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EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…bei der nächsten Fälligkeit abgezogen wird, soweit sie bereits gemeldet und entrichtet wurde. 1.5.5 Zuständiges Finanzamt Rz 43: Die Abgabe wird vom für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners (Lieferers oder Verbrauchers) oder des Netzbetreibers zuständigen Finanzamt erhoben. Für alle Organgesellschaften haben die…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…bei der nächsten Fälligkeit abgezogen wird, soweit sie bereits gemeldet und entrichtet wurde. 2.6.5 Zuständiges Finanzamt Rz 101: Die Abgabe wird vom für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners (Lieferers oder Verbrauchers) oder des Netzbetreibers zuständigen Finanzamt erhoben. Für alle Organgesellschaften haben die…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…zuständig. Rz 158: Ist ein ausländischer Lieferer Abgabenschuldner, ist das Finanzamt Graz-Stadt sowohl für die Erhebung der Kohleabgabe als auch der Umsatzsteuer zuständig. Ist ein Endverbraucher (Unternehmer oder Privatperson) Haftender für die Kohleabgabe, so muss dieser die Kohleabgabe an das für den ausländischen Abgabenschuldner…

UStR 2000 Rz 3491–349627.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…zur Erleichterung folgendes Verfahren vorgesehen: Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt beantragen, dass dieses eine Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebsstätte im Inland ausstellt. Während des in der Bescheinigung genannten Zeitraumes kann der Leistungsempfänger davon ausgehen…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…60 Abs. 2 Z 1 BAO; siehe auch Rz 41), für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen (§ 60 Abs. 2…

UStR 2000 Rz 4336–4344128. UID (Art. 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…eine UID. Schwellenerwerber (siehe Rz 4339) erhalten eine UID über Antrag. Der Antrag ist schriftlich (auch per Telefax oder Telegramm) unter Angabe von Name, Firma, Anschrift und Steuernummer an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu richten. Fallen festsetzendes und einhebendes Finanzamt auseinander…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Abgabe, die mit der ersten meist inhaltlich eng verknüpft ist, abweichen kann. Je nachdem kann mithilfe einer solchen Regelung die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe festgelegt werden. Folgende Anknüpfungspunkte sind in Gesetzen vorgesehen: das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt …

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…der Zollanmeldung die Entrichtung über das Abgabenkonto erklären. Rz 1874b: Liegen die unter Rz 1874a genannten Voraussetzungen vor, ist für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr das Zollamt, sondern das Finanzamt zuständig, und zwar jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Veranlagung zur Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Sind festsetzendes und einhebendes Finanzamt nicht ident, so ist die ZM beim festsetzenden Finanzamt (bei dem also auch die Steuererklärungen einzureichen sind) abzugeben. Die Organtöchter haben die ZM bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Organträgers zuständigen…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt ist zuständig für die Entgegennahme einer schriftlichen Erklärung einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, dass sie ihre Betätigung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte (Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 7 bis 25 DPMG (§ 26 DPMG) ist das Finanzamt Österreich zuständig; siehe oben, Rz 51a. 3.37b. Energiekrisenbeitrag-Strom Rz 176b: Zuständig für die Erhebung des Energiekrisenbeitrages-Strom ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 17 Abs. 4 GSpG) Normverbrauchsabgabe - im Fall der rechtmäßigen Verwendung des Kfz, falls für die Erhebung der Umsatzsteuer des Normverbrauchsabgabepflichtigen nicht das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist einschließlich der Erstattung (§§ 11 bis 12a NoVAG 1991) Normverbrauchsabgabe - im Fall der widerrechtlichen Verwendung des Kfz (§ 11 NoVAG…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig; siehe oben, Rz 78a. 3.38.7. Anzeigepflichten Rz 191: Die Begründung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder einer sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeit ist dem für die Erhebung der Umsatzsteuer…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…§ 34 bis 47 BAO erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit. Rz 491: Es handelt sich um keine persönliche Befreiung, sodass begünstigte Rechtsträger mit Umsätzen, die nicht aus den oben angeführten Tätigkeiten stammen (zB Umsätze aus Vermietung und Verpachtung) nicht nach dieser Bestimmung befreit sind. Ebenfalls…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Abzugsweg zu erheben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die steuerpflichtigen Tätigkeiten geleistet werden. 7.6.2.1.1 Bruttobesteuerung Rz 784: Die Steuer beträgt 20% des vollen Betrages dieser Einkünfte (Betriebseinnahmen einschließlich aller Kostenersätze und Sachbezüge jedoch abzüglich der Umsatzsteuer)…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für die Erhebung der Umsatzsteuer des Eisenbahnunternehmens zuständigen Finanzamt, wenn es sich um nicht selbst erzeugten nachweislich zum Steuersatz von 0,015 Euro je kWh versteuerten Bahnstrom zum Antrieb und Betrieb von Schienenfahrzeugen handelt (Z 3). Für die Erstattung der Elektrizitätsabgabe auf der Grundlage des…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V BGBl. II Nr. 56/1997) obliegt seit dem Finanzamt für Großbetriebe1. Jänner 2024 (mit Ausnahme des § 61 Abs. 4 Z 6 BAO1a GSBG). Ist das jenem Finanzamt Österreich, das für die Erhebung der Umsatzsteuer…

UStR 2000 Rz 101–1301.1.3. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…der Mehrwertsteuer Rz 101: Die Einfuhr ist ein Ergänzungstatbestand. Für die Verwirklichung des Einfuhrtatbestands ist es ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Einfuhr erfolgt (Verkauf, Vermietung eines Gegenstandes usw.). Es soll sichergestellt werden, dass ein Verbrauch, der durch einen Import abgedeckt wird, mit inländischer Umsatzsteuer…