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ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…freien Verkehr. (3) In bestimmten Fällen ist die Befreiung für Rückwaren ausgeschlossen (siehe Abschnitt 2.2.). (4) Die Rückwarenbefreiung für Zölle und Abgaben mit zollgleicher Wirkung gilt vorbehaltlich der in den einschlägigen Materiengesetzen geregelten Abweichungen auch für die sonstigen Eingangsabgaben (§ 2 Abs. 1 ZollR-DG)…

UP-45006. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

6. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 6.1. Grundsätzliches Voraussetzung für die Anwendung der Zollunion ist, dass sich die betroffenen Waren im freien Verkehr befinden bzw. dass für drittländische Waren oder Vormaterialien die Zölle und Abgaben zollgleicher Wirkung erhoben werden und die gemäß Art…

UZKTitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Massnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und die durch Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen im Hinblick auf die Anwendung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt wurde, c)die vertraglichen und autonomen Zölle auf die von der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren, d)die in Übereinkünften der Union mit bestimmten Ländern oder Gebieten außerhalb des…

UP-43007.2. Betroffene Abgaben
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…

MO-83003.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM)
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt.

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

ZK-2030Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ZollR-DG) | 350 | Treib-, Schmier- und sonstige Betriebsstoffe in gewerblich verwendeten Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 92 ZollR-DG) | 355 | Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden im Grenzverkehr (§ 6 Abs. 6 UStG 1994) | 360 | Waren für amtliche Zwecke internationaler Organisationen mit…

UZK-DAArtikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…freien Verkehr abzüglich des statistischen Werts der entsprechenden Waren zur vorübergehenden Ausfuhr zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die passive Veredelung übergeführt wurden, multipliziert mit dem Betrag der für die Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse geltenden Einfuhrabgabe und dividiert durch den Zollwert der Veredelungserzeugnisse oder Ersatzerzeugnisse.

UZKArtikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben wird anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten. (2) Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau…

UZKTitel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…

ZK-17703. Zusammenfassung zur Warennummer mit höchster Abgabenbelastung (wird in Österreich nicht angewendet)
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…erhebenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben steht. Ausgenommen von dieser Vereinfachung sind jedenfalls Waren, welche Verboten oder Beschränkungen, Verbrauchsteuern oder Maßnahmen, welche eine korrekte zolltarifliche Einreihung erfordern, unterliegen. Diese Vereinfachung wird in Österreich nicht zugelassen, da die Zusammenfassung der Waren zu der Warennummer mit der höchsten Abgabenbelastung…

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…

UZK-IAArtikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen; ausgenommen sind Postgebühren, die gegebenenfalls im Zollgebiet der Union zusätzlich erhoben werden.

AD-70012.9. Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

2.9. Allgemeine Bestimmungen 2.9.1. Einhebung (1) Vorläufige oder endgültige Ausgleichszölle werden durch Verordnung eingeführt. Diese Ausgleichszölle werden zusätzlich zu den Zöllen, Steuern und anderen normalerweise bei der Einfuhr geforderten Abgaben erhoben; dh. Ausgleichszölle sind unabhängig vom jeweils anzuwendenden Zollsatz, auch dann, wenn…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen

UZKArtikel 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (1) Die Einfuhrabgaben für Waren, die in die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführt werden, werden auf 3% des Einfuhrabgabenbetrags festgesetzt, der auf diese Waren erhoben…

UZKArtikel 52 Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 52 Gebühren und Kosten (1) Die Zollbehörden erheben für Zollkontrollen oder sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der offiziellen Öffnungszeiten der zuständigen Zollstellen durchgeführte Handlungen keine Gebühren. (2) Die Zollbehörden können Gebühren erheben oder Kostenerstattung verlangen, wenn bestimmte, insbesondere nachstehend genannte Dienstleistungen erbracht werden…

VS-10002.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…jedoch für die Dauer des Steueraussetzungsverfahrens ausgesetzt und innerhalb dieses Verfahrens nicht eingehoben. Die vstW bleiben daher für die während eines Steueraussetzungsverfahrens durchgeführten Tätigkeiten ohne steuerliche Belastung. Die Steuerschuld entsteht mit jeder Beendigung des Steueraussetzungsverfahrens, im Regelfall mit der Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr…

UStR 2000 Rz 344126. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…