Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex genannte Person aus, wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Artikel 79 des Zollkodex…
…Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass getroffen haben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Wurde ein Antrag auf Erlass gemäß den Artikeln 118, 119 oder 120 des Zollkodex gestellt…
…ist nicht vorgesehen. Werden derartige Anträge dennoch auf diese Weise eingebracht, so hat das jeweilige Finanzamt den Antrag gemäß § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Bundesministerium für Finanzen weiterzuleiten. Rz 8205a: § 1 Abs. 2 ZBV 2016 sieht vor, dass Erstanträge…
…die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch…
…die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch…
…kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 791: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an…
…für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
… 212a Abs. 6 BAO vor. Darüber hinaus sind dem Rechtsschutzgedanken des § 212a BAO entsprechend auch noch weitere Fälle zu beachten, in denen die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe trotz erfolgter Entrichtung in Betracht kommt. Rz 521: Der Regelung des § 212a Abs. 6 BAO zufolge sind…
…Warenbezeichnung: ................................................................................................... 2.Der Unterzeichner verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist den…
…je Einzelsicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäß erledigt wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des Unterzeichners die Frist…
…Zollvorgang - bitte Art des Vorgangs angeben - …. 2.Der Unterzeichner verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchstbetrag ohne Aufschub zu zahlen…
…der Grund für die Aufschiebung der Mitteilung weg, ist dies dem für die Zollschuldvorschreibung zuständigen Team unverzüglich mitzuteilen, welches die Zustellung des Bescheides ohne weiteren Aufschub veranlasst. 5.1.4. Buchmäßige Erfassung des Zollschuldbetrages (Art. 104 bis 105 UZK) 5.1.4.1. Allgemeines (Art…
…Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind; b)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf Gesamtsicherheiten; c)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Aufschub der Zahlung; d)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern gemäß Artikel 148 des Zollkodex; …
…Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind; b)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf Gesamtsicherheiten; c)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Aufschub der Zahlung; d)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern gemäß Artikel 148 des Zollkodex; …
…Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind; b)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf Gesamtsicherheiten; c)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Aufschub der Zahlung; d)Anträge und Bewilligungen in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern gemäß Artikel 148 des Zollkodex; …
…| Artikel 95 des Zollkodex | 46… | Phase 1 | DPO | 4b | Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird | Artikel 110 des Zollkodex | 47…
…| | | Art | A+ | 47 02 000 009 | NEU | | | Text | A+ 47 01 … Art des Zahlungsaufschubs Anzugeben ist, wie der Antragsteller den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben anzuwenden gedenkt. Artikel 110 Buchstabe b des Zollkodex…
…für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2010 beginnen, auf Antrag unbeschadet der Bestimmungen des § 124 BAO hinsichtlich der Gewinnermittlungsart nach den vor dem 1. Jänner 2007 geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln (so genannte Aufschub-Option). Eine zwischen 1. Jänner 2007 und 31. Dezember 2009…