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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen 12 01 000 000 Vorpapier Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Einzelheiten zum Vorpapier. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A3, B1, C1, C2, D1 bis D3, H1 bis H6 und H8, I1 und I2: Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Diese Angaben müssen die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten. 12 01 001 000 Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, A2 und A3: Anzugeben ist die Bezugnahme auf die vorübergehende Verwahrung in der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, in die die Waren übergeführt wurden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B4, C1 und C2: Anzugeben sind die Referenzdaten der Papiere, die der Ausfuhr in ein Drittland oder gegebenenfalls der Versendung in einen Mitgliedstaat vorausgingen. Bezieht sich die Anmeldung auf wiederausgeführte Waren, sind die Referenzdaten der Anmeldung zum vorangegangenen Zollverfahren, in das die Waren übergeführt wurden, anzugeben. Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, ist das vor der Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Ausfuhrverfahren ausgestellte e-VD anzugeben. Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten D1 bis D3: Im Falle einer Versandanmeldung ist auf das Verfahren der vorübergehenden Verwahrung oder das vorangegangene Zollverfahren oder die entsprechenden Zollpapiere Bezug zu nehmen. Im Falle einer Ausfuhr mit anschließendem Versand ist die MRN der Ausfuhranmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte E1: Falls zutreffend ist die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben. Ist die MRN der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren nicht alle Warenpositionen der Zollanmeldung, sind die entsprechenden Positionsnummern in der Zollanmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte E2: Falls zutreffend, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), die für die Waren vor deren Ankunft im Zollgebiet der Union abgegeben wurde(n), anzugeben. Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, anzugeben, sofern sie der Person, die das Manifest einreicht, bekannt ist. Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angegeben und betrifft das Manifest nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung bzw. der Zollanmeldung, sind die jeweiligen Positionsnummern in der summarischen Eingangsanmeldung oder der Zollanmeldung anzugeben, sofern sie der Person, die das elektronische Manifest einreicht, bekannt sind. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F25: Anzugeben ist die MRN der zugehörigen summarischen Eingangsanmeldungseinreichung, die durch diese Angaben zu ergänzen ist. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G2: Anzugeben ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en), eine Bezugnahme auf das Sammelbeförderungspapier oder im Seeverkehr der Eingangsschlüssel für die betreffende Sendung gemäß den Bedingungen von Titel I Kapitel 3. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G3: Unbeschadet des Artikels 139 Absatz 4 des Zollkodex ist die MRN der summarische(n) Eingangsanmeldung(en) oder, in den in Artikel 130 des Zollkodex aufgeführten Fällen, die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder die Zollanmeldung(en), die für die Waren abgegeben wurden, anzugeben. Bei Unionswaren ist gegebenenfalls die Referenznummer der Zollanmeldung, mit der die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, oder die Referenznummer des Nachweises des Unionscharakters der Waren anzugeben. Betrifft die Gestellungsmitteilung nicht alle Warenpositionen der genannten früheren Anmeldung oder des Nachweises des Unionscharakters der Waren, so gibt die Person, die die Waren gestellt hat, die entsprechende(n) Positionsnummer(n) an, die den Waren in dieser früheren Anmeldung oder dem Nachweis des Unionscharakters der Waren zugeordnet wurde(n), Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G4: Unbeschadet des Artikels 145 Absatz 4 des Zollkodex ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung(en) für die betreffende Sendung anzugeben. Wird eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung gemäß Artikel 145 Absatz 11des Zollkodex nach Beendigung des Versandverfahrens abgegeben, ist die MRN der Versandanmeldung anzugeben. Ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren, oder, in den Fällen gemäß Artikel 130 des Zollkodex, der Zollanmeldung angegeben und betrifft die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der summarischen Eingangsanmeldung, der Anmeldung zum Versandverfahren oder der Zollanmeldung, hat der Anmelder die betreffende(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen summarischen Eingangsanmeldung, der Versandanmeldung oder der Zollanmeldung zugeordnet ist (sind). Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G5: Hier ist die MRN der Anmeldung(en) zur vorübergehenden Verwahrung, die für die Waren am Ausgangsort der Beförderung abgegeben wurde, anzugeben. Betrifft die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht alle Warenpositionen der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, hat die Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet, die relevante(n) Positionsnummer(n) anzugeben, die den Waren in der ursprünglichen Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zugeordnet wurde(n). Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1 bis H5, H8, I1 und I2: Anzugeben ist die Nummer der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder eines Vorpapiers. Die Positionsnummer*** ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist. Betrifft die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtige Waren, für die eine Verbrauchssteueraussetzung gilt, ist die Referenznummer für das e-VD anzugeben, sofern ein solches ausgestellt wurde. Bei einer ergänzenden Zollanmeldung ist die MRN für die zuvor eingereichte vereinfachte Anmeldung anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H6 und H7: Wenn die summarische Eingangsanmeldung und die Zollanmeldung unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes getrennt abgegeben werden, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder jedes anderen Vorpapiers anzugeben. 12 01 002 000 Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. 12 01 003 000 Art der Verpackung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Code der für die Abschreibung der Anzahl der Verpackungen relevanten Packstückart. 12 01 004 000 Anzahl der Packstücke Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die entsprechende Anzahl der abzuschreibenden Packstücke. 12 01 005 000 Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. Anzugeben sind die entsprechende Maßeinheit und der Qualifikator für die Abschreibung. 12 01 006 000 Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die entsprechende Abschreibungsmenge. 12 01 079 000 Zusätzliche Angaben Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Vorpapier. Dieses Datenelement ermöglicht es dem Wirtschaftsbeteiligten, ergänzende Angaben in Bezug auf das Vorpapier zu machen. 12 01 007 000 Positionsnummer*** Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die im Vorpapier angegebene Positionsnummer. 12 02 000 000 Zusätzliche Informationen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement ist in Bezug auf Angaben zu verwenden, für die in den Rechtsvorschriften der Union nicht festgelegt wird, in welchem Feld sie einzugeben sind. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7: Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann. 12 02 008 000 Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind der vorgesehene Unionscode und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Codes. 12 02 009 000 Text Alle verwendeten Spalten der Tabelle mit den relevanten Datenanforderungen außer Spalte H7: Bei Bedarf können Erläuterungen zu dem angemeldeten Code angegeben werden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7: Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann. 12 03 000 000 Unterlage Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Einzelheiten zur Unterlage. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B4, C1, H1 bis H6, H8 und I1: Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen. Diese Angaben müssen einen Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat, die Geltungsdauer der betreffenden Genehmigung oder Bescheinigung, den Betrag oder die Höhe der Abschreibung und die entsprechende Maßeinheit enthalten. 12 03 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: | a) | Identifikations- oder Referenznummer der Unions- oder internationalen Unterlagen oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden. Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die für spezifische Regelungen vorgeschriebenen Angaben und die Referenzdaten der zusammen mit der Anmeldung vorgelegten Unterlagen anzugeben. | b) | Identifikations- oder Referenznummer der nationalen Dokumente oder Bescheinigungen, die zusammen mit der Erklärung vorgelegt werden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H1: Weist der Kaufvertrag der betreffenden Waren eine Identifikationsnummer auf, muss diese Nummer eingetragen werden. Falls zutreffend, ist auch das Datum des Kaufvertrags anzugeben. Außer in Fällen, in denen es für die korrekte Ermittlung des Zollwertes unerlässlich ist, sieht der Mitgliedstaat, der die Zollanmeldung annimmt, von der Verpflichtung ab, Angaben zum Datum und zur Nummer des Kaufvertrags vorzulegen, | - | wenn der Zollwert der eingeführten Waren 20 000 EUR je Sendung nicht übersteigt, sofern es sich nicht um Teilsendungen oder mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt oder | - | wenn die Einfuhr nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder bei Waren, die ständig zu den gleichen Handelsbedingungen von demselben Verkäufer an denselben Käufer geliefert werden. Die Mitgliedstaaten können von Angaben zum Datum und zur Nummer des Kaufvertrags absehen, wenn der Zollwert der betreffenden Waren nicht gemäß Artikel 70 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesen Fällen hat der Anmelder den betreffenden Zollbehörden jede andere Angabe zu machen oder zugehen zu lassen, die zur Bestimmung des Zollwerts verlangt wird. