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Findok · Richtlinien

EnAbgR Rz 92–94

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

geltende FassungRichtlinieBMF-010220/0106-IV/5/2017gilt ab 15.04.2011

Inhaltsverzeichnis der EnAbgR

Wortlaut laut Findok

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe der Abgabe beträgt gemäß § 5 Abs. 2 ErdgasAbgG 0,066 Euro je Kubikmeter. 2.5.3 Definition Kubikmeter Rz 94: Der Kubikmeter ist gemäß § 5 Abs. 3 ErdgasAbgG als Normkubikmeter definiert, das entspricht jener Erdgasmenge, die bei einer Temperatur von 0º C und einem Druck von 1,01325 bar ein Volumen von Kubikmeter (m³) erreicht. Dieser Normkubikmeter wird üblicherweise bei der Abrechnung von Großkunden in Rechnung gestellt. Auch bei Haushaltskunden ist die Steuer nach Normkubikmetern zu berechnen. Es bestehen aber keine Bedenken, wenn in diesem Fall an Stelle des Normkubikmeters ein so genannter Betriebskubikmeter verrechnet wird. Es muss jedoch eine eindeutige Umrechnungsgröße, zB gelieferte Menge in kWh samt Umrechnungsschlüssel, in der Rechnung oder in einer Beilage zur Rechnung angegeben werden, so dass dem Empfänger der Lieferung die tatsächliche Belastung mit Erdgasabgabe offen gelegt wird.

Normen und Schlagworte

BemessungsgrundlageHöheSteuersatzKubikmeterBesteuerungsgrundlageLiefermengeVerbrauchTarifGroßabnehmerEndabnehmerLetztverbraucherOffenlegungKleinabnehmerAbrechnungsmethodeNormkubikmeterBetriebskubikmeterHaushaltskundenUmrechnungsschlüssel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010220/0106-IV/5/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010220/0058-IV/9/2011
Stammnummer
53246
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
15.04.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF