Findok · Richtlinien
UZK-IA
Artikel 207 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATA oder Formular 302
geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.07.2020
Wortlaut laut Findok
Artikel 207 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATA oder Formular 302
(Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex)
(1) Gemäß Artikel 127 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 werden Unionswaren im Carnet TIR oder ATA oder im FormularNATO- oder EU-Vordruck 302 durch den Code ,T2L' oder ,T2LF' gekennzeichnet. Der Inhaber des Verfahrens kann einen dieser Codes, gegebenenfalls zusammen mit seiner Unterschrift, an der für die Warenbezeichnung vorgesehenen Stelle in das jeweilige Dokument einfügen, bevor er es der Abgangszollstelle zur Authentifizierung vorlegt. Der jeweilige Code ,T2L' oder ,T2LF' wird durch den Abdruck des Stempels der Abgangszollstelle sowie die Unterschrift des zuständigen Beamten authentifiziert.
Im Falle eines elektronischen FormularsNATO-Vordrucks 302 oder eines elektronischen EU-Vordrucks 302 kann der Inhaber des Verfahrens einen dieser Codes auch in die Daten des FormularsVordrucks 302 einfügen. In diesem Fall erfolgt die Authentifizierung durch die Abgangszollstelle in elektronischer Form.
(2) Betrifft das Carnet TIR, das Carnet ATA, der NATO- oder das FormularEU-Vordruck 302 sowohl Unionswaren als auch Nichtu-Unionswaren, sind diese getrennt aufzuführen und der jeweilige Code ,T2L' oder ,T2LF' ist so zu verwenden, dass er sich eindeutig nur auf Unionswaren bezieht. (*)
(*) Laut Verordnung (EU) 2020/893 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2020, ABl. Nr. L 206 vom 30.06.2020 S. 8
Normen und Schlagworte
- Art. 207 UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.751.541
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0169-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71590
- Enthalten in Fassung
- 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.07.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF