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104 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Nr. 121/2000 in der ab 28bis 21. Juni 2006November 2011 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 106/2006, ist: eine natürliche oder juristische Person, die Erdgasspeicher verwaltet. "Speicherunternehmen" ab 22. November 2011 im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 58 GWG 2011, BGBl. I Nr…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…aus Erdgas und Biogas, das in die Tarifposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden kann, die Konzentration an Biogas 50% des Gasgemischs überschreitet, da das eingespeiste Biogas in diesen Fällen technisch derart aufbereitet werden muss, dass es Erdgasniveau erreicht und von Erdgas physikalisch…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Rz 79: Der Verbrauch von Erdgas für so genannte "nichtenergetische" Zwecke (zB im Rahmen chemischer oder physikalischer Prozesse) ist von der Abgabe befreit. Eine nicht begünstigte und somit nicht befreite energetische Verwendung ist jedenfalls dann gegeben, wenn das Erdgas als Treibstoff oder zur Herstellung von…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…I Nr. 107/2011), in dessen Bereich sich der Empfänger der Lieferung befindet, die Benützung seines Netzes und legt dem Empfänger des Erdgases eine Rechnung über das Entgelt für die Benützung seines Leitungsnetzes. Ein "Netzbetreiber" im Sinne des § 6 Z 33 GWG, BGBl. I Nr…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Normkubikmeters ein so genannter Betriebskubikmeter verrechnet wird. Es muss jedoch eine eindeutige Umrechnungsgröße, zB gelieferte Menge in kWh samt Umrechnungsschlüssel, in der Rechnung oder in einer Beilage zur Rechnung angegeben werden, so dass dem Empfänger der Lieferung die tatsächliche Belastung mit Erdgasabgabe offen gelegt wird.

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Liefer- bzw. Verbrauchsmenge konkret festgestellt und auch abgerechnet, dann ist diese konkrete Menge Erdgas zu versteuern. Dies wird jedenfalls bei industriellen oder gewerblichen Großkunden der Fall sein. 2.6.2 Sondervorschrift für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 96: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht regelmäßig…

EnAbgR Rz 102–1042.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…um seinen Anspruch auf Ersatz der Erdgasabgabe durch den Empfänger der Lieferung durchzusetzen, entfällt diese Haftung. Zumutbar im Sinne dieser Bestimmung ist es jedenfalls, dass der Netzbetreiber die gleichen Maßnahmen zur Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Erdgasabgabe gesetzt hat wie zur Geltendmachung seines Anspruches…

EnAbgR Rz 105–1062.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit dem Bundesminister für…

EnAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…kWh überschreitet und soweit sie die elektrische Energie nicht für die im § 2 Z 2 ElAbgG genannten Zwecke (zB die Fortleitung von Erdgas) verwenden. Wird elektrische Energie aus einem erneuerbaren Primärenergieträger erzeugt, so ist ab der Veranlagung 2014 der eigene Verbrauch bis 25.000 kWh…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…23: Neben den Energieerzeugern können auch andere Unternehmen elektrische Energie zu Zwecken einer solchen begünstigten Verwendung beziehen, zB wenn elektrische Energie für die Fortleitung von Erdgas eingesetzt wird. In diesem Fall wird die elektrische Energie zunächst steuerbar vom Elektrizitätsunternehmen an das Unternehmen geliefert und ist…

EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…die von Deutschland beliefert werden. Analog zum Verbrauchsteuerregime und den Abgaben auf elektrische Energie und auf Erdgas wird die Abgabe in den ehemaligen Zollausschlussgebieten nicht erhoben. Rz 128: Steuerbar und steuerpflichtig im Inland ist daher die Kohlelieferung eines ausländischen Kohlehändlers an einen inländischen Endverbraucher. Rz…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…gemäß § 3 Abs. 2 KohleAbgG befreit. Damit wird der Energieinput entlastet und der Output besteuert. Rz 135: Werden unterschiedliche Primärenergieträger (zB Kohle, Erdgas, Erdöl, Müll) für die Erzeugung elektrischer Energie herangezogen, so kann eine Vergütung der eingesetzten Kohle nur in dem Ausmaß erfolgen, als ihre…

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701, 2702, 2704…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…durch weitere Bearbeitung Wirtschaftsgüter geschaffen werden, deren physikalische Beschaffenheit nicht mehr der des Ausgangsmaterials entspricht und es sich daher um Wirtschaftsgüter einer anderer Marktgängigkeit handelt. Rz 226: "Körperliche Wirtschaftsgüter" sind grundsätzlich alle körperlichen Sachen, unabhängig vom Aggregatzustand, zB Erdgas, Flüssiggas, Wasserdampf, usw. Die Abgrenzung des…

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…3 EnAbgVergG, siehe Rz 259). Eine Vergütungsfähigkeit von Energieabgaben ist somit insbesondere dann gegeben, wenn sie für einen der vergütungsfähigenvergütungsfähige Energieträger (Elektrizität, Erdgas, Kohle, vergütungsfähige Mineralöle) entrichtet wurden, und diese Energieträger im Zusammenhang mit dem ProduktionsprozessProduktionsbetrieb eingesetzt wurden. Energieabgaben für aus den genannten Energieträgern erzeugte…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…und liefert. Zur Verhinderung einer mehrfachen Inanspruchnahme für Betriebe im Allgemeinen oder Teile von Betrieben, die elektrische Energie, Erdgas oder aus diesen Energieträgern erzeugte Wärme (Warmwasser oder Dampf) liefern, wird hier die Möglichkeit der Energieabgabenvergütung nicht zugelassen. In diesen Fällen soll der Abnehmer der Energie…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Mindeststeuer nach der Energiesteuerrichtlinie) vom Gesamtbetrag der geleisteten Energieabgaben abgezogen werden: | für elektrische Energie | 0,0005 Euro/kWh | für Erdgas | 0,00598 Euro/Normkubikmeter | für Kohle | 0,15 Euro/Gigajoule | für Heizöl Extraleicht | 21 Euro/1000 Liter…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…der Antragsteller über eine Mitteilung des Lieferers verfügt, in der ihm die genaue Menge des jeweils verwendeten Energieträgers (Elektrizität, Erdgas, Kohle oder Mineralöl) und die jeweils darauf entfallende Energieabgabe (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer) bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Vergleichsrechnung jeweils bei…