5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
5.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg 5.4.6.1 Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ Rz 269: Rechtslage bis 30.04.2013 Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist einerseits ein Sachbezugswert anzusetzen und andererseits nach den allgemeinen Voraussetzungen das…
39.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der…
39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…
3. Einfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise 3.1. Prüfung auf formelle Richtigkeit und Vorgangsweise bei festgestellten Mängeln Der Wirtschaftsbeteiligte hat jeden Präferenznachweis, bevor dieser den Zollbehörden vorgelegt wird, auf seine formelle Richtigkeit zu prüfen. Im Falle einer Dokumentenkontrolle hat diese Prüfung…
4. Ausfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Österreich ausgestellten Präferenznachweise 4.1. Befassung der Zollstellen und Zuständigkeit Bei Ausfuhrabfertigungen beschränkt sich die Tätigkeit des Zollamt Österreichs im Zusammenhang mit den Zollpräferenzmaßnahmen auf die Erteilung von zollamtlich bestätigten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und A.TR…
3. Vorgangsweise bei Zollabfertigung Die Aussetzung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Freigabebescheinigung EASA-Formblatt 1oder eine der vorstehend angeführten Bescheinigungen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder auf…
B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991 Rz 936: Auch bei Kraftfahrzeugen, welche den Steuertatbestand gemäß § 1 Z 3 lit. b oder Z 4 NoVAG 1991 auslösen und zuvor gemäß § 3 NoVAG…
2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…
…geknüpft. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet sein, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Ein Sacheinlagevertrag kann im Fall einer Sachgründung auch im Gesellschaftsvertrag der zu gründenden Gesellschaft enthalten sein. Rz 662: Aus § 12 Abs…
…auch unselbständige Einheiten wie Teilorganisationen, als eigene Abteilungen geführte Aktivitäten oder als eigene Verwaltungseinheiten geführte Tätigkeitsfelder. Da in Zusammenhang mit der "Spendenbegünstigung" vor allem auch der Spenderwille beachtlich ist, orientiert sich die Vermögensbindung nicht allgemein an begünstigten Zwecken iSdDie Anerkennung als Vorgängerorganisation §§ 34 ff BAO…
…AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen Richtlinien abgeleitet werden.
…a EStG 1988 nicht erfasst. Insoweit damit jedoch die Einschränkung von österreichischen Besteuerungsrechten verbunden ist, sind derartige Vorgänge von § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 erfasst (siehe Rz 2518). 6.13.2.2 Begriff "Überführen" Rz 2507: Das Überführen von Wirtschaftsgütern zur betrieblichen Verwendung…
…Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Beispiel: Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft beschließen die Umwandlung des Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft. Darin liegt kein steuerbarer Vorgang. 1.1.1.11.5.2. Übertragende Umwandlung Rz 50: Bei übertragenden Umwandlungen kommt es zu…
…Fahrausweise siehe weiters Rz 1691. Rz 1539: Das Vorliegen dieser Merkmale ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Hinsichtlich der fortlaufenden Nummer ist durch den Leistungsempfänger keine Überprüfung vorzunehmen. Rz 1540: Die Bestimmungen über die Ausstellung von Rechnungen betreffen nur solche über steuerbare Vorgänge. In den Fällen…
…weitergelieferte und weiterverrechnete Menge elektrischer Energie bereits besteuert worden ist. 1.1.1.1.2 steuerbare und nicht steuerbare Weiterlieferungen bei Vermietungen Rz 6: Dieselbe Vorgangsweise ist bei der Lieferung von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen an einen Wohnungsvermieter und deren Weiterlieferung an Mieter bzw…
2 Erdgasabgabe 2.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 2.1.1 Steuerbare Vorgänge 2.1.1.1 Lieferung von Erdgas Rz 60: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErdgasAbgG jede Lieferung von Erdgas, ausgenommen das Erdgas wird an ein Erdgasunternehmen im Sinne des…
3 Kohleabgabe 3.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 3.1.1 Steuerbare Vorgänge 3.1.1.1 Lieferung von Kohle Rz 120: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG jede Lieferung von Kohle, ausgenommen die Kohle wird an einen Kohlehändler geliefert. Rz 121…
1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…