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UZKArtikel 192 Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 192 Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (1) Die Zollbehörden oder gegebenenfalls die Wirtschaftsbeteiligten, die von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurden, treffen die notwendigen Maßnahmen, um die Nämlichkeit der Waren zu sichern, wenn eine solche Nämlichkeitssicherung erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass die Vorschriften für das Zollverfahren…

UZK-IAArtikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse (Artikel 192, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 299 kann die Abgangszollstelle entscheiden, die in das Unionsversandverfahren übergeführten Waren nicht zu verschließen, sondern sich…

ZK-23706.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

6.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort Der Kontrollumfang vor Ort ist abhängig vom Anlass der Kontrolle und kann sich insbesondere aus nachstehenden Kontrollfeldern zusammensetzen: Lagereinrichtung Wiegevorrichtung Nämlichkeitssicherung Plombenzangen und Prägestöckel Bewilligungsauflagen Voraussetzungen Überführung in das Verfahren Warenkreis Beförderungsvorgänge Lagerbestand inkl. Korrekturen DV-Schemata Aufbewahrung von…

UZK-IAArtikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Nur Waren, die gemäß Artikel 299 verschlossen wurden oder für die andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung gemäß Artikel 302 getroffen wurden, werden in das Unionsversandverfahren übergeführt. (2) Bei Überführung der Waren übermittelt die Abgangszollstelle…

UZKAbschnitt 2 Unionsversand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der im Unionsversand beförderten Waren (1) Der Inhaber des Unionsversands ist für alles Folgende verantwortlich: a)Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw…

ZK-0612Datengruppe Verschlussinformationen (Seals, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4 | &nbsp…

ZK-0612Datengruppe Verschlussinformationen (Seals, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Seals, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist vorgesehen für die Angabe der Informationen über die durchgeführte Nämlichkeitssicherung der Ausfuhrsendung.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verschlussanzahl | SNr | n..4 | &nbsp…

ZK-25902.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Durch diese Verpflichtung zur Aufzeichnung wird der Zollbehörde eine effektive Kontrolle über das Verfahren ermöglicht. 2.6.1.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…festzulegen, ob die Aufzeichnungen sendungs- oder artikelbezogen zu führen sind - eine nämlichkeitserhaltende (posten- bzw. artikelbezogene) Nämlichkeitssicherung ist zum Beispiel notwendig, wenn für Zwecke der Wiederausfuhr ein Ursprungsnachweis erstellt werden soll. ob die Aufzeichnungen sendungs- oder artikelbezogen zu führen sind. In der Bewilligung ist festzulegen, ob…

ZK-25602.5.3. Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen zu enthalten; dazu gehören unter anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. 2.5.3.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über alle verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen bzw…

ZK-22602.15.6. Verschlussanerkenntnis
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…beigefügten Dokumente ist unter der Nr. 6 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken. In allen Fällen, in denen mehr als ein Verschluss für die Nämlichkeitssicherung verwendet wird (insbesondere bei Spezial- und Tankfahrzeugen), ist die Anzahl der verwendeten Verschlüsse unter Punkt 5 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken. Die Stellen…

UZKArtikel 214 Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Aufzeichnungen enthalten die Informationen und die Einzelheiten, die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. (2) Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen…

UZKKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gebrauchs, b)die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…B.zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG), wobei auf die Zweckmäßigkeit der Nämlichkeitssicherung zu achten ist. (2) Das Zollamt hat unverzüglich, in der Regel fernmündlich, die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde erster Instanz zu verständigen und diese zu ersuchen, ehestens eines ihrer Organe zur Prüfung…

ZK-25903.2. Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…den näheren Bestimmungen für die Informationsblätter siehe Abschnitt 2.6. 3.2.3. Nämlichkeit und Äquivalenz Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung sind im Falle von Beschauen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern zweckmäßig, können ergänzende Maßnahmen getroffen werden…

ZK-25905.2. Umsatzsteuerrechtliche pV
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1. Nämlichkeitssicherung und Fristen Zur Unterscheidung der beiden im § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UStG 1994 genannten Methoden zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer-Bemessungsgrundlage ist bei Abfertigungen mit Code 22 eine Nämlichkeitssicherung sowie eine Kontrolle der Sendungsdokumente (Veredelung für den Ausführer und Wiedereinfuhr von, oder…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…angewendet werden und steht dem Nämlichkeitsprinzip nicht entgegen. Soll eine tatsächlich nämlichkeitserhaltende (posten- bzw. artikelbezogene) Nämlichkeitssicherung erfolgen, ist dies in der Bewilligung im Einzelfall festzulegen. Da für das Zolllagerverfahren im Regelfall weder ein eingegrenzter Warenkreis bewilligt wird, noch die Bemessungsgrundlagen anlässlich der Überführung in das…

ZK-23702.5.3. Aufzeichnung
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Verfahrens ermöglichen, zu enthalten, dazu gehören unter anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Die Aufzeichnungen umfassen nicht nur die eigentliche Bestandsführung (An- und Abschreibungen von Beständen), sondern auch die Dokumentation von im Verfahren zulässigen Vorgängen, wie…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…und Äquivalenz | UZK | DA | IA | TDA | 188-192 | - | - | - Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (siehe Abschnitt 2.1.2.) sind im Falle von Kontrollen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern zweckmäßig…

ZK-25603. Überführung in das Verfahren
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…zollamtliche Bestätigung der An- und Abschreibungen entfällt in diesem Fall. 3.2.3. Nämlichkeit und Äquivalenz Die in der Bewilligung festgelegten Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung sind im Falle von Beschauen vom Abfertigungsorgan auf ihre Tauglichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sofern zweckmäßig, können ergänzende Maßnahmen getroffen werden…