1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00…
…der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Erprobung von Handfeuerwaffen 2013 (Beschussverordnung 2013), BGBl. II Nr. 445/2013 (2) Im Interesse des Schutzes der Volksgesundheit hat das Zollamt über Einfuhren von Handfeuerwaffen, von höchstbeanspruchten Teilen solcher Waffen und von Munition für Handfeuerwaffen aus Drittländern…
…AußWG 2011 sind im Anhang I der EU-FeuerwaffenVO bestimmte Schusswaffen (für Schrot, Kugeln oder ein anderes Geschoß) gelistet, die in der Ausfuhr ebenfalls der Genehmigungspflicht unterliegen. (4) Güter der Positionen ML1 (Handfeuerwaffen) und ML3 (Munition) der Militärgüterliste sowie nur der EU-Feuerwaffenverordnung unterliegende Schusswaffen …
Die Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403) enthält nähere Vorschriften über die anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition hiefür von den Zollämtern und Zollorganen zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf das Beschussgesetzes, die im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt werden. Über die gesetzlichen…
…Sinne von Artikel 3 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden 1.2.Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen…
…2024/1485 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (ft) (im Folgenden "Gemeinsame Militärgüterliste") erfasst werden; 1.2.Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer…
…| Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfasst werden | 9302 0000 9303 2000 9303 3000 9303 9000 | | 1.2. | Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1. aufgeführten Handfeuerwaffen…
…9305 1000 9305 2100 9305 2900 9305 9900 9306 2100 9306 2900 9306 3000 | 1.2. Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür | 9013 1000 9013 2000 9013 8000 9014 0000 | 1.3…
…9305 1000 9305 2100 9305 2900 9305 9900 9306 2100 9306 2900 9306 3000 | 1.2. Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür | 9013 1000 9013 2000 9013 8000 9014 0000 | 1.3…
…des Rates Anhang I 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden; 1.2.Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen…
…für die Anwendung der Verordnung ist die Warenbeschreibung in der Spalte "Bezeichnung" und nicht der KN-Code. Warenliste | | | Bezeichnung | KN-Code (ex-Positionen) | 1. | | Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: | - - - | | 1.1. | Handfeuerwaffen…
…Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumentenartencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7521 | Erklärung, dass es sich um Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile solcher Waffen oder um Munition…
…um die Munition für den Karabiner 98k) Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben) Kaliber 8 x 50R (Lebel) Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben) Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x…
…und Explosivstoffe oder andere chemische Wirkstoffe (ausgenommen Leuchtsätze) enthalten | A | Abschnitt 2 und Abschnitt 3 | | | Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm oder mehr | B | Abschnitt 2 und Abschnitt 3 | ex…
…Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei Pistolen übliche Maß (20 Patronen), Dauerfeuereinrichtung (wenn auch nicht funktionsfähig), Verschlussfangeinrichtung, Griffstücke…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…
…Sprengkapseln, Sprengverzögerer, Pulverzündschnüre, Zündschläuche und Shocktubes). 4."Schießmittel": Als Schießmittel wird jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver, bezeichnet. Im Gegensatz zu den Sprengstoffen liegt der Verwendungszweck eines Schießmittels…
…gewährleisten, dass Schusswaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 gelten auch für das Verbringen von Waffen und Munition im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des …
Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1: Waffenpass Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Muster 1a: Waffenpass (altes Formular) Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß…
Anlage 7 Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich [Grafik] Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]