…1853: Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass die Amtshandlung nach außen in Erscheinung trat und erkennbar den Zweck verfolgte, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob die Amtshandlung konkret geeignet war, den angestrebten Erfolg - nämlich die Durchsetzung…
…Jahre (nach Ablauf des Jahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist). Die Einhebungsverjährungsfrist endet (nach § 238 Abs. 1 BAO) keinesfalls früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Rz 837: Die Einhebungsverjährungsfrist wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung…
… 61 Abs. 1 Z 1 BAO und wird sie auch in den Folgejahren überschreiten, es wurde aber noch nicht zweimal der Umsatzerlös bekanntgegeben. Die Kapitalgesellschaft kann beim Finanzamt Österreich beantragen, dass dessen Zuständigkeit bereits im Gründungsjahr der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt für Großbetriebe übertragen wird…
…sonstige Schriften nach NAG (Lichtbildausweis für EWR-Bürger) sowie sonstige Schriften nach FPG (Karte für Geduldete; Identitätskarte für Fremde). Von der Bestimmung ebenfalls umfasst ist die Amtshandlung der Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten. Davon ausgenommen sind Amtshandlungen im Verfahren zur Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels …
…Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, sowie Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten, technischer Hilfe, Ausbildungsmaßnahmen und Werbung im Zusammenhang mit derartigen Gütern. (-2)das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011 1.2. Begriffsbestimmung Gemäß…
…festen Gebühren (§ 14 GebG) Rz 250: Die Tarifposten des § 14 GebG enthalten eine taxative Aufzählung der gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen. Rz 251: Bei den nach den einzelnen Tarifposten des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den…
…4c GebG (Einreise- und Aufenthaltstitel; siehe Rz 510 ff), § 14 TP 9 GebG (Reisedokumente; siehe Rz 530 ff) und § 14 TP 16 GebG (Führerscheine, siehe Rz 710 ff) angeführten Schriften und Amtshandlungen | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 25 | Anfragen…
…auch für Schriften und Amtshandlungen, die durch eine Betriebsübertragung unmittelbar veranlasst sind. Dies sind zum Beispiel: bei Umgründungen (zB Einbringung in eine GmbH) die Anzeige gemäß § 11 Abs. 5 GewO 1994 des Unternehmensübergangs unter Anschluss entsprechender Belege innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung im Firmenbuch…
…Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage, Beilagen, Zeugnisse und Strafregisterauszüge, die für gründungsbedingte Eingaben, Berechtigungen und Amtshandlungen benötigt werden. Rz 7: Im Bereich der Gebühren nach dem Gebührengesetz kommt insb. eine Befreiung von Gebühren nach § 14 Tarifpost 2 Abs. 1 Z 1 und 2, Tarifpost 6 Abs…
… 70 AsylG 2005 | Die in Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Vollmachtsurkunden, Niederschriften, Zeugnisse und ausländischen Personenstandsurkunden sowie die Verlängerung von Aufenthaltsberechtigungen sind von den Gebühren befreit. Weiters sind für Amtshandlungen auf Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen…
…die Urkunde in Form einer beglaubigten Abschrift (Kopie) vorgelegt wird (siehe Rz 1058 ff, insbesondere Rz 1073). Rz 125: Die bloße Übergabe einer Schrift zur Herstellung einer amtlichen Abschrift oder zur amtlichen Aufbewahrung ist noch kein amtlicher Gebrauch. Ein bloßes Vorweisen oder Vorzeigen einer Schrift…
…Antrag gestellt oder wird der Antrag abgewiesen oder zurückgewiesen, so gilt das Rechtsgeschäft hinsichtlich des noch nicht durchgeführten Teils kraft Gesetzes mit dem Inkrafttreten der geänderten Rechtsvorschriften als aufgelöst. 7. Anzeigen Wird eine Umgehung des Außenwirtschaftsrechts festgestellt, muss den Tatbeständen und den dafür geltenden Strafbestimmungen…
…Gemeinschaftsrecht. (2) Wiederausfuhr Nach Art. 182 Abs. 2 erster Unterabsatz ZK unterliegen auch die nationalen Ausfuhrmaßnahmen (zB die für Verteidigungsgüter) als "für den Warenausgang vorgesehenen Förmlichkeiten" der Überprüfung durch die Zollbehörden kraft Gemeinschaftsrecht. 3.4.2. Nichtgemeinschaftswaren - Überführung in Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung Aufentfällt Nichtgemeinschaftswaren…
…die ihre Wurzel im Ausland haben, so erhöht sich die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen nach Maßgabe seiner Möglichkeiten in dem Maß, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhalts wegen Fehlens der ihr zur Gebote stehenden Mittel abnimmt (VwGH 27.1.197226…
…begründen (zB Hypothek, Dienstbarkeit). Es muss sich um eine konkrete Sache und nicht bloß um eine vertretbare, die lediglich nach Maß, Zahl oder Gewicht objektiv festgelegt wird, handeln. Rz 1067: Die Sache muss sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…8.2.3. Amtshandlungen Rz 171: Bei Amtshandlungen (siehe zB Rz 512 und Rz 713) entsteht die Gebührenschuld mit deren Beginn. 8.2.4. Protokolle gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG Rz 172: Bei den folgenden Protokollen nach § 14 TP…
…beispielsweise Originale von Lieferscheinen, Originale von Warenübernahmeprotokollen und ähnliche Dokumente - ebenfalls mit firmenmäßig gefertigten Übernahmebestätigungen durch den Abnehmer oder den von diesem Beauftragten - sein. Unstimmigkeiten zu Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2. Werden bei der Kontrolle nach Art. 78 ZKArt. 48 UZK in diesem…
…weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs…
…Keine Exekution gegen zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde Rz 1409: Gegen jemanden, der zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist, kann weder finanzbehördlich noch gerichtlich Exekution geführt werden. Rz 1410: Gegen eine natürliche PersonenPerson, eine juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (OHG, KG)Person sowie gegen eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG…