RIS AI
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ZK-23702.4.1.8. Entscheidungsfrist
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…dies dem Antragsteller vor Fristablauf unter Anführung der Gründe und der neuen Frist mitzuteilen. Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen Informationen (maximal 30 Tage) Konsultationen, 30 (maximal 60) Tage Anspruch auf rechtliches Gehör (maximal 30…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen Artikel 22 Entscheidungen auf Antrag (1) Beantragt eine Person eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, so muss sie den zuständigen Zollbehörden alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen Informationen, maximal 30 Tage maximal 30 Tage Konsultationen einer anderen Zollbehörde, 30 (maximal 60) Tage 30 (maximal 60) Tage Gewährung von rechtlichem Gehör, maximal 30 Tag maximal 30 Tag…

ZK-07704.5. Gesamtsicherheit (Art. 89 Abs. 5, 95 und 96 UZK, Art. 84 UZK-DA, Art. 155 bis 158 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…innerhalb der für die Bewilligung der Gesamtsicherheit gemäß Art. 22 Abs. 3 UZK geltenden Entscheidungsfrist (120 Tage ab Annahme des Antrages) zu erfolgen. Die entscheidungsbefugte Zollbehörde setzt eine Frist für die Konsultation, die an dem Tag beginnt, an dem sie der konsultierten Zollbehörde die zu…

UZK-DAArtikel 156 Frist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.

ZK-25901. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Datenanforderungen und Codes noch nicht anwendbar sind Dies erfordert auch die Abgrenzung zu anderen Arbeitsrichtlinien und Arbeitsbehelfen wie insbesondere zollrechtliche Entscheidungen, ZK-0220 Sonderregelungen für die pV wie zB Konsultationsverfahren, Entscheidungsfristen AEO, ZK-0380 Spezifische Verweise auf AEO Zollwert, ZK-0690 Zollwertermittlung nach pV Zollschuld…

ZK-25601. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…Datenanforderungen und Codes noch nicht anwendbar sind Dies erfordert auch die Abgrenzung zu anderen Arbeitsrichtlinien und Arbeitsbehelfen wie insbesondere zollrechtliche Entscheidungen, ZK-0220 Sonderregelungen für die aV wie zB Konsultationsverfahren, Entscheidungsfristen AEO, ZK-0380 Spezifische Verweise auf AEO Ursprung, UP-(diverse) Verbot der Zollrückvergütung Zollwert…

ZK-03803.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…3.7.3. Betriebsprüfung Zoll Die Betriebsprüfung Zoll wirkt bei Bedarf über Anforderung der Kundenteams unterstützend an den Audits mit. Anlassbezogene Unterstützungsansuchen sind im Hinblick auf die Entscheidungsfristen im Antragsverfahren vorrangig zu behandeln. 3.7.4. Zollfahndung Die Zollfahndung unterstützt die Kundenteams, soweit diese nicht…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen Informationen, maximal 30 Tage maximal 30 Tage Konsultationen einer anderen Zollbehörde, 30 (maximal 60) Tage 30 (maximal 60) Tage Gewährung von rechtlichem Gehör, maximal 30 Tage maximal 30 Tage…

ZK-03804.7. Prüfungen nach Annahme des Antrages
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…die Frist für die Entscheidung über den Antrag gemäß Art. 13 Abs. 3 UZK-DA um den gleichen Zeitraum verlängert wie die zweite Konsultationsfrist. Die Verlängerung der Entscheidungsfrist gilt auch im Fall einer Verlängerung der Konsultationsfrist nach Art. 14 Abs. 2 Buchstabe a UZK-IA…

ZK-03804.8. Auslegung der AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…zu unterziehen. Die wesentlichen Punkte sind in einem Abschlussbericht zu dokumentieren. 4.9.2. Entscheidungsfrist Die Entscheidung über den Antrag hat grundsätzlich innerhalb von 120 Kalendertagen nach Annahme des Antrages zu ergehen. Davon abweichend kann die Frist einmal um weitere 60 Kalendertage verlängert werden, wenn…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Unterabsatz 1 UZK oder Art. 116 Abs. 3 Unterabsatz 2 Buchstabe b UZK genannten Fällen wird die Entscheidungsfrist bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem der betreffende Mitgliedstaat die Mitteilung über die Entscheidung der Kommission oder die Mitteilung der Kommission erhält, dass diese die Unterlagen…

ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…Erfordernissen; angemessene Aufzeichnungen werden geführt und aufbewahrt; eine allenfalls geforderte Sicherheitsleistung wird erbracht. 1.2.3.2. Entscheidungsfrist Der Antragsteller ist binnen 30 Tagen ab Antragstellung bzw. ab Eingang nachgeforderter fehlender oder weiterer Angaben über die Annahme des Antrages zu unterrichten (Art. 22 Abs. 1…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…laufen beginnt, sondern bereits mit dem Tag, an dem alle Informationen, die für die Entscheidung benötigt werden, vorliegen. 3.3.6. Entscheidungsfrist (Art. 22 Abs. 3 UZK, Art. 13 UZK-DA) Die zuständige Zollbehörde hat eine Entscheidung über einen Antrag grundsätzlich gemäß Art. 22 Abs…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Da in Art. 22 Abs. 3 UZK, Art. 13 UZK-DA sowie anderen Regelungen ausdrückliche Bestimmungen über die Entscheidungsfrist enthalten sind (siehe Abschnitt 3.3.6.), ist daher die Regelung des § 271 BAO, welche zu einer Verzögerung der Entscheidung führen würde, überlagert. 4.2.3…

VB-07303. Aufgaben des Competence Centers Gewerblicher Rechtsschutz
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…beträgt die Entscheidungsfrist zwei Arbeitstage. (2) Sofern in Anträgen nach Artikel 6 PPV 2014 erforderliche Angaben (siehe Abschnitt 3.2.2.) fehlen, ist der Antragsteller mittels Mängelbehebung aufzufordern, die fehlenden Angaben innerhalb von zehn Arbeitstagen nachzureichen. Die Entscheidungsfrist ist für die Dauer der Mängelbehebung unterbrochen…

UZK-DAArtikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Frist für den Erlass der Entscheidung nach Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex kann um bis zu 60 Tage verlängert werden. (2) Geben laufende strafrechtliche Maßnahmen Anlass zu Zweifeln…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…

UZK-DAArtikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Ist an einem Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex nur ein Mitgliedstaat beteiligt…