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ZK-2500Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA Das System stellt ein stand-alone-System dar. Die Anmeldung erfolgt mit der dienstlichen E-Mail und dem persönlichen Passwort direkt im Internet unter https://customs-at.atacarnet.iccwbo.org/login Übergangszeit, in dem sowohl papiermäßige ATA…

UP-58000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

0. Hinweis Für Importe aus Kamerun in die EU gelten ursprungsrechtlich die Bestimmungen der Marktzugangsverordnung (ARL UP-5300). Nur für Exporte aus der EU nach Kamerun gelten die nachstehenden Ausführungen.

UP-44000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien19.11.2021

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen…

UP-44030. Hinweis
geltende FassungRichtlinien07.05.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4002 (Revised Rules des Regionalen Übereinkommens) heranzuziehen.

UP-44010. Hinweis
geltende FassungRichtlinien29.10.2021

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…

UP-44020. Hinweis
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.

UP-46000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien09.02.2022

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.

UP-47400. Hinweis
geltende FassungRichtlinien06.10.2021

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.

UP-47600. Hinweis
geltende FassungRichtlinien23.09.2022

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen.

UP-47500. Hinweis
geltende FassungRichtlinien05.05.2017

10. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und DefinitionenHinweis 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein…

UP-43000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

2.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise 2.7.1. Ausfüllung und Änderungen Werden die Präferenznachweise handschriftlich ausgefertigt oder handschriftlich ergänzt, so muss dies mit Tinte oder Kugelschreiber und in Druckschrift erfolgen. Radierungen oder Überschreibungen sind unzulässig. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümliche Eintragung…

UP-42000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien28.10.2021

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…

ZK-42005. Risikoindikatoren sowie Hinweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. BeispieleRisikoindikatoren sowie Hinweise auf das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung angeführte Erwerber…

VB-02207. Strafbestimmungen und Hinweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2023

7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…

VB-02207.2. Hinweise
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

7.2. Hinweise (1) Im Hinblick auf die gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs haben auch die im Abfertigungsdienst der InnerlandszollämterInnerlandszollstellen eingesetzten Beamten zu berücksichtigen, dass es grundsätzlich nicht genügt, illegal ein- oder ausgeführte Suchtmittel sicherzustellen, sondern dass alles unternommen werden muss, um…

RAE24. Hinweise
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

24. Hinweise Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

UStR 2000 Rz 3316–336724.6. Steuersatz, Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…kein Steuerbetrag und in einer Rechnung nach § 11 Abs. 6 UStG 1994 nicht Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (zivilrechtlicher Preis) und der Steuersatz ausgewiesen werden. Weiters hat die Rechnung einen Hinweis zu enthalten, dass die Differenzbesteuerung angewendet wurde. Dies kann beispielsweise durch die Angabe …

UStR 2000 Rz 260219.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…üblicherweise Bauleistungen erbringen, stets eintritt, entfällt in einem Großteil der Fälle der Hinweis des Leistungsempfängers, dass er seinerseits zu Bauleistungen beauftragt worden ist. Es wird daher zu dem Hinweis auf die Beauftragung regelmäßig nur in den Fällen kommen, in denen es zweifelhaft ist, ob es…

VB-02202.5. Abfertigungshinweise
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.5. Abfertigungshinweise (1) Auf die Verpflichtung zur besonders genauen Kontrolle und allfälligen Untersuchung von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Suchtmittel enthalten (insbesondere bei Arzneiwaren und Chemikalien), wird besonders aufmerksam gemacht. (2) Besonderes Augenmerk ist auch der genauen Ermittlung der Menge (wegen…