…des Abgabenschuldners, so tritt die Wirkung der Aufrechnung mit dem Fälligkeitstag des Gegenanspruches ein. Rz 142: Wird von der Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, so werden der Abgabenbehörde gegenüber jene Verfügungen (Verpfändung oder Abtretung) wirkungslos, die der Abgabenschuldner über seinen Gegenanspruch nach dem Zeitpunkt getroffen hat, auf…
…Tag nach der Insolvenzeröffnung bis zum Ende des Dienstverhältnisses (bzw. das Ende des Kalenderjahres oder das Ende des Insolvenzverfahrens, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) anzugeben. Im Fall einer im Zusammenhang mit der Insolvenz erfolgenden Kündigung ist als Ende des Dienstverhältnisses frühestens der Tag nach…
…siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes bestimmen, grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Gegebenenfalls hat jedoch an die Stelle des Fälligkeitstages der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende (zB gemäß § 210 Abs. 4 BAO oder …
…sich, wenn auf diesen Umstand im Abgabenbescheid hingewiesen wird, eine nähere Angabe über den Zeitpunkt der Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeit (§ 198 Abs. 2 BAO). Beispiele: Selbstbemessungsabgaben (zB USt-Vorauszahlungen) werden nach ihrem Fälligkeitstag festgesetzt (§ 21 Abs. 3 UStG 1994). Dies gilt auch für Umsatzsteuer, die…
…am 20. März erlassen. Rz 43: Im Fall der Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben ist hinsichtlich einer daraus resultierenden Nachforderung die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages zumeist bereits eingetreten, da die Nachfrist in der Regel erst nach dem Fälligkeitstag beginnt. Rz 44: Vom § 210 Abs. 4 BAO…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
…an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt…
…Oktober 2014 eingereicht. Die Entrichtung erfolgt am 15. Oktober 2014 (Fälligkeitstag). Am 10. November 2014 wird eine "berichtigte" Voranmeldung mit einer höheren Zahllast eingereicht. Das Finanzamt setzt die USt-Vorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 in Höhe der "berichtigten" Voranmeldung und einen ersten Säumniszuschlag…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
…gemacht werden. Wird eine UVA lediglich zur Geltendmachung eines Überschusses eingereicht, wird damit die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung nach Rz 2763 nicht ausgeschlossen. 21.1.7. Fälligkeit der Umsatzsteuer Rz 2765: Zu der neben den gesetzlichen Fälligkeitstagen geltenden Fälligkeit der Umsatzsteuer gemäß § 2 Abs. 2 der…
…18.9.2003, 2002/16/0072). Der Säumniszuschlag weist sohin nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Verpflichtung zu seiner Entrichtung eine abgabenrechtliche Selbständigkeit auf, soweit nicht ausdrücklich gesetzliche Regelungen eine Abhängigkeit von der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabe vorsehen (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503…
…3.1 Allgemeines Rz 6183: Als Aktienanleihen werden Schuldverschreibungen bezeichnet, bei denen dem Emittenten die Option eingeräumt ist, die Anleihe am Fälligkeitstag nicht in Geld zu begleichen, sondern durch Hingabe in (eigenen oder fremden) Aktien. Im Gegensatz zu Wandel- oder Optionsanleihen steht bei einer Aktienanleihe…
…§ 33 TP 17 GebG, § 33 TP 22 GebG) nicht bis zum Fälligkeitstag an das Finanzamt abgeführt wurden. Rz 135: Die Vorschreibung einer Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 2 GebG liegt im Ermessen der Behörde. Als Kriterien des Ermessens sind insbesondere zu berücksichtigen inwieweit dem Gebührenschuldner das…
…1633) im Inland erfüllt hat. Rz 1640: § 33 TP 22 Abs. 4 GebG bestimmt für im Ausland ausgestellte und ausschließlich im Ausland zahlbare Wechsel, für die die Gebührenschuld nach § 16 Abs. 3 GebG entstanden ist, dass sich die Wechselgebühr auf die Hälfte ermäßigt (siehe Rz…
…Der Steuerschuldner hat fortlaufende Aufzeichnungen (nach Art, Kennzeichen, Dauer und Bemessungsgrundlage je steuerpflichtigem Kraftfahrzeug) zu führen. C.6.3. Erklärungspflicht Rz 1563: Der Steuerschuldner hat jeweils für ein Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden…
…Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7 Abs. 1…
…Entrichtung von Stundungszinsen dem Grunde nach gegeben ist, richtet sich danach, ob nach Einbringung eines zeitgerechten Ansuchens um Zahlungserleichterung bzw. nach einer Zahlungserleichterungsbewilligung Abgabenbeträge, die Gegenstand des Ansuchens bzw. der Zahlungserleichterungsbewilligung sind, 750 Euro übersteigen und nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag oder dem bisher maßgeblich…
…Abzugsteuern (zB Lohnsteuer). Vollstreckbar sind Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet sind (§ 226 erster Satz BAO). Aushaftend ist ein Rückstand, der auf dem Abgabenkonto gebucht ist. Nach § 235 BAO (Löschung) und nach § 236 BAO (Nachsicht) abgeschriebene Abgabenschuldigkeiten haften nicht mehr aus. Nach § 229a Abs…
…Eigentum einer Aktie verbriefen. Zertifikate verbriefen dem Käufer ein Recht auf Zahlung eines Geld- oder Abrechnungsbetrages, dessen Höhe vom Wert des zugrunde liegenden Index (Basiswertes) am Fälligkeitstag abhängt. Auch bei einem obligatorischen Anspruch auf die Lieferung des Basiswerts (zB des Edelmetalls) kann ein Zertifikat vorliegen…
…1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen. Ausgenommen sind lediglich jene gebührenfreien Rechtsgeschäfte, für die keine Anzeigepflicht nach …