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ZK-0612Anlage 6 - Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…Nr. (TIN): Anmelder - UID: Anmelder - VID: 47 Zahlungsart: 48 Abgabenkonto-Nr: Art der Sicherheit: 12 Angaben zum Wert: 20 Lieferbedingung: Ort: Statuscode: 21 Nationalität - grenzüberschreitendes Beförderungsmittel: 22 Währung: Gesamtbetrag: 24 Art des Geschäfts: 28 Hinzurechnungs-/ abzugsfähige Kosten: 45 Berichtigungsaufteilung: 15a Versendungsland: 17a Bestimmungsland: 40 Vorpapier: …

UZKArtikel 270 Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Nicht-Unionswaren (1) Für Nicht-Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, ist die Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung bei der zuständigen Zollstelle erforderlich. (2) Die Artikel 158 bis 195 gelten für die Wiederausfuhranmeldung. (3) Absatz 1 gilt nicht für a)in das externe Versandverfahren…

ZK-15808.3. Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Nr. (TIN): Anmelder - UID: Anmelder - VID: 47. Zahlungsart: 48. Abgabenkonto-Nr: Art der Sicherheit: 12. Angaben zum Wert: 20. Lieferbedingung: Ort: Statuscode: 21. Nationalität - grenzüberschreitendes Beförderungsmittel: 22. Währung: Gesamtbetrag: 24. Art des Geschäfts: 28. Hinzurechnungs-/ abzugsfähige Kosten: 45. Berichtigungsaufteilung: 15a. Versendungsland: 17a Bestimmungsland: 40. Vorpapier: . . . . …

UZKKapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich. (2) In bestimmten Fällen, jedoch nicht in den Fällen nach Artikel 6 Absatz 23, kann eine Zollanmeldung unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben werden. (3) Zur Ausfuhr…

ZK-25903.3. Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr Für die Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr gelten die für die Ausfuhr geltenden Vorschriften. Dies beinhaltet insbesondere die Erhebung allfälliger Ausfuhrabgaben sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Der Bewilligungsinhaber muss dabei nicht zwangsläufig Ausführer sein. 3.3.1. Codierungen | Verfahrenscode: | 21xx…

UZKKapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden, c)Waren, die mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerfrei zur Bevorratung von Flugzeugen oder Schiffen geliefert werden - ungeachtet des Bestimmungsortes des Flugzeugs oder Schiffes - und für die ein Nachweis über eine solche Lieferung erforderlich ist, d)in den internen Versand übergeführte Waren, e)Waren, die das Zollgebiet…

UZKArtikel 199 Aufgabe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.

UZK-IAArtikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex) Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe einer solchen Anmeldung.

ZK-0612Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…der Gemeinschaft benutzten aktiven Beförderungsmittels unter Verwendung des vorgesehenen Codes, soweit diese bei Erfüllung der Förmlichkeiten für die Ausfuhr oder das Versandverfahren bekannt ist. Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung…

UZKTitel VIII Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden, in ein Zollverfahren übergeführt werden, für das eine solche Anmeldung erforderlich ist. b)einer Wiederausfuhranmeldung gemäß Artikel 270, c)der summarischen Ausgangsanmeldung gemäß Artikel 271. (4) Die Vorabanmeldung enthält alle Angaben, die für eine Risikoanalyse zu Zwecken des Schutzes und der Sicherheit erforderlich sind.

UZK-IAKapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr Artikel 336 Anmeldung zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren in mehreren Sendungen (Artikel 162 des Zollkodex) Sollen Waren in mehreren Sendungen aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, muss für jede einzelne Sendung eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung abgegeben werden.

UZK-IAUnterabschnitt 4 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…4 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten Artikel 78 Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) …

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die unter Code 2 fallenden Zollpräferenzen 4Abgabenerhebung in Anwendung der von der Europäischen Union geschlossenen Zollunionsabkommen 2.Die beiden folgenden Ziffern des Codes 00Keiner der nachstehenden Fälle 10Zollaussetzung 15Zollaussetzung mit besonderer Verwendung 18Zollaussetzung mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 19Zeitweilige Aussetzung der Zölle für…

ZK-0612Abschnitt I - Ausfuhr/Versendung
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Abschnitt I - Ausfuhr/Versendung Hinweis: Dieser Abschnitt ist auch für die Erstellung von Zollanmeldungen in der Wiederausfuhr und zur passiven Veredelung maßgebend.  

UZK-IAAnhang 22-06A Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Registrierung von Ausführern der Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

…22-06A Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Registrierung von Ausführern der Mitgliedstaaten [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   (1) Erfolgen Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer oder andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den registrierten Ausführern und den…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken. Unter diesen Code fallen folgende Situationen: Gleichzeitige Anwendung der passiven Veredelung und des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für Textilerzeugnisse (Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates (3))) Vorübergehende Ausfuhr von Waren aus der Union zur Instandsetzung…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…I1 und I2: Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes sind die MRN der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung oder sonstige Bezugnahmen auf frühere Dokumente anzugeben. Die Positionskennung ist nur in den Fällen anzugeben, in denen dies für die eindeutige Identifizierung der betreffenden Warenposition erforderlich ist. 2/2…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen(*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Anmeldung oder der Meldung ist, wenn es sich um mehr als eine Warenposition handelt. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte F43: Den Waren in der betreffenden CN23 zugewiesene Positionsnummer. 11 04 000 000 Indikator für besondere Umstände Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte A2: Unter Verwendung des…

UZK-IAArtikel 340 Zur Ausfuhr oder zur Wiederausfuhr überlassene Waren, die das Zollgebiet der Union nicht verlassen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 340 Zur Ausfuhr oder zur Wiederausfuhr überlassene Waren, die das Zollgebiet der Union nicht verlassen (Artikel 267 des Zollkodex) (1) Sind zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr überlassene Waren nicht mehr dazu bestimmt, aus dem Zollgebiet der Union verbracht zu werden, setzt der Anmelder die Ausfuhrzollstelle…

ZK-0612Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…der Anmeldung | DecTy | an..9 | NC_10000 | 1 | P | Beschreibung: | Einzutragen sind die für die Angabe der Art der Ausfuhranmeldung vorgesehenen Gemeinschaftscodes (siehe Codeliste). | Beispiel: | EXA - Ausfuhr/Wiederausfuhr in Drittländer (ausgenommen EFTA) oder Versendung von Nichtgemeinschaftswaren…