Findok · Richtlinien
AH-2616
Anlage 9
geltende FassungRichtlinie2026-0.649.417gilt ab 15.10.2025
Inhaltsverzeichnis der AH-2616
Wortlaut laut Findok
Anlage 9
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 Liste des Goldes und der Edelmetalle und Diamanten nach Artikel 15 und Artikel 31 Absatz 1
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KN-Code
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Beschreibung
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7102
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Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst
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7106
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Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
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7108
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Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
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7109
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Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
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7110
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Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
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7111
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Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
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7112
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Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art"
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.649.417
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0010-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71374
- Enthalten in Fassung
- 16, 17, 18, 19 (geltend: 19)
- Gültig
- 15.10.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF