…5 Abs. 3 ErdgasAbgG als Normkubikmeter definiert, das entspricht jener Erdgasmenge, die bei einer Temperatur von 0º C und einem Druck von 1,01325 bar ein Volumen von Kubikmeter (m³) erreicht. Dieser Normkubikmeter wird üblicherweise bei der Abrechnung von Großkunden in Rechnung gestellt. Auch bei…
…44%-Methode bei Berechnung der Erdgasabgabe(vergütung) angewendet: Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Dieses Ergebnis sei in Normkubikmeter umzurechnen (1 Normkubikmeter entspreche ca. 10 kWh) und danach mit 0,60 g zu multiplizieren. Für den Verbrauch an Erdgas in der Gasturbine…
…die Stromerzeugung entfallenden Mengen abgezogen, es verbleiben die auf die Wärme entfallenden MWh. Sodann wird der auf die Wärme entfallende Prozentsatz errechnet und anschließend auf die Gesamterdgasmenge in Normkubikmeter zur Anwendung gebracht. Beim Sattdampfkessel werden 100% des Erdgases dem Wärmeanteil zugerechnet. Daraus ergibt sich die…
…0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas umzurechnen, wobei zur Vereinfachung davon auszugehen ist, dass ein Normkubikmeter Erdgas einer Energiemenge von 10 kWh entspricht." Im Fall des geprüften Unternehmens sei im Zuge der Vor-BP (1996 bis 1999) gegenüber der BP bekanntgegeben worden, dass…
…die Stromerzeugung entfallenden Mengen abgezogen, es verbleiben die auf die Wärme entfallenden MWh. Sodann wird der auf die Wärme entfallende Prozentsatz errechnet und anschließend auf die Gesamterdgasmenge in Normkubikmeter zur Anwendung gebracht. Beim Sattdampfkessel werden 100% des Erdgases dem Wärmeanteil zugerechnet. Daraus ergibt sich die…
(1) Die Ermittlung der Erdgasabgabe selbst erfolgt auf verhältnismäßig einfachem Weg, indem die verwendeten Erdgasmengen (Normkubikmeter) mit dem in § 5 ErdgasAbgG angeführten Satz multipliziert werden. Das Ausmaß dieser Erdgasmengen kann als bekannt vorausgesetzt werden. (2) Die Erdgasabgabevergütung wird nach § 3 Abs 2 ErdgasAbgG berechnet. Nach…
…vom Gesamtbetrag der geleisteten Energieabgaben abgezogen werden: | für elektrische Energie | 0,0005 Euro/kWh | für Erdgas | 0,00598 Euro/Normkubikmeter | für Kohle | 0,15 Euro/Gigajoule | für Heizöl Extraleicht | 21 Euro/1000 Liter | für Heizöl leicht…
…um 3 Liter verminderten Kraftstoffverbrauch in Litern; liegt ein Kraftstoff-Verbrauch in ccm Erdgas vor, gilt ein Normkubikmeter Erdgas als 1 Liter Benzin, wobei jeweils der Gesamtverbrauch gemäß MVGE-Zyklus nach der EU-Richtlinie 1980/1268 in der Fassung der Richtlinie 2004/31EG, ABL.Nr…
…in kWh (Netzabgabe und Eigenverbrauch; allenfalls umzurechnen aus MWh) wird durch den elektrischen Wirkungsgrad der Anlage dividiert. Die sich ergebenden kWh werden mit dem Faktor 10 in Normkubikmeter umgewandelt. Multipliziert mit dem gesetzlichen Abgabenbetrag je m³ ermittelt sich der Vergütungsbetrag. Die Differenz zur Erdgasabgabe aus…
…die Pauschalregelung anzuwenden. Hat die Anlage nachweisbar einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 45% dann ist das gesamte Erdgas vergütungsfähig (siehe Rz 84). Rz 87: Das Ergebnis ist in Normkubikmeter umzurechnen, wobei zur Vereinfachung davon auszugehen ist, dass ein Normkubikmeter Erdgas einer Energiemenge von 10 kWh…
…um drei Liter verminderten Kraftstoffverbrauch in Liter; liegt ein Kraftstoffverbrauch in Kubikmeter Erdgas vor, gilt ein Normkubikmeter Erdgas als ein Liter Benzin, wobei jeweils der Gesamtverbrauch gemäß MVEG-Zyklus nach der EU-Richtlinie 1980/1268 in der Fassung der Richtlinie 2004/3/EG, ABl. Nr…
…entweder die Grenze von 0,5 % des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: für elektrische Energie 0,0005 €/kWh für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter für Kohle der Positionen 2701, 2702…
…um drei Liter verminderten Kraftstoffverbrauch in Liter; liegt ein Kraftstoffverbrauch in Kubikmeter Erdgas vor, gilt ein Normkubikmeter Erdgas als ein Liter Benzin, wobei jeweils der Gesamtverbrauch gemäß MVEG-Zyklus nach der EU-Richtlinie 1980/1268 in der Fassung der Richtlinie 2004/3/EG, ABl. Nr…
…entweder die Grenze von 0,5% des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: - für elektrische Energie 0,0005 €/kWh - für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter - für Kohle der Positionen 2701, 2702…
…des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: | - | für elektrische Energie 0,0005 €/kWh | - | für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter | - | für Kohle der Positionen 2701, 2702…
…15%): | 2.112,67 | davon Erdgasabgabe: | 499,14 Die geleisteten Anzahlungen seien in weiterer Folge wie folgt in verbrauchte Kilowattstunden elektrischer Energie und Normkubikmeter Erdgas umgerechnet worden: | Bezeichnung: | Betrag: | 17% ENAV: | Umrechnung EUR in kWh: | kWh: |…
…15%): | 2.112,67 | davon Erdgasabgabe: | 499,14 Die geleisteten Anzahlungen seien in weiterer Folge wie folgt in verbrauchte Kilowattstunden elektrischer Energie und Normkubikmeter Erdgas umgerechnet worden: | Bezeichnung: | Betrag: | 17% ENAV: | Umrechnung EUR in kWh: | kWh: |…
…des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: | - | für elektrische Energie 0,0005 €/kWh | - | für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter | - | für Kohle der Positionen 2701, 2702…
…des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: | - | für elektrische Energie 0,0005 €/kWh | - | für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter | - | für Kohle der Positionen 2701, 2702…
…des Nettoproduktionswertes oder die folgenden Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird: | - | für elektrische Energie 0,0005 €/kWh | - | für Erdgas der Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur 0,00598 €/Normkubikmeter | - | für Kohle der Positionen 2701, 2702…