Artikel 32 Pflichten des zugelassenen Eisenbahnunternehmens 1. Die Waren werden nacheinander von verschiedenen zugelassenen Eisenbahnunternehmen übernommen und im nationalen Netz befördert, und die beteiligten zugelassenen Eisenbahnunternehmen erklären ihre gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Zollbehörde für jede potenzielle Zollschuld. 2. Ungeachtet der in Artikel 233 Absätze 1…
Kapitel 2 Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften Abschnitt 1 Übermittlung von Informationen Unterabschnitt 1 Gemeinsame Datenanforderungen für den Austausch und die Speicherung von Daten Artikel 2 Gemeinsame Datenanforderungen (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Der Austausch und die Speicherung von…
Kapitel 2 Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften Abschnitt 1 Übermittlung von Informationen Unterabschnitt 1 Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen, Austausch und Speicherung von Daten Artikel 2 Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex…
Unterabschnitt 2 Pflichten der begünstigten Länder im Rahmen des APS der Union Artikel 70 Pflicht zur Gewährleistung der Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des REX-Systems (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Um die ordnungsgemäße Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems sicherzustellen, verpflichten sich die begünstigten Länder zur…
Artikel 91 Pflichten der Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ausführer und registrierte Ausführer müssen die folgenden Verpflichtungen erfüllen: a)Sie führen eine geeignete kaufmännische Buchführung über die Herstellung und die Lieferung von Waren, für die die Präferenzbehandlung gewährt werden kann; b)sie…
Artikel 234 Pflichten des Inhabers der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders (Artikel 182 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Inhaber der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders a…
Kapitel 2 Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften Abschnitt 1 Übermittlung von Informationen Artikel 6 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und gemeinsame Datenanforderungen (1) Der nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen zwischen…
…der Bewilligung für ein öffentliches Zolllager vorgesehen werden, dass die in Absatz 1 Buchstaben a oder b genannten Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens obliegen. (3) Der Inhaber des Verfahrens ist für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Überführung der Waren in…
Artikel 266 Übertragung von Rechten und Pflichten (Artikel 218 des Zollkodex) Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die zuständige Zollstelle die Bedingungen fest, unter denen…
Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.
28. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen…
…Abschnitt 6.4.) festgelegte Verpflichtung zur Verwaltungszusammenarbeit für dieses Land oder Gebiet für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Streichung aus dem Anhang fort. (6) Die Pflichten nach Absatz 5 gelten für Singapur für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1…
4. Pflichten des Inhabers der Entscheidung 4.1. Mitteilungspflichten des Inhabers der Entscheidung (1) Gemäß Artikel 15 PPV 2014 hat der Inhaber der Entscheidung unverzüglich die zuständige Zolldienststelle, die dem Antrag stattgegeben hat, zu unterrichten wenn a)ein in dem Antrag aufgeführtes Recht geistigen Eigentums…
10. Pflichten der Luftfahrzeughalter (§ 10 FlugAbgG) 10.1. Aufzeichnungspflichten Rz 42: Für den Luftfahrzeughalter besteht die Verpflichtung, elektronische Aufzeichnungen zu führen, aus denen sich taggenau ergibt die Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere die Flugnummer, falls für den durchgeführten Abflug eine Flugnummer vergeben…
11. Pflichten der Flugplatzhalter (§ 11 FlugAbgG) Rz 49: Der Halter des inländischen Flughafens, von dem der Abflug erfolgt, ist verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen zu führen, aus denen sich taggenau ergibt: die Bezeichnung der Luftfahrzeughalter, die Abflüge durchgeführt haben die Flugnummer, falls für die durchgeführten Abflüge Flugnummern…
2.3. Pflichten der Parteien (1) Gemäß § 75 Abs. 5 AWG 2002 haben die durch das AWG 2002 verpflichteten Personen oder die Beauftragen dieser Personen den Zollorganen und den von diesen herangezogenen Sachverständigen das Betreten der Liegenschaften und Gebäude, das Öffnen und Besichtigen der Behältnisse…
2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…
…3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden…
…und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten…
…4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden…