…auch die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch den Kreditgeber. Gestionsprovisionen oder Provisionen für die Verwaltung von Hypotheken sind daher steuerfrei, sofern sie nicht für die Gestionierung von Fremdkrediten vereinnahmt werden. Bei der Verwaltung von Konsortialkrediten durch den Konsortialführer liegt eine Verwaltung von Krediten gemäß…
…der im § 222 Abs. 3 umschriebenen Art zulassen. Als zur Sicherheitsleistung Verpflichteter ist auch derjenige anzusehen, dessen Angebot zur Sicherheitsleistung von der Abgabenbehörde angenommen wurde. Rz 1102: Sicherheitsleistungen können zB zur Erwirkung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 160 Abs. 4 erster Satz BAO, bei Übernahmsanträgen (§ 40 Abs…
…Verfahren oder eine vorübergehende Verwahrung (Artikel 150 UZK-IA): Die Sicherheit ist bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats zu hinterlegen, in dem die Waren in das betreffende Verfahren übergeführt oder vorübergehend verwahrt werden. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des jeweiligen Verfahrens ist die Sicherheit von den Zollbehörden des…
…begangen hat, ist ein Finanzamtsgutachten über allfällige Steuerschulden einzuholen, eine Abfrage bei der zentralen Finanzstrafkartei durchzuführen. Berechnung und Überprüfung der Höhe des Referenzbetrages Die Inanspruchnahme der Gesamtbürgschaft und der Befreiung von der Sicherheitsleistung wird im Rahmen eines Referenzbetrages gewährt (Art. 155 UZK-IA). Für die…
…Versandverfahren übergeführt wurden. Das System dient zur Betrugsbekämpfung im Versand- bzw. TIR-Verfahren. Im Rahmen des geänderten Verwaltungsverfahrens genehmigen die zuständigen Behörden die systematische Vervielfältigung der "Vorab-Ankunftsanzeige" über die Beförderung von Waren, die in das Versand- bzw. TIR-Verfahren übergeführt wurden. Ein Duplikat der…
…x 20% = 220.000 Euro Für die Sicherheit ergibt sich der folgende Referenzbetrag: 320.000 Euro. 4) Der Zollsatz von 10% wird nach Maßgabe von Artikel 155 Absatz 3 UZK-IA berechnet. 5) Höchster Mehrwertsteuersatz der beteiligten Mitgliedstaaten. Hinweis: Die Besicherung der Einfuhrumsatzsteuer nach…
…an die der Bescheid ergeht, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist…
…den Austausch und die Speicherung von Informationen über Sicherheitsleistungen, die in mehreren Mitgliedstaaten verwendet werden können, ist ein für diese Zwecke gemäß Art. 16 Abs. 1 UZK entwickeltes elektronisches System einzusetzen. (2) Bis zur Inbetriebnahme des UZK Systems für die Verwaltung von Sicherheitsleistungen (GUM) können…
…werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Geringfügigkeit des zu sichernden Betrages oder der zu erlangenden Sicherheit - ist daher von der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages abzusehen (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0042; VwGH…
…allgemeinen Sicherheitssystem der Zollbehörden durch Zahlung eines Beitrags. (2) Die in Absatz 1 genannten Formen der Sicherheitsleistung sind nicht für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren zulässig. (3) Die MitgliedstaatenZollbehörden akzeptieren die in Absatz 1 genannten Formen der Sicherheitsleistung nur insoweit wie diese nach…
Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 147 Elektronische Systeme für Sicherheitsleistungen (Artikel 16 des Zollkodex) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen über Sicherheitsleistungen, die in mehreren Mitgliedstaaten verwendet…
…Zugriffscode. Die Person, die als Verfahrensinhaber aufzutreten beabsichtigt, darf den Zugriffscode nicht ändern. (4) Die Person, die als Verfahrensinhaber aufzutreten beabsichtigt, hinterlegt bei der Abgangszollstelle die zur Sicherung des in Artikel 148 genannten Betrags erforderliche Anzahl von Sicherheitstiteln im Wert von jeweils 10.000 EUR.
Artikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte (Artikel 35 des Zollkodex) (1) Eine vZWA-Entscheidung verliert in den folgenden Fällen vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 18a Absatz 3 ihre Gültigkeit: a)Es wird ein verbindlicher Rechtsakt der Union angenommen, mit dem eine vZWA…
Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…
Artikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (1) Eine vZTA-Entscheidung verliert vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 33 Absatz 3 ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund eines der folgenden Umstände nicht mehr rechtmäßig sind: a)der Annahme einer Änderung der Nomenklaturen gemäß Artikel 56…
…die Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Für die Verwaltung von Zollkontingenten wird ein eigens zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System verwendet, und zwar für a)den Austausch von…
Unterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 53 Bilaterale Kumulierung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Im Rahmen der bilateralen Kumulierung können Erzeugnisse mit Ursprung in der Union als Vormaterialien mit…
Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden prüfen, ob ein Antrag auf Inanspruchnahme eines Zollkontingents, den ein Anmelder in einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gestellt hat, nach…
3.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK) 3.3.10.1. Einhaltung der Verpflichtungen, Voraussetzungen und Bedingungen einer Entscheidung Der Inhaber der Entscheidung (dh der Antragsteller, dem gegenüber die Entscheidung ergangen ist), hat die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Er…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…