Waffen Rz 1695: Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker Rz 1696: Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung Rz 1697: Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548…
…1 oder 2 WaffG bewilligt wird, zusätzlich | 43 Euro | 99,20 Euro | Waffenpass § 14 TP 11 Abs. 2 GebG | Z 1 | Ausstellung eines Waffenpasses | 118,40 Euro | 100,20 Euro | lit. a | sofern der Besitz von…
Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…gewährleisten, dass Schusswaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen von Waffen und Munition im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des …
…versehen sind sowie die erwähnten Vorrichtungen allein; 6.die unter der Bezeichnung "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" bekannten Hiebwaffen (zB die in Anlage 2 unter Ziffer 3 angeführten Waffen); 7.halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann…
…einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher bei allen…
…Warenverkehr innerhalb der Union 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen sowie das Mitnehmen von Schusswaffen oder Munition im Warenverkehr innerhalb der Union bzw. aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.). (2) Unter Verbringen ist…
…das Überqueren der Grenze zu, den vorübergehenden Aufenthalt in und das Verlassen von österreichischem Hoheitsgebiet. (4) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union) für Organe ausländischer Sicherheitsbehörden, im Falle a…
5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…
Anlage 1 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 unterliegen, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur | KN-Code | Warenbezeichnung | Kategorie | Abschnitt | | 9302 00 | halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als…
…Höhe von 4 cm. Ihre Form ist rechteckig und einem Handheftapparat ähnlich. Als besondere Merkmale weist die Waffe auf: Ein silbriggrünes Stahlgehäuse, in dessen oberen Teil zwei übereinander liegende Läufe der Kaliber .22 long rifle oder 7,65 mm (.32 ACP) untergebracht sind; an der…
Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1: Waffenpass Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Muster 1a: Waffenpass (altes Formular) Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß…
…4 Waffenbesitzkarte Hinweis: Eine ab 1. Oktober 2012 ausgestellte Waffenbesitzkarte hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Diese Waffenbesitzkarte wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Hinweis: Waffenbesitzkarten wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß dem nachstehenden Muster ausgestellt. Solche Waffenbesitzkarten bleiben auch…
Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
Anlage 6 Europäischer Feuerwaffenpass Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist im Format A4 aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auszustellen und zu falten. Dessen zweite Seite (Seite mit Personaldaten und Bild) ist mit einer transparenten Polyester-Kaltklebefolie mit ca. 50 mμ und mit integriertem, demetallisiertem Streifen…
Anlage 7 Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich [Grafik] Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
Anlage 8 Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 zur Verbringen von Waffen/Munition in die Republik Österreich [Grafik] Anlage zu Abschnitt 5 der Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
Anlage 9 Muster für die Kennzeichnung deaktivierter Schusswaffen (Anhang II der Verordnung (EU) 2015/2403) [Grafik] (1)Deaktivierungszeichen (bleibt unverändert "EU" bei allen nationalen Kennzeichnungen). (2)Land der Deaktivierung - Ländercode (in Österreich "AT"). (3)Symbol der Stelle, die die Deaktivierung der Schusswaffe bescheinigt hat…
Anlage 10 Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403) (Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden) [Grafik]
…3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. 1.4. Waffenembargo Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen.