…1994 iVm § 23 Abs. 3 UStG 1994). 3a.10.4. Grenzüberschreitende Personenbeförderungen Rz 640j: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen sind in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen (§ 3a Abs. 10 UStG 1994). Rz 640k: Besteht die Gegenleistung in einem Pauschalpreis für die Gesamtbeförderung, so hat die…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
…Hin- und Rückbeförderung ins bzw. aus dem Ausland ändert aber nichts an der Steuerfreiheit. Der Fährbetrieb auf einem Grenzfluss stellt eine grenzüberschreitende Personenbeförderung dar und ist somit steuerfrei. Rz 731: Pauschalreisen stellen keine einheitliche Leistung des Reiseveranstalters dar, sondern selbständig zu beurteilende Hauptleistungen, sofern nicht …
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…
…Die Beschwerdeführerin (Bf) ist ein Autobusunternehmen in Form einer GmbH, die eine grenzüberschreitende Personenbeförderung betreibt. Mit Schreiben vom 25.9.2015 ersuchte das Finanzamt die Bf um Nachweise und ergänzende Informationen zu den Steuererklärungen 2014, da zu der in Papierform eingereichten Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung für…
…diese Anzahlungen verrechnet worden wären. Legen Sie daher bitte aussagekräftige Unterlagen (Rechnungen und Verrechnungsvereinbarungen) zu diesen Vorgängen vor. Für die Inanspruchnahme der echten Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Luftfahrzeugen bzw. den ermäßigten Steuersatz bei Personenbeförderung im Inland ist es erforderlich anhand geeigneter Unterlagen (z.B…
…aufgeteilt wird in einen steuerbaren und steuerpflichtigen (20% USt) Inlandsteil und einen nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Auslandsteil für Fahrten in den jeweils bezeichneten Auslandsregionen. In den aus den vorgelegten Steuerakten ersichtlichen Berufungen gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Abgabenbescheide wird das Vorliegen einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung…
…von allen jenen Stellen ausgestellt werden, die von einem Beförderungsunternehmer zur Ausgabe von Fahrausweisen für eine grenzüberschreitende Personenbeförderung berechtigt sind (zB Reisebüros). Rz 1713: Ab dem 1.1.2023 unterliegt der inländische Streckenteil einer grenzüberschreitenden Beförderung von Personen mit Eisenbahnen der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…02.2008, 2006/15/0161). Im gegenständlichen Fall ergibt sich aus den oben dargestellten unionsrechtlichen Rechtsquellen unzweifelhaft, dass Österreich die Befreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung nur zu den in Österreich zum Zeitpunkt seines Beitritts geltenden Bedingungen weiterhin beibehalten darf. Es liegt kein Hinweis darauf vor, dass…
…Mitgliedstaates nicht entgegenstehen, nach denen grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen entsprechend Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der 6. EG-RL weiterhin von der Steuer befreit sind, während grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Bussen besteuert werden. Gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der 6. EG-RL können…
2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.
0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…
Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…
1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…
…bewirkt wird. Erstreckt sich eine Beförderungsleistung sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland, so fällt der inländische Teil der Leistung unter dieses Bundesgesetz. Für grenzüberschreitende Personenbeförderungsleistungen ist somit das Einheitsprinzip aufgehoben. Im Inland steuerbar ist nur der inländische Teil der Leistung (vgl. Ruppe…
… 6 Abs. 1 Z. 2 bis 6 sowie § 23 Abs. 5 UStG - Seeschifffahrt, Luftfahrt, grenzüberschreitende Personenbeförderung, Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet usw.) steuerfreie Umsätze erklärt hat. Daraus, dass für diese Zeiträume - und nur für diese Zeiträume - steuerfreie Umsätze erklärt wurden, kann keineswegs geschlossen werden, dass "der Betrieb…
…Sitz noch Betriebsstätte haben, vor, wenn diese ausländischen Unternehmer • im Inland keine Umsätze erzielen • nur gem § 6 Abs 1 Z 3 UStG 1994 (echt) steuerfreie grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen oder grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen bzw. Luftfahrzeugen ausführen • nur Reverse Charge Umsätze erzielen, für die die Steuerschuld gem. …
…auf die österreichische Kleinunternehmerregelung, sondern auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, und steht die österreichische Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (im Sinne der Sechsten Richtlinie bzw. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) von…
… 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 die Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr, ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee, steuerfrei sind. Zwar ist der Beschwerdeführerin einzuräumen, dass die von ihr verwendeten Heißluftballons Beförderungsmittel (Kapitel 88 des Zolltarifs (Anhang…