Artikel 13 Vordrucke für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen…
…in Stahlkiste | YB | Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahltrommel | YA | Zylinder | CY Feld 33: Warennummer Erstes Unterfeld (8 Ziffern) Entsprechend den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen. Wird der Vordruck für ein Unionsversandverfahren verwendet, so ist in dieses Unterfeld mindestens der sechsstellige…
Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik] [Grafik] 1) Unzutreffendes bitte streichen
…EU-Vordruck 302 (1) Der EU-Vordruck 302 muss dem Muster in diesem Anhang entsprechen. (2) Der EU-Vordruck 302 muss in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. (3) Werden die Eintragungen handschriftlich gemacht, so müssen sie deutlich lesbar sein. (4) Jeder EU-Vordruck 302…
…15 Vordrucke für Zollanmeldungen Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU werden bei Verwendung anderer Mittel als der Mittel der elektronischen Datenverarbeitung für die in Artikel 14 genannten Zollverfahren die Zollanmeldungen unter Verwendung der Vordrucke…
Artikel 16 Vordrucke für vereinfachte Zollanmeldungen 1. Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU werden für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung gemäß Artikel 166 des Zollkodex unter Verwendung anderer Mittel als der Mittel der elektronischen…
…Einheitspapier (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Die technischen Vorgaben zu den Vordrucken und zwar…
…Grafik] [Grafik] [Grafik] Erläuterungen zu den Vordrucken oder den nationalen IT-Systemen für andere Besondere Verfahren als den Versand Titel I Anmerkungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks 1. Antragsteller Anzugeben sind Name, Anschrift sowie EORI-Nummer des Antragstellers. Der Antragsteller ist…
Titel III Muster - Einheitspapier (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] .
…L 206 vom 30.06.2020 S. 8Zollbehörde in jedem Mitgliedstaat, in dem zur Verwendung des Vordrucks 302 berechtigte Truppen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO-Truppen) stationiert sind, benennt die Zollstelle (n), die für die Zollförmlichkeiten und Kontrollen in Bezug auf die Beförderung von Waren durch…
…Ergänzungsvordruck (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Die technischen Vorgaben zu den Vordrucken und zwar…
Titel IV Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] . [Grafik] .
Titel V Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß Titel III und IV, auf denen die Daten in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. FELDER FÜR DIE BETEILIGTEN | 1 | 1 bis 8 |…
…überprüft. Die Verwaltungsabsprache der europäischen Kommission TAXUD 1305 in der Fassung vom 1. November 2002 regelt den Warenverkehr und das Verfahren betreffend die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von NATO-Waren unter Verwendung des NATO-Vordrucks 302 (siehe Art. XI Abs. 4 in Verbindung mit Abs…
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
Artikel 220a Verfahrensvorschriften für die Verwendung des NATO-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand (Artikel 6 Absatz 3undArtikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die von dem Mitgliedstaat, in dem die militärische Operation auf dem Zollgebiet der Union beginnt, bezeichnete Zollstelle stellt den…
Artikel 220b Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand (Artikel 6 Absatz 3undArtikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die von dem Mitgliedstaat, in dem die militärische Operation auf dem Zollgebiet der Union beginnt, bezeichnete Zollstelle stellt den…
…die Verwendung des NATO-Vordrucks 302 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe e und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Zum Zeitpunkt der Versendung der Waren verfahren die NATO-Truppen wie folgt: a)Siesie reichen die Daten des NATO-Vordrucks 302 bei der…
…die Verwendung des EU-Vordrucks 302 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe aundArtikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Zum Zeitpunkt der Versendung der Waren verfahren die Streitkräfte des Mitgliedstaats wie folgt: a)sie reichen die Daten des EU-Vordrucks 302 bei der Abgangs…