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VB-02341. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2016

1. Gegenstand 1.1. Preislich gestaffeltes Arzneimittel (1) Als preislich gestaffeltes Arzneimittel gilt gemäß Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 jedes für die Prävention, Diagnose und Behandlung von HIV/AIDS, Malaria, Tuberkulose und verwandte opportunistische Krankheiten angewandte Arzneimittel, das…

VB-03502. Art der Beschränkungen
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

…Art der Beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Pflanzenschutzmittel unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie in den freien Verkehr der Union überführt werden. 1.sie der Zollstelle anlässlich der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs…

VB-08403. Ausfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

3. Ausfuhrverbote und -beschränkungen 3.1 Anwendungszeitpunkt Die Verordnung (EU) 2017/852 definiert als "Ausfuhr" die endgültige oder vorübergehende Ausfuhr von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden sowie die Wiederausfuhr von Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemischen…

VB-02213. Ausfuhr in Drittländer
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

3. Ausfuhr in Drittländer 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als - genehmigungspflichtige - Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen gilt die Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen, für die eine Zollanmeldung abzugeben ist, sowie die Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen, die nach einer mindestens zehntägigen Lagerung in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden…

VB-02214. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien14.08.2025

4. Einfuhr aus Drittländern 4.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als - genehmigungspflichtige - Einfuhr von Drogenausgangsstoffen gilt jede Verbringung von Drogenausgangsstoffen, die den Status von Nichtunionswaren haben, in das Zollgebiet der Union, ausgenommen Drogenausgangsstoffe werden ab- oder umgeladen, vorübergehend verwahrt, in einer Freizone gelagert oder in das externe…

VB-08402. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Verordnung (EU) 2017/852 definiert als "Einfuhr" das Verbringen von Quecksilber, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten in das Zollgebiet der Union, die sich in einem anderen Zollverfahren als dem externen Unionsversandverfahren für die Beförderung von Waren…

VB-08302. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 stellt mitunter auf die "Einfuhr" und das "Inverkehrbringen" ab, wobei unter "Inverkehrbringen" die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 6). Die…

VB-08303. Ausfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

3. Ausfuhrverbote und -beschränkungen 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 legt auch Auflagen für die "Ausfuhr" fest, wobei darunter der Ausgang von Stoffen, Erzeugnissen und Einrichtungen aus dem Zollgebiet der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 8). (2…

VB-02402. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien01.12.2024

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Die unter Abschnitt 1.2. angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie a)in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (siehe Abschnitt 2.2. Abs. 1); b)im Rahmen eines Zolllagerverfahrens oder eines aktiven…

VB-03002. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien07.09.2022

2. Einfuhr aus Drittländern 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Sofern kein Einfuhrverbot besteht (siehe Anlage 3), unterliegen die in Anlage 1 und in Anlage 2 genannten Waren im Zeitpunkt der Verbringung in die Union der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden, unabhängig davon, welche Art des…

VB-03032. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die unter Abschnitt 1.1. angeführten kontrollpflichtigen Sendungen unterliegen Pflanzengesundheitskontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich durch MitarbeiterKontrollorgane des Bundesamtes für Wald). Diese Pflanzengesundheitskontrollen sind durchzuführen an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der…

VB-03042. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

2. Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Einfuhrbeschränkungen sind im Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu beachten. 2.2. Einfuhrbeschränkungen 2.2.0. Allgemeine Bestimmungen (1) Gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 ist die Einfuhr von Holzprodukten aus…

VB-03362. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Als Einfuhr ist das Verbringen von Fischereierzeugnissen in das Gebiet der Europäischen Union - sofern es sich nicht um eine ungebrochene Durchfuhr handelt - (einschließlich zum Umladen in Häfen in diesem Gebiet) anzusehen. Die Artikel 16, 17 und 18 der Verordnung (EG…

VB-03363. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

3. Ausfuhr 3.1. Anwendungszeitpunkt Als Wiederausfuhr gilt jegliche Beförderung von Fischereierzeugnissen, die zuvor in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt wurden, aus dem Gebiet der Europäischen Union. Im Hinblick auf die geographische Lage Österreichs sind die Ausfuhrbeschränkungen (siehe Abschnitt 3.2.) daher bei jeglicher…

VB-08202. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien27.03.2026

2. Ausfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt Als Ausfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Chemikalie - sofern es sich nicht um eine ungebrochene Durchfuhr handelt - aus dem Zollgebiet der Union (auch aus Zolllagern oder Freizonen) anzusehen (vgl. Abschnitt 1.2. Nummer 16). 2.2. Ausfuhrverbote (1…

VB-03102. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. genannten Waren unterliegen bei der Einfuhr in die Union einer Kontrolle in Bezug auf Vermarktungsnormen. Diese Einfuhrkontrolle muss erfolgen: 1.bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen…

VB-03103. Ausfuhr in Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

3. Ausfuhr in Drittstaaten 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Das in Abschnitt 1.1 , Abschnitt Abschnitt 1.11.2. undund 1.2Abschnitt 1.6. genannte Obst und Gemüse sowie Bananen, dasdie speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegtunterliegen, sowie die in Abschnitt 1.5. genannten Bruteier und Küken…

VB-08102. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

2. Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt Geregelte(1) Ozonabbauende Stoffe sowie ProdukteErzeugnisse und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, unterliegen den Einfuhrverboten (Abschnitt 2.2.) und Einfuhrbeschränkungen (Abschnitt 2.3.) ab dem Zeitpunkt, zu dem sie in das Zollgebiet der Union verbracht…

VB-08103. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

3. Ausfuhr 3.1. Anwendungszeitpunkt Als "Ausfuhr" gilt die Verbringung von Stoffen, Erzeugnissen und Einrichtungen aus dem Zollgebiet der Union. die Verbringung von geregelten Stoffen sowie von Produkten und Einrichtungen, die als Unionswaren gelten, aus dem Zollgebiet der Union oder die Wiederausfuhr von geregelten Stoffen…

VB-08003. Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

3. Einfuhr aus Drittländern 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist als Einfuhr jede Verbringung von Abfällen in die Union mit Ausnahme der Durchfuhr durch die Union zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher unabhängig von der Art des…