalt Rz 1980: Nach den Erläuterungen zum BG BGBl. I Nr…
Artikel 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Die in den Artikeln 105 bis 109 genannten Fristen gelten nicht im Falle höherer Gewalt.
9.4. Aussetzung von Zuteilungen Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung…
…die nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt werden, und zwar auch dann, wenn Anlagevermögen infolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Bis zum 31. Dezember 2004 aufgedeckte stille Reserven bleiben bei Körperschaften weiterhin übertragbar. Beispiel: Eine Körperschaft…
…die Einfuhr bzw. Ausfuhr während der Gültigkeitsdauer der Lizenz durchzuführen. Außer in Fällen höherer Gewalt verfällt die Sicherheit ganz oder teilweise, wenn die Einfuhr bzw. Ausfuhr innerhalb dieser Frist nicht oder nur teilweise erfolgt ist. (2) Die Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…zu leisten: Für den KN-Code 0102 29 10: 28 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 29: 56 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 49: 105 EUR je Tier Außer im Fall höherer Gewalt wird diese Sicherheit erst freigegeben…
…Systeme werden ständig verfügbar gehalten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht a)in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Systeme, die Gegenstand der Vereinbarungen nach Absatz 1 sind, oder auf nationaler Ebene, wenn es solche Vereinbarungen nicht gibt; b)im Fall höherer Gewalt.
…Zeitpunkt der Mitteilung dieser Entscheidung. (2) Wird die Frist nach Absatz 1 nicht eingehalten, so verfällt das Recht auf Erstattung oder Erlass, es sei denn, die betreffende Person weist nach, dass sie aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt daran gehindert worden ist, diese Frist einzuhalten.
…werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. (2) Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, anhand der angeführten Gründe die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags zu gewähren, so…
…Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist, dass die betreffenden Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit, infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vollständig zerstört worden oder unwiederbringlich verloren gegangen sind, für die Zwecke dieses Buchstabens gilt eine Ware als unwiederbringlich verloren gegangen, wenn sie von…