10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
1.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich…
…1312. Der Zweck der Beförderung ist nicht maßgeblich. Auch die grenzüberschreitende Beförderung von kranken oder verletzten Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen (zB die Rückholung von Verletzten aus dem Ausland mittels Flugzeug) ist begünstigt. Die echte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1…
…die Beurteilung maßgeblichen Umsatzverhältnisse, ob im § 9 Abs. 2 UStG 1994 genannten Leistungen betreffend Luftfahrzeuge, dieRahmen des entgeltlichen Luftverkehrs der internationale oder der Unternehmer zum überwiegenden Teil oder ausschließlich für Inlandsflüge einsetzt (EuGH 16.9.2004inländische Luftverkehr überwiegt, Rs C-382/02, "Cimber Air A…
…UStG 1994 schulden (Vertrauensschutzregelung; siehe Rz 4016 bis Rz 4020). Randzahlen 4132 bis 4140: derzeit frei. 121.2. Fahrzeugeinzelbesteuerung Rz 4141: Die Erklärung betreffend Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und jene motorbetriebene Landfahrzeuge, die nicht normverbrauchsabgabepflichtig sind, erfolgt mit dem amtlichen Vordruck U 10; in allen übrigen Fällen…
…Z 1 bis 4 fallenden Umsätze, somit auch die Vermittlung der Beförderung von Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen, umsatzsteuerfrei. Beispiel: Ein Reisebüro vermittelt für eine österreichische Fluggesellschaft einen Flug von Wien nach London. Lösung: Die Vermittlungsprovision ist gemäß § 3a Abs…
…kein Direktflug möglich ist, erfolgt der Flug mittels "Zubringer" von Innsbruck nach Wien. In Wien steigt der Passagier in ein größeres Luftfahrzeug um und fliegt innerhalb von 24 Stunden weiter nach New York. Hier liegt ein Langstreckenflug Innsbruck - New York vor. Der Abflug von Wien…
14.3.5.2 Personenluftfahrzeuge 14.3.5.2.1 Angemessenheit dem Grunde nach Rz 4783: Die Anschaffung und der Betrieb eines unternehmenseigenen Luftfahrzeuges sind nur dann dem Grunde nach angemessen, wenn das Flugzeug ständig und auf Grund unternehmensspezifischer Umstände (Notwendigkeit der raschen Erreichbarkeit verschiedener…
1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…
…1 der Verordnung (EU) 2018/581 lautet: " Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für Teile, Baugruppen und andere Waren, die zum Einbau in oder zur Verwendung für Luftfahrzeuge oder Teile von Luftfahrzeugen bei deren Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau…
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der VerordnungAußenwirtschaftsgesetz 2011 Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union…
Anlage 15 Anhang XI - Liste der Güter gemäß Artikel 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Teil A | KN Code | Warenbezeichnung | 88 | Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon Teil B | KN Code | Warenbezeichnung | ex 2710 19 83 | Hydrauliköle…
…den Transport von Helfern in ein Krisengebiet - Erdbeben, Überschwemmungen) und den Abflug von Personen zu militärischen Zwecken (zB Transport von UN-Soldaten zu ihrem Einsatzort). Bei dieser Befreiungsbestimmung muss nicht das Luftfahrzeug als solches für militärische, humanitäre oder medizinische Zwecke eingesetzt werden (was zB bei…
6. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der VerordnungAußenwirtschaftsgesetz 2011 Die Verordnung gilt -im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, -an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen, -für natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der…
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
76. Strafbestimmungen 7.1. Geltungsumfang der Verordnung Diese Verordnung gilt -im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, -an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegen, -für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, -für…
65A. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebietes der…
…1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…