C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…
…Autobusunternehmen Unternehmen mit einer Gewerbeberechtigung zur "Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten" Transportunternehmen Taxi- und Mietwagenunternehmen Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, soweit es sich um Traktoren und Anhänger, land- und forstwirtschaftliche Spezialfahrzeuge und sonstige landwirtschaftliche Maschinen und Geräte handelt Rz 68: Die Zulassung eines Kfz für die Ausübung der…
…gemeinnützige Betätigung anderer Körperschaften zu schaffen (Ausnahme: Dachverbände/Holdings uä., siehe RzRz 121 ff 121 und 122). Bloße Anhängerklubs von Sportvereinen sind daher ebenso wenig begünstigt wie Körperschaften, deren Tätigkeit darin besteht, die von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderten begünstigten Zwecke zu finanzieren oder Spendengelder zu…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
…Z 1 (Kraftfahrzeuge der Klasse L1e bis L5e), Z 2 (Kraftwagen) oder Z 4 (Anhänger) KFG 1967 angeführten Obergruppen fallen und sofern Kennzeichentafeln desselben Formates und derselben Ausgestaltung auf allen in Betracht kommenden Kraftfahrzeugen verwendet werden können. Da die betreffenden Kraftfahrzeuge nicht in dieselbe Untergruppe …
…1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.
…hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit - abzugsfähige Bildungskosten vor. Erfolgt der Erwerb des PKW-Führerscheines zugleich mit dem Erwerb des (beruflich veranlassten) LKW-Führerscheines, so sind…
…durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger nicht mehr als 6 Tonnen beträgt oder deren höchste zulässige Nutzlast 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Gelegentliche Beförderung von Gütern von und zu Flughäfen bei Umleitung der Flugdienste…
…1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 Tonnen nicht übersteigt oder deren höchste zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste…
…durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger nicht mehr als 6 Tonnen beträgt oder deren höchste zulässige Nutzlast 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Gelegentliche Beförderung von Gütern von und zu Flughäfen bei Umleitung der Flugdienste…
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage) - siehe Abschnitt 1.1.5. 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt; 2.Die Beförderung von Postsendungen im Rahmen der Grundversorgung…
…deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger nicht mehr als 6 Tonnen beträgt oder deren höchste zulässige Nutzlast 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Die gelegentliche Beförderung von Gütern nach und von Flughäfen bei der Umleitung der Flugdienste; 3.die Beförderung von Gepäck in Anhängern an Kraftfahrzeugen…
…Abschnitt 1.2.), nicht aber auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis:…
…Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger nicht mehr als 2,5 Tonnen beträgt.
…bis 10.000 kg), O4 (> 10.000 kg) Klasse R1 bis R4: Land- und forstwirtschaftliche Anhänger Bei diesen beiden Arten von Anhängern unterliegen grundsätzlich jeweils die Klassen O3/R3 und O4/R4 auf Grund des höchsten zulässigen Gesamtgewichts der Kraftfahrzeugsteuer. Bei ausschließlicher oder vorwiegender…
…Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden. Näheres zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400 sowie Rz 1630. Rz 124: Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Anhänger…
…Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden, Kraftfahrzeuge, welche widerrechtlich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Rz 1352: Gegenstand der Kraftfahrzeugbesteuerung ist das Kraftfahrzeug. Daraus ergibt sich, dass…
…im Rahmen des Abkommens die Fahrzeuge des anderen verwenden darf, Schienenbeförderungsmittel zur Verfügung gestellt; b)an ein im Zollgebiet der Union zugelassenes Straßenbeförderungsmittel ist ein Anhänger gekoppelt; c)die Beförderungsmittel werden im Zusammenhang mit einer Notsituation verwendet; d)die Beförderungsmittel werden von einem professionellen Vermietungsunternehmen…
…registriert; c)die keine Verstecke enthalten, in denen Waren verborgen werden können; d)deren Laderäume für Kontrollen durch die Zollbehörden leicht zugänglich sind. (2) Als verschlusssicher gelten alle Straßenfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger oder Behälter, die nach Maßgabe eines internationalen Übereinkommens, bei dem die Union Vertragspartei ist…
…verlangen. 3.1.8.5. Erforderliche Unterlagen Der Übersiedelnde hat grundsätzlich entweder a)eine von ihm unterschriebene Erklärung betreffend Zollbefreiung für Übersiedlungsgut auf dem Vordruck ZBefr 2 (siehe Anhang 9B) oder b)erforderlichenfalls einen Grundlagenbescheid abzugeben. 3.1.9. Verfügungsverbot Vor Ablauf einer Frist von…