Unterabschnitt 3 Auf dem Seeweg befördertes Gepäck Artikel 46 Sportboote (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord eines Sportbootes werden unabhängig von Herkunft oder Ziel des Bootes in allen Anlaufhäfen in der Union durchgeführt. Ein Sportboot ist…
…er seinen Verpflichtungen aus dem Verfahren nachkommen kann; und e)der Antragsteller hat keine schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen. 2. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren gilt in allen Mitgliedstaaten.
Artikel 29 Bewilligungsvorschriften Inanspruchnahme Unionsversandverfahren - papiergestützt für Warenbeförderung per Bahn oder auf dem Luft- oder Seeweg bzw. auf Basis eines elektronischen Manifests für Warenbeförderung auf dem Luft- oder Seeweg 1. Eine Bewilligung gemäß den Artikeln 25, 26, 27 und 28 wird nur unter folgenden Bedingungen…
…vom Datum der Mitteilung an gerechnet, keine Einwände eingegangen, so erteilen die zuständigen Zollbehörden die Bewilligung. 3. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren gilt für Unionsversandvorgänge zwischen den in der Bewilligung genannten Häfen.
Artikel 49 Verwendung eines Manifests als Versandanmeldung für die Anwendung des papiergestützten Versandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren 1. Eine Schifffahrtsgesellschaft, der eine Bewilligung gemäß Artikel 26 erteilt wurde, verwendet das Warenmanifest als Versandanmeldung in der in der Bewilligung festgelegten Form. 2. In der…
Artikel 51 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Seeweg beförderte Waren verwendet werden 1. Die zuständigen Zollbehörden jedes Bestimmungshafens beglaubigen monatlich eine Liste der von den Schifffahrtsgesellschaften erstellten Manifeste, die diesen Behörden im Vormonat vorgelegt wurden, und übermitteln diese…
Artikel 53 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren 1. Das Schifffahrtsunternehmen übermittelt das im Abgangshafen ausgestellte Manifest mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, an den Bestimmungshafen. 2. Das Schifffahrtsunternehmen kann…
…der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein…
…5 Zollrechtlicher Status und Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 12 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im vereinfachten Unionsversandverfahren Wird für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren das papiergestützte Unionsversandverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 1 angewendet…
…Bestimmungen 1. Bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung des NCTS gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU gilt das papiergestützte Unionsversandverfahren für im Eisenbahnverkehr, auf dem Luft- oder auf dem Seeweg beförderte Waren gemäß den Artikeln 25, 26 und 29 bis 51. 2. Bis…
2. Anforderungen in Bezug auf summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen 2.1. Tabelle 1 - Fälle der Beförderung auf dem Luftweg, dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen und für andere Beförderungsarten bzw. Fälle, die in den Tabellen 2 bis 4 nicht aufgeführt sind | Angabe | Summarische Ausgangsanmeldung (Siehe…
Artikel 105 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Seweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren auf dem Seeweg in das Zollgebiet der Union verbracht, ist die summarische Eingangsanmeldung innerhalb folgender Fristen abzugeben: a)für Containerfracht, außer…
…in folgenden Fällen verbindlich: a)bei auf dem Luftweg beförderten Nicht-Unionswaren, die auf einem Unionsflughafen verladen oder umgeladen werden; b)bei auf dem Seeweg beförderten Nicht-Unionswaren, die im Rahmen eines gemäß Artikel 120 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zugelassenen Linienverkehrs befördert werden.
…Systems der EU vorgesehen ist;(*) c)sie eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung im Zollgebiet der Union abgeben; d)sie als Beförderer tätig werden, der Beförderungen auf dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen oder auf dem Luftweg durchführt; e)sie als Beförderer tätig werden, der an das Zollsystem…
…verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Beschreibung der im Vertrag vorgesehenen Lieferbedingungen. 14 01 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Bestimmungsort. Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE des Ortes anzugeben…
…am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union. 15 04 000 000 Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft im Entladehafen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des Schiffes…
…ein Risiko festgestellt. (3) Im Fall von Containerfracht gemäß Artikel 105 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, die auf dem Seeweg in das Zollgebiet der Union verbracht wird, schließen die Zollbehörden die Risikoanalyse innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der summarischen Eingangsanmeldung ab…
…Zollgebiet der Union verbracht werden, nachdem sie jenes Zollgebiet auf dem Luft- oder Seeweg vorübergehend verlassen haben und die Beförderung auf direktem Wege ohne Zwischenstopp außerhalb des Zollgebiets der Union erfolgt ist. (2) Die Artikel 127 bis 130 und Artikel 133 gelten nicht, wenn Unionswaren…
…für die in Artikel 233 Abs. 4 Buchstabe e) UZK angeführten vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten: auf dem Luftweg (Artikel 199 UZK-DA) auf dem Seeweg (Artikel 200 UZK-DA) Sollte bei diesen Beförderungsarten nicht das jeweilige vereinfachte Verfahren angewendet werden, sondern das Regelverfahren (NCTS…
…sofern für sie ein in einem Mitgliedstaat ausgestelltes einziges Beförderungspapier vorliegt;(*) b)wenn die Waren auf dem Seeweg in einem gemäß Artikel 120 zugelassenen Linienverkehr zwischen Häfen der Union befördert werden; c)wenn die Waren auf der Schiene mit einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten einzigen…