Findok · Richtlinien
UZK-DA
Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024
Wortlaut laut Findok
Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume
15 01 000 000 Datum und Uhrzeit des voraussichtlichen Abgangs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird.
15 02 000 000 Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Abgangs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ortsdatum und Ortszeit des Abgangs vor Ort, von dem aus die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union verbringen wird.
15 03 000 000 Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union.
15 04 000 000 Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft im Entladehafen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des Schiffes im Entladehafen
15 05 000 000 Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ortsdatum und Ortszeit der tatsächlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union.
15 06 000 000 Datum der Anmeldung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Datum der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen.
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F und G:
Datum und Uhrzeit der Ausstellung der betreffenden Anmeldungen.
15 07 000 000 Beantragte Dauer der Gültigkeit des Nachweises
15 07 082 000 Anzahl der Tage
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die beantragte Gültigkeitsdauer des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Tagen, für den Fall, dass der Antragsteller eines solchen Nachweises eine längere als die in Artikel 123 vorgesehene Gültigkeitsdauer anstrebt.
15 07 083 000 Begründung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Vorzulegen ist die Begründung für den Antrag.
15 08 000 000 Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind Datum und Uhrzeit der Gestellung der Waren gemäß Artikel 171 des Zollkodex.
15 09 000 000 Datum der Annahme
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist das Datum der Anschreibung der Waren in der Buchführung des Anmelders.
15 10 000 000 Tatsächliches Ausfuhrdatum***
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:***
Datum, an dem die Waren - vor ihrem Ausgang - zur Ausfuhr überlassen wurden; anzugeben im Falle einer rückwirkenden Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung.***
15 11 000 000 Datum der Frist
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Datum, bis zu dem die Waren der Bestimmungszollstelle zu gestellen sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.09.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF