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Findok · Richtlinien

VB-0710

0. Einführung

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2016gilt ab 29.06.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0710

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Edelmetallgegenständen anzuwendenden Beschränkungen ist das Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000), BGBl. I Nr. 24/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBljeweils geltenden Fassung. I Nr. 26/2004. (2) In dieser Arbeitsrichtlinie werden nur jene Regelungen des Punzierungsgesetzes 2000 behandelt, die von den Zollämtern im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens zu beachten sind. Nicht behandelt werden die Erhebung der Punzierungskontrollgebühr durch die Zollämter und die Aufgaben der Punzierungskontrollorgane.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0040-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0047-IV/8/2007
Stammnummer
27140
Enthalten in Fassung
2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
29.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF