Findok · Richtlinien
GK-0200
1. Gegenstand
geltende FassungRichtlinie2025-0.139.539gilt ab 01.08.2007
Inhaltsverzeichnis der GK-0200
Wortlaut laut Findok
1. Gegenstand
1.1. Geltungsbereich
Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch
Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel),
Luftfahrzeuge,
Schienenfahrzeuge oder
Schiffe
in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.139.539
- GZ der Erstfassung
- BMF-010304/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 30226
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.08.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF