…Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | DA | IA | TDA | 22-23 | 11-18 | 10-15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen über zollrechtliche Entscheidungen zu…
…Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15 | - Für das formelle Antrags- und…
…Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15 | - Für das formelle Antrags- und…
…1.3. 1.1.8. Überwachungszollstelle In der Bewilligung wird eine Zollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung des gesamten Verfahrens überwacht. Zur Bestimmung der Überwachungszollstelle (ÜWZ) gelten im Anwendungsgebiet folgende Regelungen: Im Formellen Bewilligungsverfahren: Die Zollstelle, die die Bewilligung erteilt hat, das ist die Zollstelle…
2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 6 | Art. 2 | Art. 2 | - | - | Anhang A | Anhang A | - Der UZK enthält den Grundsatz, dass der…
…4.1.4.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decision Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decision Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
4. Überführung mit Formeller Bewilligung Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2…
…ausschließlich die direkte Vertretung nicht vorgesehendes Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 18 Abs. 1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren 3.2.2.1. Zollanmeldung Normales Verfahren Die Überführung in die pV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der…
…bei der Zollanmeldung ist grundsätzlich ein formeller Antrag auf Bewilligung in elektronischer Form über das System für "Zollentscheidungen (CDA)" zu stellen. Die allgemeinen Bestimmungen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren (zB Voraussetzungen für die Annahme des Antrags, Fristen, Mängelbehebung udgl.) sind der Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen…
…die erste Fälligkeit maßgebend. Durch die bloße Tatsache der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe ist grundsätzlich ein Säumniszuschlag verwirkt. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ist - ungeachtet ihrer inhaltlichen Richtigkeit - an eine formelle Zahlungsschuld geknüpft (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240; VwGH 27.8…
2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | DA | IA | TDA | - | 163 | - | - Für den Betrieb einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren ist immer eine formelle Bewilligung erforderlich, das vereinfachte Bewilligungsverfahren durch Annahme der Zollanmeldung…
…2% der anfallenden Verfahrensfälle Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Dabei ist es dem Zollamt überlassen, in welchem Bereich der anfallenden Arbeitsabläufe diese erfolgen: Bei der Bewilligungserteilung im Zuge der Überführung in das Verfahren (das formelle Bewilligungsverfahren ist hiervon nicht betroffen), bei der Überwachung der Durchführung (Verwendung, Fristen…
…die der Inhaber einer zollrechtlichen Entscheidung erfüllen muss sowie die Einhaltung der sich aus einer Bewilligung zur pV ergebenden Verpflichtungen Warenkontrollen und damit gegebenenfalls einhergehende nachträgliche Kontrollen sind davon nicht betroffen und gesondert erforderlich. Überwachungszollstelle ist: Im formellen Bewilligungsverfahren die bewilligungserteilende Zollstelle, im vereinfachten Bewilligungsverfahren…
…die der Inhaber einer zollrechtlichen Entscheidung erfüllen muss sowie die Einhaltung der sich aus einer Bewilligung zur aV ergebenden Verpflichtungen Warenkontrollen und damit gegebenenfalls einhergehende nachträgliche Kontrollen sind davon nicht betroffen und gesondert erforderlich. Überwachungszollstelle ist: Im formellen Bewilligungsverfahren die bewilligungserteilende Zollstelle, im vereinfachten Bewilligungsverfahren…
…um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle einer Nichtannahme ist die Fallback-Anmeldung mit entsprechenden Vermerken dem Anmelder zu retournieren. Weiter ist abzuklären, ob eine Kontrolle…
…erforderliche Gewähr für die Einhaltung der Zollvorschriften und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens bieten. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren ist diese Voraussetzung als gegeben anzunehmen, wenn das Fehlen nicht amtsbekannt ist. Im formellen Bewilligungsverfahren werden diesbezügliche Ermittlungen angestellt, wobei auf Erfahrungen aus anderen Zollverfahren zurückgegriffen werden kann…
…Unternehmensgruppe ist optional. Einzige materielle Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Verbindung zwischen den gruppenfähigen Körperschaften während des gesamten Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft. Formelle Voraussetzung für die Gruppenbildung ist ein Gruppenantrag und eine bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gruppenbildung. Gruppenträger können unbeschränkt steuerpflichtige operative…
…Fälle, in denen das Konsultationsverfahren nicht erforderlich ist 2.5.1.56.2.1 Mitteilungsverfahren In den folgenden Fällen trifft die zuständige Zollbehörde eine Entscheidung über einen Antrag ohne Konsultation der anderen beteiligten Zollbehörden: wenn eine Bewilligung, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist…
…über den Abgabenanspruch ergehende Berufungs(vor)entscheidungergehendes Erkenntnis wirkt auch gegen den Erstschuldner (§§ 281 Abs. 2 BAO 290 Abs. 2 BAO), selbst wenn der Abgabenbescheid diesem gegenüber bereits formell rechtskräftig war. Dies setzt allerdings voraus, dass die Berufungs(vor)entscheidungdas Erkenntnis auch an den Erstschuldner…
…sind daher zoll- und umsatzsteuerfrei. 5.2.5. Rückwaren außerhalb der Dreijahresfrist, Entscheidung der nationalen Verwaltungsbehörden Ausgangslage: Ein renommiertes österreichisches Keramikunternehmen hat ein Warenlager in China geschlossen. Die noch vorhandenen Waren wurden nach Österreich zurückverbracht. Während der Zeit nach dem Export bis zur Rückbringung haben…