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…RETROSPETTIVAMENT" NL: "AFGEGEVEN A POSTERIORI" PL: "WYSTAWIONE RETROSPEKTYWNIE" PT: "EMITIDO A POSTERIORI" RO: "ELIBERAT ULTERIOR" SL: "IZDANO NAKNADNO" SK: "VYDANÉ DODATOČNE" FI: "ANNETTU JÄLKIKÄTEEN" SV: "UTFÄRDAT I EFTERHAND" (4) Der in Absatz 3 genannte Vermerk ist in das Feld "Bemerkungen" der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen.
Anhang 22-10 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Antrag (1) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist auf dem Formular auszustellen, dessen Muster in diesem Anhang wiedergegeben ist. Dieses Formular ist in einer der Amtssprachen der Union zu drucken. Die Bescheinigungen sind in einer dieser Sprachen auszufüllen und…
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Artikel 114 Verfahren für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ursprungserzeugnisse im Sinne des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 erhalten, sofern sie im Sinne des Artikels 69 der Delegierten…
Artikel 118 Ausstellung eines Duplikats der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei Diebstahl, Verlust oder Vernichtung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann der Ausführer bei den zuständigen Behörden, die die Bescheinigung ausgestellt hatten, ein Duplikat beantragen, das anhand der in ihrem…
…oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. c)die endgültige Bestimmung der betreffenden Erzeugnisse zum Zeitpunkt ihrer Ausfuhr unbekannt war und erst während ihrer Beförderung oder Lagerung…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…
7.11. Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Sonderstempel, nachträgliche Ausstellung, Duplikat und EDV-mäßiges Ausfüllen) Nur mehr im Warenverkehr mit der Türkei (Zollunion) ist für die Ausstellung der vorgesehenen Präferenznachweise A.TR. noch ein Verfahren mit einem Sonderstempel vorgesehen. Der Sonderstempel hat dem im Abkommen abgebildeten einheitlichen…
…Färöer oder eines MED-Landes angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, sofern im Ursprungsland eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED oder eine Erklärung auf der Rechnung EUR-MED ausgestellt bzw. ausgefertigt worden ist. (3) Eine Erklärung auf der Rechnung EUR-MED kann…
…vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. (2) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck die Formulare für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED und den Antrag (siehe UP-3000 Abschnitt 2.) aus…
…diese Belege jederzeit den Zollstellen vorgelegt werden können. Hat die Zollstelle begründete Zweifel, sind die Belege vor der zollamtlichen Bestätigung der Warenverkehrsbescheinigung vorzulegen. Produzent Ist der Ausführer selbst der Produzent des Erzeugnisses, wird es sich dabei um Fabrikationsunterlagen, Rechnungen über den Einkauf von Vormaterialien bzw…
…einem "ermächtigten Ausführer" zu bestätigende Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. gilt nur im Warenverkehr mit der Türkei für Waren der Zollunion (siehe Arbeitsrichtlinie UP-4500) als Nachweis des Freiverkehrscharakters der Waren. Beispiel für das Formular A.TR. siehe Anhang 4 Warenverkehrsbescheinigung A.TR. …
2.23. Zulassungstafel (englische Fassung) [Grafik] Zulassungstafel (französische Fassung) [Grafik] 2.24. Niederschrift Za 84 (siehe auch Formulardatenbank Za 84 und Anhang 10AH) | Zollstelle, Ort, Datum | GZ. | NIEDERSCHRIFT - über Mängel der Zutreffendes bitte ankreuzen Verschlusssicheren Einrichtung eines Beförderungsmittels Behälters |…
Artikel 208 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Straßenkraftfahrzeugen (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Bei in einem Mitgliedstaat zugelassenen Straßenkraftfahrzeugen, die das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden, gilt der zollrechtliche Status von Unionswaren als nachgewiesen…
Anhang 72-03 TC11 - Eingangsbescheinigung Gemeinsame Datenanforderungen (1) Bestimmungszollstelle (Ort, Bezeichnung und Kennnummer) (2) Art der Versandanmeldung (3) Registrierungsdatum der Abgangszollstelle (4) registrierte Hauptbezugsnummer (MRN) (5) Abgangszollstelle (Ort, Bezeichnung und Kennnummer) (6) Ort und Datum der Ausstellung der Bescheinigung (7) Unterschrift und Dienststempel der Bestimmungszollstelle
Anhang 72-03 TC 11 - Eingangsbescheinigung [Grafik]
Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder, Carnet ATA, NATO-Vordruck 302 oder FormularEU-Vordruck 302 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Werden WarenUnionswaren gemäß dem TIR-Übereinkommen, dem ATA-‐Übereinkommen, dem Übereinkommen von Istanbul oder dem am…