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ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Rechtsbehelfsverfahrens nur die Grundzüge regelt, die Einzelheiten jedoch von den Mitgliedstaaten zu erlassen sind, ist grundsätzlich für die Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 45 UZK die Regelung des § 212a BAO anwendbar, insoweit kein Widerspruch zu Art. 45 UZK besteht. Ebenso ist daher die Bestimmung des…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…wird. Nachstehend angeführt sind nur die wesentlichen Punkte des Rechtsbehelfsverfahrens, vor allem im Zusammenhang mit zollrechtlichen Besonderheiten. Die Einzelheiten des Verfahrens sind den Regelungen der BAO zu entnehmen. 4.2.2. Rechtsbehelf der ersten Stufe (Beschwerde) Als Rechtsbehelf der ersten Stufe im Sinn des Art…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens die Notwendigkeit einer (zusätzlichen) nachträglichen buchmäßigen Erfassung (hinsichtlich einer Abgabe, die bereits im angefochtenen Bescheid vorgeschrieben wurde), kann diese durchgeführt werden, sofern bei Einlegung des Rechtsbehelfs die Festsetzungsverjährungsfrist noch nicht abgelaufen war. b)ab dem Tag der Mitteilung des Vorhaltes bis…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits [2022/2064]. Einzelheiten können dem Abschnitt 12.1. entnommen werden. 9.4. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen Jede Vertragspartei gewährleistet die wirksame Durchsetzung des Ursprungsprotokolls. Jede Vertragspartei stellt sicher…

UZKArtikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…ein Gericht oder eine gleichwertige spezialisierte Stelle handeln kann. (3) Der Rechtsbehelf wird in dem Mitgliedstaat eingelegt, in dem die Entscheidung erlassen oder beantragt worden ist. (4) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das Rechtsbehelfsverfahren eine umgehende Bestätigung oder Berichtigung der von den Zollbehörden erlassenen Entscheidung ermöglicht.

UZK-DAUnterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Frist, innerhalb deren der Antragsteller zu einer Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann, beträgt 30 Tage. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Zollbehörden die betreffende Person auffordern…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…DA) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S…

UZK-IAArtikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können die in Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex genannte Mitteilung im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses vornehmen, wenn sie eine Entscheidung auf einer…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme auf Unterlagen und Informationen…

UZK-DAArtikel 10 Einschränkungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…3 des Zollkodex betrifft; d)wenn eine EORI-Nummer für ungültig erklärt wird. e)bei einer Entscheidung gemäß Artikel 18a Absatz 1. (*) (*) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des…

UZK-DAArtikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Beabsichtigt die Kommission, in den in Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex genannten Fällen eine Entscheidung zuungunsten der betreffenden Person zu fällen, teilt sie dieser Person ihre Einwände schriftlich mit…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…der Annahme der Zollanmeldung der Plafondzollsatz anwendbar gewesen wäre. Wird im Zuge eines Berufungs- oder Erlass-/Erstattungsverfahrens festgestellt, dass das Zollkontingent oder der Zollplafond zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung oder des Erlass-/Erstattungsantrages im bezughabenden Kontingentzeitraum nicht mehr offen bzw. nicht mehr anwendbar ist…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung anhand von Risikoanalysemethoden, zu denen…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…gesetzlichen Berufsvertretung zuzuordnen ist, kann auch die Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rz 664578: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen) einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Rehabilitationszentrum), ist für diesen unentbehrlichen Hilfsbetrieb die Befreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993 anwendbar (ebenso wie hinsichtlich der begünstigten Körperschaft). Die ErhebungBetreibt eine begünstigte Körperschaft eine…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, erlässt die Behörde eine Entscheidung nach Absatz 1 und teilt diese dem Antragsteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 120 Tagen nach der Annahme des Antrags, mit. Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, die Frist für den Erlass einer…