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UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR…

LStR 2002 Rz 1407–140842.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz) Rz 1407:   | Staat | Volljährigkeitsalter | Afghanistan | 18 | Ägypten | 21 | Albanien | 18 | Algerien | 19 | Angola | 18 | Antigua und Barbuda | 18 |…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder der…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…

LStR 2002 Rz 79211.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die sich nur vorübergehend zur Berufsausbildung außerhalb der oben genannten Staaten aufhalten. Zur Möglichkeit, Unterhaltsleistungen für außerhalb des EU/EWR-Raumes oder der Schweiz lebende minderjährige Kinder ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, siehe Rz 866.

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder der Schweiz liegen…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-43000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.

UP-43001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | EFTA-Länder | Island, Norwegen und Schweiz in Zollunion mit Liechtenstein | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | MED-Länder | Teilnehmerländer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten…

UP-43001.3. Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen" das multilaterale EWR-Abkommen mit einer Kumulierungszone bestehend aus den EFTA-Ländern, den MED-Ländern, den Färöer und der Türkei; 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU, der EFTA-Länder, der EWR-Länder, der MED-Länder…

UP-43002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein; 3.die…

UP-43004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…keine Erstattungen gewährt werden. 4.1.2.3. Fischprodukte Bestimmte im Protokoll 9 angeführte Fischereiprodukte des HS Kapitels 3 und Fischzubereitungen aus den HS Kapiteln 15 und 16 des Zolltarifs sind ebenfalls in das multilaterale EWR-Abkommen einbezogen. 4.2. Bilaterale Abkommen 4.2.1…

UP-43004.2. Bilaterale Abkommen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmungen über Lockerung vom Territorialitätsprinzip noch über Toleranzregel Anwendung finden. Die Ware erlangt auch nicht EWR-Ursprung. Ursprungsland ist entweder Gemeinschaft oder Island. Es finden aber die Bestimmungen des Protokolls 4 des EWR Abkommens bezüglich Zollrückvergütung, Nachweis der Ursprungseigenschaft und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen…

UP-43005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR; diese Erzeugnisse gelten nur dann als Ursprungserzeugnisse des EWR, wenn sie im Gebiet der anderen Vertragsparteien entweder vollständig gewonnen oder hergestellt oder…

UP-43005.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…im Präferenznachweis Im EWR-Abkommen gibt es nicht mehr die Zuordnung des Ursprungs der Waren zu einem bestimmten Vertragspartner. Für die Erfüllung der Ursprungsregeln gelten die Gebiete der einzelnen Vertragsparteien des EWR als ein Gebiet und es gibt nur mehr den einheitlichen "EWR-Ursprung" mit…

UP-43005.1.5. Waren unbestimmten Ursprungs
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR; diese Erzeugnisse gelten nur dann als Ursprungserzeugnisse des EWR, wenn sie im Gebiet der anderen Vertragsparteien entweder vollständig gewonnen oder hergestellt oder…

UP-43005.3.2. Volle Kumulierung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…ist. (4) Ein Lieferant, der regelmäßig einen Kunden mit Waren beliefert, die im EWR über einen längeren Zeitraum hinweg in der gleichen Weise be- oder verarbeitet werden sollen, kann eine einmalige Lieferantenerklärung (im Folgenden ,Langzeit-Lieferantenerklärung' genannt) abgeben, die für alle weiteren Sendungen der betreffenden…

UP-43005.3.4. Andorra
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Andorra Erzeugnisse der HS Kapitel 25 bis 97 mit Ursprung in Andorra werden von den EWR-Ländern als Ursprungserzeugnisse der EU anerkannt. 5.3.5. San Marino Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik San Marino werden von den EWR-Ländern als Ursprungserzeugnisse der EU anerkannt.