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UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung für vorbei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren übergeführtes m entbeintesm Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern [1] ((ABl. L 329 vom 25.11.2006,ABl. L 329…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt wird (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung bei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren übergeführtem entbeintem Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern 1…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Beispiel: Entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern, das vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt wird (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung für vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren…

AH-26081. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2025

…Nummer der Ausfuhrgenehmigung anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. 2A.2.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter 2A.2.4.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur Güter aus Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur, die nicht mit…

MO-83007.7.7. VO 2342/92 - Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…Ausfuhr in einem anderen Mitgliedstaat erfüllt worden sind, der dort für die Gewährung der Ausfuhrerstattung zuständigen Stelle erbracht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so wird davon ausgegangen, dass für die betreffenden Tiere eine Ausfuhrerstattung gezahlt wurde, die dem am Tag der Wiedereinfuhr der Rinder…

ZT-250524. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für nicht zum Schlachten bestimmte Rinder bestimmter Höhenrassen (Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh, Pinzgauer, Schwyzer und Freiburger) eröffnet. Als "nicht zum Schlachten bestimmt" im Sinne dieser Verordnung gelten Tiere, die nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Annahme der…

MO-83007.7.5. VO 593/2013 - Kontingente für hochwertiges Rind- und gefrorenes Büffelfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…ABl. L 219170)". (2) Das Fleisch muss folgender Begriffsbestimmung entsprechen: "Tierkörper oder alle Teilstücke von Rindern von weniger als 30 Monaten, die mindestens 100 Tage lang ein ausgewogenes, mindestens 70% Körner enthaltendes Futter mit hohem Kaloriengehalt von insgesamt mindestens 20 Pfund täglich erhalten haben. Fleisch…

ZT-250523. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

23. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission wird ein Gemeinschaftszollkontingent für zur Mast in der Gemeinschaft bestimmte männliche Jungrinder eröffnet. Der im Rahmen dieses Kontingentes ermäßigte Zollsatz gilt unter der Bedingung, dass die eingeführten…

ZT-250544. Kontingent Nr. 09.0145 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "B-Erzeugnissen")
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…09.0145 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "B-Erzeugnissen") Dieses Kontingent ist laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.0163 und 06.0164 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt auch zu einer…

ZT-250543. Kontingent Nr. 09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen")
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen") Dieses Kontingent ist laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.0161 und 09.0162 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt auch zu einer…

MO-83007.7.4. entfällt
geltende FassungRichtlinien01.01.2013

…EG) Nr. 617/2009 des Rates vom 13 Juli 2009 zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch Bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Erzeugnissen im Rahmen des Kontingents 09.4449 ist vom Einführer Folgendes vorzulegen: a)eine Einfuhrlizenz, die in…

MO-83007.7.8. dzt. frei
geltende FassungRichtlinien01.01.2009

…Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) 2.ein Echtheitszeugnis (sh. Muster Anhang I und II), ausgestellt von einer der nachstehenden Stellen: Republik Kroatien: "Euroinspekt", Zagreb, Kroatien. Serbien und Montenegro: "YU Institute for Meat Hygiene and Technology", Ka-canskog 13, Belgrad…

MO-83007.7. MO07 Rindfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.7. MO07 Rindfleisch 7.7.1. VO 382/2008 - Lizenzregelung Verordnung (EG) Nr. 382/2008 der Kommission vom 21. April 2008 mit Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch Bei gemeinsamen Zollkontingenten für mehrere Drittländer und nicht präferenziellen Einfuhren ist bei vorgelegten Papierlizenzen neben…

ZT-250532. Bestimmungen für Qualitätsrindfleisch (Kontingente Nrn. 09.2201, 09.2202 und 09.2203)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Begriffsbestimmungen: a) "Gefrorenes Fleisch" ist Fleisch, das zum Zeitpunkt der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union eine Kerntemperatur von - 12 °C oder weniger aufweist; b) "Färsen und Ochsen" sind "Rinder" im Sinne von Anhang II Teil V der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013…

MO-83007.18. MO18 Schaf- und Ziegenfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…werden (siehe Anhang II) (eine Abschreibung der Bestätigung ist nicht zulässig). b) eine formlose Verpflichtungserklärung (Dokumentenartencode "3VHF") über die Einhaltung der Haltefrist von 12 Monaten. -Bei Einfuhren direkt nach Österreichhat dies mittels "Verpflichtungserklärung des Einführers betreffend Einhaltung der Haltefrist für reinrassige Zuchttiere" (Dokumentenartencode "3VHF") zu…

ZT-250545. Kontingente Nrn. 09.0142 und 09.0143 (gefrorenes Rindersaumfleisch)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…09.0142 und 09.0143 (gefrorenes Rindersaumfleisch) Dieses Kontingent ist laut Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission nur für Saumfleisch anwendbar, das bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union gefroren ist und eine Kerntemperatur von - 12 °C oder weniger…

MO-83007.7.3. VO 748/2008 Einfuhrzollkontingent für Rindersaumfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…VO 748/2008 Einfuhrzollkontingent für Rindersaumfleisch Verordnung (EG) Nr. 748/2008 der Kommission vom 30. Juli 2008 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für gefrorenes Rindersaumfleisch des KN-Codes 0206 2991 Bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Erzeugnissen im Rahmen der Kontingente 09…

GK-02003.4. Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben transportiert werden, wenn die Tiere zur Bestandsergänzung: 1.innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder 2.außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens 100 km transportiert werden. (3) Transporte von Kälbern, Lämmern, Kitzen (Zickeln), Fohlen und Ferkeln…

ZT-250533. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru), 09.7315 (Rindfleisch aus Nicaragua) und 09.7300 (Rindfleisch aus Zentralamerika)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen. Bei diesen Kontingenten ist immer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. Die erforderliche Umrechnung auf das Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen.

MO-83007.7.6. VO 2388/84 - Wiedereinfuhr von Rindfleischkonserven der KN-Codes 1602 50 31 und 1602 50 95
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

7.7.6. VO 2388/84 - Wiedereinfuhr von Rindfleischkonserven der KN-Codes 1602 50 31 und 1602 50 95 Verordnung (EWG) Nr. 2388/84 der Kommission über besondere Durchführungsbestimmungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter Rindfleischkonserven (1) Werden den folgenden Bedingungen entsprechende Konserven, die …