Findok · Richtlinien
UZK-IA
Artikel 206 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines Warenmanifests
geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.05.2016
Wortlaut laut Findok
Artikel 206 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines Warenmanifests
(Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex)
(1) Jedes Warenmanifest erhält eine MRN.
Einem solchen Manifest kann eine MRN nur dann zugewiesen werden, wenn es Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren betrifft, die in einem Unionshafen auf das Schiff verladen wurden.
(2) Die Zollbehörden können zulassen, dass Handels-, Hafen- oder Beförderungsinformationssysteme für das Ersuchen um einen Sichtvermerk und die Registrierung des Warenmanifests und dessen Vorlage bei der zuständigen Zollstelle verwendet werden, sofern diese Systeme alle für ein solches Manifest erforderlichen Informationen enthalten.
Normen und Schlagworte
- Art. 206 UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.751.541
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0169-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71590
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF