…1994 iVm § 23 Abs. 3 UStG 1994). 3a.10.4. Grenzüberschreitende Personenbeförderungen Rz 640j: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen sind in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen (§ 3a Abs. 10 UStG 1994). Rz 640k: Besteht die Gegenleistung in einem Pauschalpreis für die Gesamtbeförderung, so hat die…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
…Hin- und Rückbeförderung ins bzw. aus dem Ausland ändert aber nichts an der Steuerfreiheit. Der Fährbetrieb auf einem Grenzfluss stellt eine grenzüberschreitende Personenbeförderung dar und ist somit steuerfrei. Rz 731: Pauschalreisen stellen keine einheitliche Leistung des Reiseveranstalters dar, sondern selbständig zu beurteilende Hauptleistungen, sofern nicht …
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…
…von allen jenen Stellen ausgestellt werden, die von einem Beförderungsunternehmer zur Ausgabe von Fahrausweisen für eine grenzüberschreitende Personenbeförderung berechtigt sind (zB Reisebüros). Rz 1713: Ab dem 1.1.2023 unterliegt der inländische Streckenteil einer grenzüberschreitenden Beförderung von Personen mit Eisenbahnen der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.
0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…
1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…
…Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 4.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 5.das Bundesgesetz über…
2. Grenzüberschreitende Personenverkehre 2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 sind folgende Verkehrsdienste genehmigungspflichtig: Linienverkehre (Abschnitt 1.1. Abs. 1) und Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), die zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer nicht vertraglich vereinbart…
…im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt wird, geltenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr…
…ist und dort die Genehmigung für Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, oder im Gelegenheitsverkehr erhalten hat oder b)in einem dieser Staaten gemäß dessen Rechtsvorschriften über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers zum innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr berechtigt ist. In…
…17 GebG; siehe Rz 730 ff) Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG; siehe Rz 740 ff) Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG; siehe Rz 750 ff) Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG; siehe Rz 760 ff) Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG;…
…17 GebG, siehe Rz 730 ff) Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG, siehe Rz 740 ff) Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG; siehe Rz 750 ff) Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG; siehe Rz 760 ff) Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG;…
…3a UStG 1994) Vermittlungsleistungen Leistungsorte Telekommunikationsleistungen 4 Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) Einzelfälle zum Entgelt (zB Auslagen der Rechtsanwälte, Portospesen) Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 6 Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und sonstige Leistungen, die mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr in Zusammenhang stehen Grundstücksumsätze (Miteigentumsgemeinschaften, Eigenverbrauch…
…Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehre. Für den nicht liberalisierten grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr…
2. Grenzüberschreitende Personengelegenheitsverkehre 2.1. Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 2.1.1. Genehmigungspflicht (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten…
Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im Personenverkehr Aufauf der Straße im EU/EWR-Bereich Grenzüberschreitender Personenverkehr | Verkehrsart und damit verbundene Transitfahrt oder Leerfahrt | GenehmigungspflichtGenehmi- gungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2…
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGENBegriffsbestimmungen 1.1. Linienverkehr Als Linienverkehr im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes 1952, BGBl. Nr. 203/1999 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2006, gilt die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgesetzten…