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VB-0320Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen Neu ab 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang III [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Hinweis: Bis einschließlich 31. März 2027 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis…

VB-0320Muster 5b - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 5b - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen Gültig bis 31. März 2027, wenn ausgestellt vor dem 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 Anhang IV Teil 1 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]     Erläuterungen zum…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Hundertsatzgebühren 3.2.1. Begriff Rz 77: Hundertsatzgebühren sind die mit einem bestimmten Hundertsatz (Prozentsatz) von einer Bemessungsgrundlage zu entrichtenden Gebühren für die in den Tarifposten des § 33 GebG taxativ aufgezählten Rechtsgeschäfte. 3.2.2. Bemessung und Entrichtung Rz 78: Die Hundertsatzgebühren sind, sofern…

VB-0334Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.08.2009

  Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

VB-03340. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…März 2010 Aufgaben der Zollverwaltung. Diese Aufgaben umfassen in Bezug auf die durch die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 geregelten Verbote nicht nur die Ein- oder Durchfuhr von Katzen- und Hundefellen und Produkten, die solche Felle enthalten, in das oder durch das Zollgebiet der GemeinschaftUnion…

VB-03341. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1.5. Ausfuhr Als Ausfuhr gelten alle Ausfuhrverfahren, in denen GemeinschaftswarenUnionswaren aus dem Zollgebiet der GemeinschaftUnion verbracht werden können. 1.2. Synonyme Da Katzen und Hunde als Haustiere gelten, stößt die Verwendung von Fellen dieser Tiere oder von Produkten, die solche Felle enthalten, auf breite…

VB-03342. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Gegenstand 2.1. Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr (1) Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der GemeinschaftUnion weder in Verkehr gebracht noch in die GemeinschaftUnion ein bzw…

VB-03343. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3. Ausnahmen (1) Nicht erfasst vom Einfuhrverbot sind Sendungen ohne kommerziellen Charakter, die im persönlichen Gepäck der Reisenden enthalten sind, und zwar in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung (Reisefreigrenze gemäß Artikel 41 der Zollbefreiungsverordnung) festgelegt sind (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330…

VB-0334Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Handtaschen und ähnliche Behältnisse: ex 4201 00 00 ex 4202 11 1000 ex 4202 21 00 ex 4202 31 00 ex 4202 91 10 ex 4202 91 80 ex 4203 00 00 ex 4205 00 00 Fellhäute und unechte Felle und Waren daraus: ex 4301…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Umgründungspläne zu verfassen, in denen die in der ersten Phase zunächst gemeinsam geplanten Umgründungsschritte gleich lautend festgeschrieben werden und die in der Folge unabhängig voneinander handelnden Personen jeweils ihre Folgepläne definieren. Rz 1883: Stehen Umgründungsmaßnahmen in einem gewissen Zusammenhang mit einem abzuschließenden Umgründungsplan, die für…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die Tarifbestimmungen…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht bei Rechtsgeschäften, die sachlich gebührenbefreit sind, es sei…

VB-03351. Begriffsbestimmungen und Verfahren
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen | siehe Abschnitt 2.1. | C680 | Schriftliche Einfuhrerklärung und Dokument, aus dem hervorgeht…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen, wenn die Einhaltung der Gebührenvorschriften gewährleistet ist. Die Bewilligung zur…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte als Bevollmächtigte eines Gebührenschuldners oder eines für die Gebühr Haftenden selbst zu berechnen. 3.2.4.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 89: Beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6) ist eine Steuernummer zu…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des § 3 Abs. 4a GebG über die Führung von Aufschreibungen und die Entrichtung der Hundertsatzgebühr vorgesehen. In diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. 27.3.5.5. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandverträgen Rz 1383…

ZT-250540.2. nur bei Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung anwendbare Kontingente
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…and Import Permits Act" erteilte Ausfuhrgenehmigung vorzulegen ist. Es handelt sich dabei um folgende Kontingente: 09.8300 (bestimmte Lebensmittelzubereitungen) 09.8301 (bestimmte Zuckerwaren und Schokolade) 09.8302 (bestimmte Lebensmittelzubereitungen) 09.8380 (Hunde- und Katzenfutter) 09.8337 (Mäntel) 09.8338 (Kostüme, Jacken usw.) 09.8341 (Negligees…

VB-05001.4.3. Teil C des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2019/880
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

…Denker, Wissenschaftler und Künstler und Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht; | ex 9705 | über 200 Jahre alt | 18.000 Euro oder mehr pro Stück | e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel; | ex 9706…

UStR 2000 Rz 1361–136610.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…Pelztiere, Raubtiere, Fasane, Rebhühner, Schwäne, Tauben, Wildenten und Wildgänse, Katzen, Hunde, Singvögel, Zierfische, Schlangen, Mäuse, Ratten und Meerschweinchen. Rz 1362: Begünstigt ist die Aufzucht, das Mästen und Halten dieser Tiere, wenn diese Leistungen als Hauptleistungen entgeltlich einem anderen gegenüber erbracht werden. Darunter fällt die entgeltliche…