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte I1: Soll für die mit der vereinfachten Anmeldung angemeldeten Waren ein Zollkontingent im Windhundverfahren beantragt werden, müssen alle erforderlichen Unterlagen in der vereinfachten Anmeldung aufgeführt werden und dem Anmelder und den Zollbehörden zur Verfügung stehen, damit der Anmelder das Zollkontingent zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachen Anmeldung in Anspruch nehmen kann. 12 03 002 000 Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. Anzugeben sind die Einzelheiten zur Abschreibung der in der betreffenden Zollanmeldung angemeldeten Waren in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen und Bescheinigungen. 12 03 010 000 Name der ausstellenden Behörde Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist ein Verweis auf die Behörde, die die betreffende Genehmigung oder Bescheinigung ausgestellt hat. 12 03 005 000 Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. 12 03 006 000 Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die entsprechende Abschreibungsmenge. 12 03 011 000 Gültigkeitsdatum Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist das Ablaufdatum der Gültigkeit der betreffenden Lizenz oder Bescheinigung. 12 03 012 000 Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Währungscode anzugeben. 12 03 013 000 Zeilen-/Positionsnummer im Dokument Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die laufende Nummer der Warenposition in der Unterlage (z. B. Bescheinigung, Lizenz, Genehmigung, Einfuhrdokument usw.), die der betreffenden Warenposition entspricht. 12 03 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Abschreibungsbetrag. 12 03 079 000 Zusätzliche Angaben Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind ergänzende Informationen zur Unterlage. 12 04 000 000 Zusätzliche Referenz 12 04 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Referenznummer oder sonstige eindeutige Referenz, die nicht unter Unterlage, Beförderungspapier oder Zusätzliche Informationen angegeben ist. 12 04 002 000 Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes sind die nach den geltenden besonderen Vorschriften erforderlichen Angaben einzutragen. 12 05 000 000 Beförderungspapier Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält die Art und die Referenznummer des Beförderungspapiers. 12 05 001 000 Referenznummer Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1 bis A3, B1, B2, B4 und C1: Dieses Datenelement umfasst die Referenznummer des/Beförderungspapiers/der Beförderungspapiere für die Beförderung von Waren beim Verlassen des Zollgebiets der Union. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten D1 und D2: Dieses Datenelement umfasst die Referenznummer des Beförderungspapiers/der Beförderungspapiere für die Beförderung von Waren im Versand. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte D3: Dieses Datenelement enthält die Referenznummer des Beförderungspapiers, das als Anmeldung zum Versandverfahren verwendet wird. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte E2: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer des Beförderungspapiers anzugeben, das die geplante oder - im Falle von zugelassenen Ausstellern - abgeschlossene Beförderung von Waren in das Zollgebiet der Union umfasst. Im Seeverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung verweist die anzugebende Nummer des Beförderungspapiers auf das Beförderungspapier, das die Person erstellt hat, die einen Vertrag geschlossen hat und die für die tatsächliche Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union ein Konnossement oder einen Frachtbrief ausgestellt hat. Die Nummer des Beförderungspapiers stellt eine Alternative zur Kennnummer der Sendung (Unique consignment reference number [UCR]) dar, wenn diese nicht bekannt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F42 und F45: Referenznummer des/der für die Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Union verwendeten Beförderungspapiers/Beförderungspapiere. Erfolgt die Warenbeförderung mit zwei oder mehreren Beförderungspapieren, d. h. Sammelbeförderungsvertrag und Einzelbeförderungsvertrag, müssen sowohl der Sammelbeförderungsvertrag als auch der entsprechende Einzelbeförderungsvertrag auf der vorgesehenen Ebene angegebenen werden. Je summarische Eingangsanmeldung kann nur ein Sammelbeförderungsvertrag angegeben werden. Die Nummer des Sammelkonnossements, des Namenskonnossements, des MAWB und des HAWB bleiben mindestens ein Jahr nach ihrer Ausstellung durch den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einmalig. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F14 bis F16, F22 und F33: Legt eine andere Person als der Beförderer gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1, Artikel 113 Absatz 1 und Artikel 113a Absatz 3 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung vor, so ist zusätzlich zum Hauskonnossement oder HAWB auch die Nummer des entsprechenden Sammelkonnossements oder MAWB anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F16: Gibt ein Empfänger gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 Einzelheiten der summarischen Eingangsanmeldung an, ist die Nummer | a) | des vom Beförderer ausgestellten Namenskonnossements oder, falls zutreffend, | b) | des von dem Beförderer ausgestellten Sammelkonnossements und des von einer anderen Person gemäß Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 ausgestellten untersten Konnossements anzugeben, wenn für dieselben Waren ein zusätzliches Konnossement, das auf dem Sammelkonnossement basiert, ausgestellt wird. