11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…
…und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später notwendig werdende Überprüfungen zu ermöglichen. Dies wird im Allgemeinen nur in Fällen der Verbundenheit von Käufer und Verkäufer der Fall sein. Der errechnete Wert ist ein Zollwert, der aus der Summe der einzelnen Kostenfaktoren der Erzeugung, samt einem Betrag…
…Voraussetzungen für Art. 70 UZK nicht vor, zB wegen fehlenden Kaufgeschäftes, ist der Zollwert nach einer der nachrangigen Methoden nach Art. 74 UZK der Zollwertbestimmung zu ermitteln. Der Übergang zu der jeweils nächsten Bewertungsmethode ist bereits dann zulässig, wenn zu erkennen ist, dass die Voraussetzungen…
…Methoden der Zollwertbestimmung (1) Kann der Zollwert von Waren nicht nach Artikel 70 bestimmt werden, so werden die Voraussetzungen des Absatzes 2 Buchstaben a bis d nacheinander geprüft, bis der erste Buchstabe erreicht ist, nach dem der Zollwert der Waren bestimmt werden kann. Die Reihenfolge…
…Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist daher vom Zollwert der eingeführten Waren auszugehen. Lagerung: Werden Waren nach der Lagerung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt, sind die Bemessungsrundlagen zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung maßgeblich (Art. 85 Abs. 1 UZK). Der Zollwert ist auf der Grundlage des…
Artikel 143 Methode des errechneten Werts (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden dürfen zur Ermittlung des Zollwertes in Anwendung des Artikels 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex von einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person nicht verlangen oder…
Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…
Anlage 9 Auslegung des Art. 128 Abs. 1 und 2 UZK-IA, Art. 136 UZK-IA und Art. 347 UZK-IA durch die Europ. Kommission (GUIDANCE vom 28.4.2016, GZ. TaxudB4/(2016) 808781 Revision 2) http://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files…
Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 69 Geltungsbereich Der Zollwert von Waren wird für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und nichttarifärer Maßnahmen, die in Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs geregelt sind, nach den Artikeln 70 und 74 ermittelt.
Artikel 128 Transaktionswert (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. (2) Wurden…
…auf der Grundlage des Artikels 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. 5. Die Zollbehörden sehen in folgenden Fällen von der Verpflichtung, die Angaben gemäß Absatz 1 vorzulegen, ab, sofern diese nicht für die korrekte Ermittlung des Zollwerts unerlässlich sind: a)wenn der Zollwert der eingeführten…
…3 des Zollkodex) (1) Zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Zollkodex ist eine angemessene Flexibilität bei der Anwendung des Artikels 70 und des Artikels 74 Absatz 2 des Zollkodex geboten. Der so ermittelte Zollwert soll möglichst auf schon früher ermittelten Zollwerten…
…eines Verkaufs bestimmt werden, der vor dem in Artikel 128 Absatz 1 genannten Verkauf stattfindet, wenn die Person, infür deren NamenRechnung die Anmeldung abgegeben wird, durch einen vor dem 18. Januar 2016 geschlossenen Vertrag gebunden ist. (2) Dieser Artikel gilt bis zum 31. Dezember 2017.
…13. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer Der Umsatz wird bei der Einfuhr nach dem Wert des eingeführten Gegenstandes nach den jeweiligen Vorschriften über den Zollwert bemessen (§ 5 UStG 1994). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist daher vom Zollwert der eingeführten Waren auszugehen. 14. Währungsumrechnung…
…85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben wird anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten. (2) Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau bestimmt…
…solcher Schätzungsgrund kann sich insbesondere dann ergeben, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen wesentlich sind. Rz 1104: Es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung…
…wobei der durch eine solche Be- oder Verarbeitung eingetretenen Wertsteigerung Rechnung zu tragen ist. (4) Folgende Kaufgeschäfte werden bei der Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex nicht berücksichtigt: a)Verkäufe von Waren auf einer anderen als der ersten Handelsstufe…
…2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Zollwert nach dieser Methode ist der Transaktionswert ähnlicher Waren, die zum selben Zeitpunkt oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden (siehe erläuternde Anmerkungen im früherenin Anlage 5 Anhang 23 ZK-DVOzu…
…auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den Zollwert einzurechnen sind, und b)Beträge im Sinne der Artikel 71 und 72.
…angewandt werden. 4. Somit entspricht der Einfuhrpreis dem Zollwert, der durch die normale Anwendung der folgenden Bewertungsmethoden ermittelt wird: *Transaktionswert gemäß Artikel 70 UZK; *In Ermangelung oder im Falle der Ablehnung des Transaktionswerts: Sekundärmethoden gemäß Artikel 74 UZK: Transaktionswert von identischen Waren; Transaktionswert von ähnlichen…