Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden…
… 6 UStG 1994 unecht steuerbefreit sind (zB Goldmünzen), geht die Steuerbefreiung vor. Bis 31.12.2015 ermäßigt sich die Steuer für die Lieferung und die Einfuhr von Münzen und Medaillen aus Edelmetallen auf 10%, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250…
…Rubine, Saphire, Smaragde) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur; zB Gold, Silber, Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium; Edelmetalllegierungen und Edelmetallplattierungen gehören grundsätzlich nicht dazu). Unter die Differenzbesteuerung fallen jedoch aus Edelsteinen oder Edelmetallen hergestellte Gegenstände, wie Schmuckwaren…
Anlage 9 Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 Liste des Goldes und der Edelmetalle und Diamanten nach Artikel 15 und Artikel 31 Absatz 1 | KN-Code | Beschreibung | 7102 | Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst | 7106 |…
Anlage 10 Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1509 - Gold, Edelmetalle und Diamanten Liste der im Artikel 11 genannten Waren | KN-Code | Warenbezeichnung | 7102 | Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst | 7106 | Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber…
2.2. Abfertigungsvoraussetzungen (1) Jeder Inhaber eines Betriebes, der Edelmetallgegenstände zu Handelszwecken in das Bundesgebiet einführt, muss beim Zollamt Wien registriert sein und diese Registrierung anlässlich der Zollabfertigung nachweisen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7580"). Als "Handelszwecke" gelten dabei im Hinblick…
…Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die Beschränkungen für die Punzierung von Edelmetallgegenständen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0710: Punzierung " (VuB-Code "0710") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Edelmetallgegenstände ist nur Unternehmen zu erteilen, die beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 17 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 registriert sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Registrierung durch Vorlage…
3. Ausnahmen Eine Registrierung und deren Nachweis bei der Zollabfertigung sind nicht erforderlich für: a)Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden; b)Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen; c)Münzen; d)Barren; e)Rohmaterialien…
Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Bundesgesetzes über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Edelmetallgegenständen anzuwendenden Beschränkungen ist das Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000), BGBl. I Nr. 24/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBljeweils geltenden Fassung…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich (1) Den Beschränkungen des Punzierungsgesetzes 2000 unterliegen Edelmetallgegenstände, die zu Handelszwecken in das Bundesgebiet verbracht werden. (2) Als Edelmetallgegenstände gelten gemäß § 1 des Punzierungsgesetzes 2000 a)Gegenstände aus Platin oder Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 950 Tausendstel, wobei dem Platin…
…aus Edelmetallen | ex9101 | Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen | ex9104 | Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge, aus Edelmetallen | ex9111 10 00 | Gehäuse für Uhren der Position…
…Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden. (2) Sofern eine öffentliche Veräußerung von Edelmetallgegenständen durch die Zollämter erfolgt, ist überdies die…
…Anleihen, Fremdwährungen, physische Werte wie Edelmetalle oder sonstige Basiswerte zu einem festgelegten Kaufpreis zu erwerben. Mit der Ausübung der Option erlischt der Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrags der Anleihe nicht. Anleihe und Optionsschein können voneinander getrennt werden und sind sodann gesondert handelbar. Anleihe und Optionsschein…
…Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw. sein. Ebenso stellen American Depositary Receipts (ADR) und Global Depository Receipts (GDR) Zertifikate dar, die in Form eines Hinterlegungsscheins das Eigentum einer Aktie verbriefen. Zertifikate verbriefen dem Käufer ein Recht auf Zahlung eines Geld- oder Abrechnungsbetrages…
… 30 EStG 1988. Rz 6752: Unter § 31 EStG 1988 fallen somit ab 1.4.2012 insbesondere folgende Wirtschaftsgüter, wenn sie innerhalb eines Jahres ab der Anschaffung veräußert werden: Gold und Edelmetalle (zu Produkten, die den Goldpreis abbilden, siehe aber Rz 6203 und 6203a), Antiquitäten, Sammlungen…
…Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver | 7112 91 | Abfälle und Schrott von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) | ex 7118 90 | Goldmünzen
…Erzeugnisse ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse | Kapitel 28 | Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdenmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen | Kapitel 29 | Organische chemische Erzeugnisse | 3824 | Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerneKerne; chemische Erzeugnisse…
…einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) | ex 7118 90 | Goldmünzen Anlage 2 Liste der Waren gemäß Artikel 1b der Verordnung (EU) 2023/2147 | KN-Code | Warenbezeichnung | 2805 40 | Quecksilber | 2837 11 | Cyanide und Cyanidoxide…