Findok · Richtlinien
GK-0420
1. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0010-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der GK-0420
Wortlaut laut Findok
1. EU/EWR-Bereich, Schweiz
Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder der Schweiz liegen.
Der EU/EWR-Bereich umfasst folgende Länder:
Belgien
Bulgarien
Deutschland
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010304/0010-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26855
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF