…Versicherer. Rz 309: "Alte" Nachweise nach dem KfzStG 1952 (von den ehemaligen Finanzämtern für Gebühren und Verkehrsteuern ausgestellte Befreiungsbescheinigungen nach § 2 Abs. 2 KfzStG 1952) sind auch nach dem 30. April 1993 gültig, solange kein Fahrzeugwechsel vorgenommen wird. Dies ergibt sich aus der Übergangsbestimmung des …
…Meldung der Einbringung weiterhin durch den Einbringenden zu beachten (siehe etwa UStR 2000 Rz 56, die die Annahme des Überganges mit dem der (An)Meldung folgenden Monatsersten für zulässig erachten). Die Geschäftsfälle und die dazu gehörigen Belege sind bis dahin in den Büchern der übernehmenden…
3.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz 3.1.5.1. Einbringungsvertrag Rz 661: Die Anwendbarkeit des Art. III UmgrStG ist an das Vorhandensein eines Einbringungsvertrages geknüpft. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet sein, es muss aber klar erkennbar sein, dass…
3.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) 3.3.4.1. Bedeutung der Einbringungsbilanz Rz 837: Einbringungsbilanzen sind unternehmensrechtlich als Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des § 193 UGB Grundlage der Eintragung einer Einbringung im Hauptbuch gemäß § 2 Firmenbuchgesetz (FBG), BGBl Nr. 10/1991. Sie sind nach den Grundsätzen…
3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…
…gilt 90 Tage ab dem Datum der Registrierung oder in Fällen, in denen gemäß Artikel 128 keine Pflicht zur Registrierung des Warenmanifests besteht, ab dem Datum seiner Erstellung. Auf Antrag der betreffenden Person kann die Zollstelle in begründeten Fällen eine längere Geltungsdauer des Nachweises festlegen.
…Verwendung dieser Nachweise nachkommen können; keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen haben. c)Die Bewilligungen gemäß Buchstabe b werden nur erteilt, wenn die Zollbehörden das Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen können, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden…
Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…
Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU…
Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder, Carnet ATA, NATO-Vordruck 302 oder FormularEU-Vordruck 302 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Werden WarenUnionswaren gemäß dem TIR-Übereinkommen, dem ATA-‐Übereinkommen, dem Übereinkommen von Istanbul oder dem am…
Artikel 130 Nachweis des zollrechtlichen Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status gemäß Artikel 129 enthalten das Fischereilogbuch, die Anlandeerklärung…
…Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden, kann durch einen Ausdruck des Fischereilogbuchs nachgewiesen werden.
Artikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Nachweis, dass Erzeugnisse der Union die Ursprungseigenschaft besitzen, wird erbracht durch Vorlage a)einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ausgestellt nach dem Muster in…
…Der Nachweis gemäß Absatz 1 wird nicht für Waren verwendet, für die die Ausfuhrförmlichkeiten erledigt oder die in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt wurden. (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Februar 2024, ABl. Nr. L 2024/635 1) Richtlinie 2008/118/EG des…
Artikel 205 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form von T2L- oder T2LF-Daten (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Wird die MRN zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren angegeben, können die T2L- oder T2LF- Daten, die die Grundlage für die MRN…
Artikel 206 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines Warenmanifests (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Jedes Warenmanifest erhält eine MRN. Einem solchen Manifest kann eine MRN nur dann zugewiesen werden, wenn es Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren betrifft, die…
Artikel 207 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATA oder Formular 302 (Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Gemäß Artikel 127 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 werden Unionswaren im Carnet TIR oder ATA oder…
Artikel 208 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Straßenkraftfahrzeugen (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Bei in einem Mitgliedstaat zugelassenen Straßenkraftfahrzeugen, die das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden, gilt der zollrechtliche Status von Unionswaren als nachgewiesen…
Artikel 209 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Verpackungen (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Bei Verpackungen, Paletten und ähnlichen Gegenständen, ausgenommen Container, die einer im Zollgebiet der Union ansässigen Person gehören und zur Beförderung von Waren verwendet werden, die das Zollgebiet der…
Artikel 210 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im Gepäck von Reisenden (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bei Waren im Gepäck von Reisenden, die nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind und das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden…