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UZK-TDAAbschnitt 1 Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 1 Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts Artikel 2 Anträge und Entscheidungen Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK-Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als elektronische Datenverarbeitungstechniken für Anträge und Entscheidungen und alle…

UZK-TDAAbschnitt 2 Entscheidungen über vZTA
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Abschnitt 2 Entscheidungen über vZTA Artikel 4 Form von vZTA-Anträgen und vZTA-Entscheidungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung des vZTA-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für…

UZK-DAArtikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) Falls die nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex zuständige Zollbehörde nicht bestimmt werden kann, so ist die zuständige Zollbehörde die Zollbehörde an dem Ort, an dem die Aufzeichnungen und Unterlagen (Hauptbuchhaltung für…

UZK-DAArtikel 15 Neubewertung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Notwendigkeit einer Neubewertung ergeben hat; c)wenn Informationen, die vom Inhaber der Entscheidung nach Artikel 23 Absatz 2 des Zollkodex oder von anderen Behörden vorgelegt werden, eine Neubewertung notwendig machen. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde teilt dem Inhaber der Entscheidung das Ergebnis der Neubewertung mit.

UZK-DAArtikel 16 Aussetzung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Entscheidung aus, wenn a)diese Zollbehörde der Auffassung ist, dass hinreichende Gründe für eine Rücknahme, einen Widerruf oder eine Änderung der Entscheidung vorliegen könnten, sie aber noch nicht über alle erforderlichen Elemente verfügt, um über die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung entscheiden zu…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…von einem Inhaber einer Entscheidung oder in seinem Namen unter den gleichen für die Ermittlung des Zollwerts maßgebenden Umständen zu Waren gestellt, b)der Antrag bezieht sich nicht auf eine beabsichtigte Inanspruchnahme der vZWA-Entscheidung oder eines Zollverfahrens. (2) vZWA-Entscheidungen sind nur hinsichtlich der…

UZK-DAArtikel 19 Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Europäischen Union vom 20. Jänner 2024, ABl. Nr. L 2024/1072) Ist kein elektronisches System für die Einreichung von Anträgen auf eine Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) verfügbar, können die Mitgliedstaaten zulassen, dass diese Anträge mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden.

UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Union angenommen, mit dem eine vZWA-Entscheidung nicht vereinbar ist; in diesem Fall tritt der Verlust der Gültigkeit mit Wirkung vom Tag der Anwendung des Rechtsakts ein; b)eine vZWA-Entscheidung ist nicht mehr mit Artikel VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, dem Übereinkommen…

UZK-DAArtikel 101 Mitteilung der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Entscheidung (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat über ihre Entscheidung so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der in Artikel 100 Absatz 1 festgesetzten Frist. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde erlässt eine Entscheidung…

UZK-DAAbschnitt 2 Entscheidung über den Antrag
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Abschnitt 2 Entscheidung über den Antrag Artikel 166 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Artikel 211 Absätze 3 und 4 des Zollkodex) (1) Die Voraussetzung gemäß Artikel 211 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex gilt nur in einem der folgenden Fälle für Bewilligungen der aktiven Veredelung: a…

UZK-DAArtikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind, bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig. Eine solche Entscheidung ist ab dem 1…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a…

UZK-DAAbschnitt 3 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…auf dessen Grundlage die vZTA- Entscheidung ergangen ist | A [+] | II/6. | Abbildungen | B | II/7. | Datum des Antrags | A [+] | II/8. | Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer | A [+] | II/9. | Grund für die Ungültigerklärung |…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…betreffenden Person, Zugang zu den unter Buchstabe a genannten Unterlagen und Informationen nach den geltenden Vorschriften zu erhalten. (2) Nimmt die betreffende Person vor Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Frist Stellung, so können die Zollbehörden die Entscheidung erlassen, es sei denn, die…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Verfügung. (2) Eine EU-weit harmonisierte, von der Kommission und den Mitgliedstaaten einvernehmlich konzipierte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte dient dem Informationsaustausch im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen, die Auswirkungen in mehr als einem Mitgliedstaat haben könnten. (3) Die Absätze 1 und 2 finden Anwendung ab…

UZK-IAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Unterrichtung. (2) Ein Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) darf sich nur auf Waren beziehen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen und zwischen denen keine für ihre zolltarifliche Einreihung relevanten Unterschiede bestehen. (3) Ein Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) darf…

UZK-IAArtikel 20 Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesenwird dieser Umstand in…

UZK-IAAbschnitt 2 Entscheidung über den Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entscheidung über den Antrag Artikel 259 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Ist bei einem Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex die Prüfung der…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke des Antragstellers geführt wird oder zugänglich ist und an dem wenigstens ein Teil der von der Entscheidung zu erfassenden Vorgänge durchgeführt wird. (2) Die Zollbehörden überprüfen unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Antrags auf eine Entscheidung…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fällen Entscheidungen unwirksam oder nichtig sind, können die Zollbehörden, die eine Entscheidung getroffen haben, diese jederzeit zurücknehmen, ändern oder widerrufen, sofern sie den zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung…