Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden…
…Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden; Gebäude; Grundstücksgleiche Rechte; Beteiligungen an Kapitalgesellschaften; Edelsteine, Schmucksteine und organisches Substanzen im Sinne der Edelsteinkunde (Gemmologie, zB Perlen, Korallen), deren Anschaffungskosten oder Einlagewert, bezogen auf das jeweilige einzelne Wirtschaftsgut, den Betrag von 5.000 Euro übersteigen…
Anlage 13 Anhang XXVII - Gold gemäß Artikel 3o Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | ex 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen | ex 7114 | Gold- und Silberschmiedewaren…
…1) Nach der Gliederung der Kombinierten Nomenklatur unterliegen insbesondere folgende Gegenstände den Beschränkungen: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | 7113 11 00 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert | 7113 19 00 | Schmuckwaren und Teile davon…
…Anlage 13 Liste des Goldes gemäß Artikel 1rb Absatz 3 - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXII | KN Code | Warenbezeichnung | ex 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen | ex 7114 | Gold- und…
…synthetisch oder rekonstituiert, bearbeitet, (ausg. nur gesägt oder grob geformt) Teil C | KN-Code | Bezeichnung der Güter | ex 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit Diamanten | ex 7114 | Goldschmiedewaren und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…
…Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren: Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. (2) Gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1716 ist die wissentliche und…
…andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden und vii)Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 1.3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und -Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern": die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und -Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers…
… Werke der Emaillekunst, vollständig von Hand geschaffen, bis zu einer Höchstzahl von acht nummerierten und mit der Signatur des Künstlers oder des Kunstateliers versehenen Exemplaren; ausgenommen sind Erzeugnisse des Schmuckhandwerks, der Juwelier- und der Goldschmiedekunst; vom Künstler aufgenommene Photographien, die von ihm oder unter seiner…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und -Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsache 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden und vii)Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen; Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren: Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. "Einfrieren von Geldern": Die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers…
…Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. Nach der Formulierung "aber nicht darauf beschränkt sind" gehören auch zu den umfassten Waren Schmuck, Uhren und andere Wertsachen. 4."Einfrieren von Geldern" die Verhinderung jeglicher Form der Verlagerung, des Transfers…