Artikel 242 Pflichten des Bewilligungsinhabers oder des Inhabers des Verfahrens (1) Der Bewilligungsinhaber und der Inhaber des Verfahrens sind dafür verantwortlich, dass a)die Waren im Zolllagerverfahren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und b)die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im…
2.8. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums…
Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
Artikel 214 Aufzeichnungen (1) Außer im Falle des Versands oder anderweitiger Regelungen müssen der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Lagerung oder der Veredelung oder an dem Erwerb oder der Veräußerung von Waren in Freizonen beteiligt sind, geeignete Aufzeichnungen in…
…Spalte I1, UZK-DA) zu enthalten hat, müssen auch die erforderlichen Unterlagen in den Aufzeichnungen eingetragen werden. Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass sich im Zeitpunkt der Anschreibung alle erforderlichen Unterlagen in seinem Besitz befinden. 5.4.1.3. Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen…
7. Zentrale Zollabwicklung Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es dem Bewilligungsinhaber, die Zollanmeldung für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren zentral bei der für den Sitz des Bewilligungsinhabers zuständigen Zollstelle abzugeben, obwohl die betreffenden Waren bei einer Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat gestellt werden. Die…
Artikel 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die vom Bewilligungsinhaber gemäß Artikel 185 Absatz 1 durchzuführenden Zollformalitäten und Kontrollen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…
1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…
…Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.6.1. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der…
3.2. Zollanmeldung 3.2.1. Anmelder Die Inanspruchnahme der pV begründet Rechte und Pflichten für den Bewilligungsinhaber. Die Zollanmeldung zur Überführung in die pV muss daher vom Bewilligungsinhaber bzw. vom Antragsteller selbst, oder von ihrem Vertreter abgegeben werden. Laut RechtsmeinungDa der FachabteilungAnmelder als Inhaber…
…Für die Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr gelten die für die Ausfuhr geltenden Vorschriften. Dies beinhaltet insbesondere die Erhebung allfälliger Ausfuhrabgaben sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Der Bewilligungsinhaber muss dabei nicht zwangsläufig Ausführer sein. 3.3.1. Codierungen | Verfahrenscode: | 21xx - Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen…
…Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber sein), im Fall von privaten Zolllagern und Verwahrungslagern muss die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllager vom Bewilligungsinhaber oder in seinem Auftrag abgegeben werden (Bewilligungsinhaber muss Verfahrensinhaber…
…| TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich, dass die Waren im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung…
…handelt. Aus den Bestandsaufzeichnungen muss der jeweils noch im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager befindliche Warenbestand jederzeit ersichtlich sein. Der Bewilligungsinhaber hat der Überwachungszollstelle zu den in der Bewilligung festgelegten Zeitpunkten ein Verzeichnis der Lagerbestände (Lagerliste) vorzulegen. Darüber hinaus kann die Überwachungszollstelle dem Lagerhalter jederzeit eine Bestandsaufnahme anordnen…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…
2.5.3. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der von den…
Artikel 186 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Bedingungen für die Erteilung der in Artikel 185 Absatz 1 genannten Bewilligung, b)die vom Bewilligungsinhaber gemäß Artikel 185 Absatz 1 durchzuführenden Zollformalitäten und Kontrollen.
…dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens verantwortlich ist. Zweckmäßigerweise sollte der Zollverantwortliche über…
…Verfahrensinhabers umfasst die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Lagerwaren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und dass alle mit dem Zolllagerverfahren verbundenen Pflichten erfüllt werden. Die Sicherheitsleistung ist aber jedenfalls vom Bewilligungsinhaber im Rahmen der Bewilligungserteilung zu leisten, was bedeutet, dass bei der…