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F23 bis F26 und F33: Anzugeben sind die Nummer des HAWB und des MAWB, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung bekannt sind. Liegen die Sammeldaten bei Einreichung nicht vor, kann die betreffende Person alternativ die Nummer des MAWB getrennt und noch bevor die Waren in das Luftfahrzeug verladen werden, angeben. In diesem Fall umfassen die Angaben auch die Nummern aller HAWB, die zum Sammelbeförderungsvertrag gehören. Die Nummer des MAWB und des HAWB bleiben mindestens drei Jahre nach ihrer Ausstellung durch den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einmalig. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F43: Anzugeben ist die Postsendungsnummer (ITMATT-Nummer), die der Position KN 23 entspricht. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F44: Die Postsendungsnummern [ITMATT-Nummer(n)], die der/den Position(en) KN 23 entspricht/entsprechen, die die Waren in dem Postbehälter abdeckt/abdecken, in dem sie befördert werden. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F50: Diese Angaben beziehen sich auf den Lastwagenfrachtbrief (CMR). Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F51: Diese Angaben beziehen sich auf den Bahn-Frachtbrief. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten G2 bis G5, H1 bis H8, I1 und I2: Diese Angaben beziehen sich auf das Beförderungspapier, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht wurden. 12 05 002 000 Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. 12 06 000 000 Carnet TIR Nummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält die Referenznummer des Carnet TIR. 12 07 000 000 Referenz der Verweisungsanfrage Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die Referenznummer der eingegangenen Verweisungsanfrage ist einzugeben. Dieses Datenelement ist nur anzugeben, wenn die Anmeldung aufgrund einer Verweisungsanfrage geändert wird. 12 08 000 000 Referenznummer/UCR Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei dieser Angabe handelt es sich um die Kennnummer der Sendung, die der Beteiligte der betreffenden Sendung zugewiesen hat. Diese Angabe kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. Sie bietet Zugang zu grundlegenden gewerblichen Daten, die für die Zollbehörden von Interesse sind. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7: Dieses Feld kann zur Angabe der Transaktionskennung (beispielsweise der Referenznummer des Kaufvertrags) genutzt werden, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. 12 09 000 000 LRN Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Anmelder in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben. 12 10 000 000 Zahlungsaufschub Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Gegebenenfalls ist die Kontonummer anzugeben; unter Zahlungsaufschub sind in diesem Falle sowohl der Zahlungsaufschub für Einfuhr- und Ausfuhrzölle als auch Steuergutschriften zu verstehen. 12 11 000 000 Lager 12 11 002 000 Art Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Lagerstätte für die vorübergehende Verwahrung anzugeben. 12 11 015 000 Kennung Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B4, G4 und H1 bis H5: Anzugeben ist die Nummer der Bewilligung des Zolllagers oder Lagers für die vorübergehende Verwahrung. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G5: Anzugeben ist die entsprechende Nummer der Bewilligung. 12 12 000 000 Bewilligung 12 12 002 000 Art Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist die Art des Dokuments anzugeben. 12 12 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Referenznummer aller für die Anmeldung und Mitteilung erforderlichen Bewilligungen. Ist der Anmelder oder der Einführer bei Einfuhranmeldungen oder der Ausführer bei Ausfuhranmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA und/oder vUA für die Waren, die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-/vUA-Entscheidung anzugeben. Ist der Anmelder oder der Einführer Inhaber einer gültigen vZWA-Entscheidung und erfolgt die Einfuhr der Waren, die Gegenstand der Einfuhranmeldung sind, unter denselben Umständen wie die, für die die vZWA-Entscheidung ausgestellt wurde, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZWA-Entscheidung anzugeben. 12 12 080 000 Bewilligungsinhaber Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer der betreffenden Person gemäß Artikel 1 Nummer 18. 12 13 000 000 Art des Nachweisantrags Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Der Wirtschaftsbeteiligte kann wählen, welche Art von Nachweisantrag er stellt: Antrag auf Bestätigung oder Antrag auf Registrierung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
01.09.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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