9. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung 9.1 Allgemeines Rz 228: Die Privatstiftung als Körperschaftsteuersubjekt mit eigener Rechtspersönlichkeit kann alle Arten von Rechtsgeschäften abschließen. Im Hinblick auf die subjektive und objektive Steuerpflicht bedeutet dies, dass das der Privatstiftung zuzurechnende Einkommen und Vermögen generell auch getrennt vom…
8.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28) 8.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Staatsgeschenke aller Art. Die Befreiung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden, ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen…
…Diverse Staatsverträge (Abkommen, Übereinkommen), Bundesgesetze und Verordnungen Siehe Anhang (Rz 335). 3.4.2 Einkommensteuerbefreiung der Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Österreich 3.4.2.1 Wiener Übereinkommen Rz 314: Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl…
…führen idR zu Betriebsausgaben, zumal sie auch ohne Rechtsanspruch der Arbeitnehmer aus Sicht des Betriebes Entgeltscharakter haben (VwGH 11.6.1965, 1881/64). Werden sie jedoch auf Grund familienhafter Beziehungen erbracht, sind die Prämien gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig (vgl…
…sich in betriebsbereitem Zustand befinden. Alle Aufwendungen, die nach dem Zeitpunkt der Absatzreife entstehen sind nicht mehr aktivierbar. 6.4.2.5 Funktionale Beziehung der aktivierbaren Kosten zum hergestellten Wirtschaftsgut Rz 2207: Nur jene Kosten, welche der Herstellung eines Wirtschaftsgutes dienen, kommen zur Aktivierung im…
…gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) sowie in Artikel 49 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr…
…30. Juni 2021) eine Entlastung von der Normverbrauchsabgabe vorgesehen. Außerdem besteht nach § 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969…
A.3.7.4. Legitimationskarte Rz 376: Personen, die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und…
Betrieb gewerblicher Art Rz 706: In der Beziehung zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der Trägerkörperschaft können grundsätzlich verdeckte Ausschüttungen zum Tragen kommen (VwGH 30.11.1981, 3166/79, 3225/79, 3226/79, 3227/79, VwGH 21.10.1999, 94/15/0113; EStR 2000 Rz…
…wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG 1955 mit dem dreifachen Einheitswert, ist auch der Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung dazu…
1.2.4. Kumulierung In den Ursprungslisten der jeweiligen Abkommen beziehungsweise autonomen Maßnahmen sind die ursprungsverleihenden Herstellungsvorgängen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit eine Präferenzbehandlung in Betracht kommt. Bei der heutigen Produktionsweise ist es nicht ungewöhnlich, dass an der Herstellung einer Ware Unternehmen in zwei…
Die Arbeitsrichtlinie über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (AH-2612, Irak-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über das Irak-Embargo dar, der im Interesse…
3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
…Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein Mindestmaß an Beziehung zu Grund und Boden gegeben sein (VwGH 19.3.1985, 84/14/0139). Rz 5002: Die Vermarktung (der Verkauf) eigener land-…
… 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt, ist von der Abgabenbehörde im Rahmen der Sachverhaltswürdigung eigenständig zu beurteilen (BFG 3.12.2015…
…GebG) Rz 1480: Ehepakte sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden. Sie regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten oder eingetragenen Partner, so wie sich diese während der Ehe oder Partnerschaft und nach deren Auflösung gestalten sollen. Allerdings gehört nicht jeder Vertrag…
…einem anderen Tag wirksam als an dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt wird beziehungsweise als ihm zugestellt gilt: a)Wenn die Entscheidung den Antragsteller begünstigt und der Antragsteller ein Wirksamwerden an einem anderen Tag beantragt hat, wird die Entscheidung an dem vom Antragsteller…
…Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen siedie in den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Zeiträume, Daten und Fristen nicht verlängert oder verkürzt beziehungsweise verschoben oder vorverlegt werden. (2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist, finden für Fristen, Daten und Termine die gemäß…
…Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für alle in derselben Anmeldung angegebenen Waren. Der Anmelder kann jedoch eine weitere Beschau der Waren oder die Entnahme von Mustern und Proben beantragen, wenn er der Ansicht ist, dass die Ergebnisse der Teilbeschau beziehungsweise…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die ESA-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU teilen einander über die Kommission der EU beziehungsweise das COMESA-Sekretariat die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Ausstellung und Prüfung der WVB EUR.1, der…