Findok · Richtlinien
ZT-2510
9.4. Aussetzung von Zuteilungen
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 22.11.2017
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Wortlaut laut Findok
9.4. Aussetzung von Zuteilungen
Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung (Mitgliedstaat oder GD TAXUD) wird erwartet, dass sie umgehend die erforderlichen Schritte unternimmt, um einen Ausfall ihres Computersystems, der sich auf die Verwaltung der Kontingente auswirken könnte, zu beheben.
Wurden die Zuteilungen bereits an zwei aufeinander folgenden Tagen ausgesetzt und gibt es am unmittelbar darauf folgenden Arbeitstag in einem Mitgliedstaat einen weiteren Computerausfall, unterrichtet der Mitgliedstaat die Kommission hierüber umgehend per E-Mail und vor 14.00 Uhr (Brüsseler Zeit). Vor der Zuteilung an dem betreffenden Tag setzt sich die GD TAXUD mit dem Mitgliedstaat dahingehend ins Benehmen,
ob die bei der GD TAXUD bereits eingegangenen Ziehungsanträge, die bei dieser Zuteilung bearbeitet werden müssen, ein Zollkontingent dieser Zuteilung ausschöpfenerschöpfen werden, und
ob der betreffende Mitgliedstaat an diesem Tag einen neuen Ziehungsantrag zu stellen beabsichtigt, der für eine Bearbeitung im Rahmen dieser Zuteilung für ein solches nahezu ausgeschöpftesergeschöpftes Zollkontingent in Frage kommt.
Kann der betreffende Mitgliedstaat diesen Ziehungsantrag der GD TAXUD nicht übermitteln, so sperrt die GD TAXUD umgehend das betreffende Zollkontingent für einen Tag und setzt alle Mitgliedstaaten davon in Kenntnis.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0414-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 22.11.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF