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LStR 2002 Rz 3865.9.24 Sportausübung
geltende FassungRichtlinien29.05.2013

5.9.24 Sportausübung Rz 386: Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den…

LStR 2002 Rz 3986.1.1 Artisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…um die Vereinsmitglieder, liegt im Rahmen der Geschäftsführung eine begünstigungsschädliche eigennützige Zielsetzung des Vereines vor. Rz 132: Dies gilt auch für Sportvereine. Da nur die Ausübung des Amateursports förderungswürdig ist, darf die sportliche Betätigung zumindest nicht hinsichtlich des überwiegenden Teils der Personen, die zum Einsatz…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches zuständige Bundesminister gemäß § 51 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, die Agrarmarkt Austria (AMA) für die Erhebung des Agrarmarketingbeitrags gemäß § 21i Abs. 3 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, die Vertretungsbehörden gemäß § 15 Abs. 1 Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992…

MO-87002. Zuständigkeit der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…

MO-87003.2. Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…Ausgangszollstelle Im Fall der ordnungsgemäßen Ausfuhr erteilt die Ausgangszollstelle die Austrittsbestätigung auf dem Kontrollexemplar T5, welches an die AMA oder an eine Interventionsstelle eines anderen Mitgliedstaates (Feld B) adressiert ist. Dieses Kontrollexemplar T5 ist von der Ausgangszollstelle zwecks Freigabe der Sicherheit an die in Feld…

MO-85018. Beantragung und Erteilung von Lizenzen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…A-1012 Wien, Stubenring 1, für die Erzeugnisse, die in die Marktorganisationen für Wein und Alkohol einzuordnen sind und von 2.In Österreich werden die Lizenzen von der Agrarmarkt Austria (AMA), A-1200 Wien, Dresdnerstraße 70, für die restlichen Erzeugnissegrundsätzlich elektronisch erteilt. Auf Antrag werden…

MO-85019. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…vorliegt, die Abschreibung rückgängig zu machen (wieder anzuschreiben) oder b)die Lizenz nicht vorliegt, die zuständige Lizenzstelle von der zu Unrecht erfolgten Abschreibung zu informieren. Erfolgt eine nachträglichen Abänderung einer Abschreibung einer von der AMA oder dem BMLFUW ausgestellten Lizenz - elektronisch als auch auf Papier -…

MO-83005.1. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…in Österreich sind das das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) undist dass die Agrarmarkt Austria (AMA). (2) Um die Begünstigung des jeweiligen Kontingents zu erlangen ist eine Einfuhrlizenz mit der Angabe des Dokumentenartencodes "Y100 Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM " (2) Um die Begünstigung…

MO-83007.14. MO14 Rohtabak
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…regulierung. Die damit zusammenhängenden Agenden fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. Agrarmarkt Austria (AMA). 7.14.1.1. Prämie Der Rat setzt die Prämie und den zusätzlichen Prämienbetrag je Ernte fest (je kg Tabakblätter, für jede Rohtabakgruppe)…

MO-87003.1.1. Erforderliche Unterlagen
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…AMA über die ordnungsgemäße Verarbeitung - in Original oder durch Faxübermittlung) in 1facher Ausfertigung, wenn aus Interventionserzeugnissen hergestellte Verarbeitungsprodukte ausgeführt werden; c) In beiden Fällen a) und b) das Kontrollexemplar T5 in 4facher Ausfertigung; darin vermerkt die Ausfuhrzollstelle die Nummer des Abholscheines bzw. Kontrollpapiers der AMA…

ZT-25001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Anwendung nicht die Vorlage einer Einfuhrlizenz vorgeschrieben ist. Diese Lizenzkontingente sind durch die Ordnungszahlen 09.4000 bis 09.4999 gekennzeichnet und werden - je nach Marktorganisation - von der Agrarmarkt Austria (AMA) oder dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft verwaltet. Für diese Lizenzkontingente gelten die nachfolgenden Bestimmungen…

EStR 2000 Rz 541717.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime, privater Unternehmer, Gewerbebetrieb. Anlageberater, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist. Amateursportler, allenfalls Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG 1988, siehe auch LStR 2002 Rz 1005. Archivar, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist. Astrologe, Gewerbebetrieb (VwGH…

AH-2075Anlage 22
geltende FassungRichtlinien29.05.2024

…Software. 3.Bomben und Granaten, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind. 4.Andere Explosivstoffe, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt: a)Amatol; b)Nitroglykol; c)Pikrylchlorid. 5.Bandstacheldraht. 6.Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…konkrete Anschaffungskosten können diese gemäß § 184 BAO geschätzt werden. Es bestehen keine Bedenken, aus den Statistiken der AMA und des früheren Milchwirtschaftsfonds über die durchschnittlichen Milchquoten je Betrieb im Schätzungswege anzunehmen, dass 50% des verkauften Milchkontingentes entgeltlich erworben wurden. Im Rahmen dieser Schätzung sind die…

EStR 2000 Rz 501215.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…Nr. 72/2008, (zB für Ausgleichsbeiträge und Zuschussgewährung, Förderungszwecke, Lager- und Vorratshaltung für Futterzwecke, Liste der Almen bei Be- und Verarbeitungsbetrieben) und Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (Marktordnungs- und Interventionsstelle ist die "Agrarmarkt Austria" - AMA) zB Flachsbeihilfen-VO, BGBl. Nr. 167/1995, Frühvermarktungsprämien-Verordnung, BGBl…

ZK-20312.6. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2023

…Rückwarenbefreiung nur, wenn im Auskunftsblatt INF 3 alle erforderlichen Bescheinigungen der zuständigen Behörden ordnungsgemäß erteilt wurden. (5) Zur Vorgangsweise im vereinfachten Verfahren ohne Verwendung des INF 3 siehe Abschnitt 3.2.6.2. 5 zuständig im Anwendungsgebiet: Agrarmarkt Austria (AMA) 2.6.2.1. Ausnahmen…

MO-850110. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…mittels INF 3. Ein INF 3 ist jedoch bei Dreiecksverkehren zwingend erforderlich (ZK-2031). Erfolgt eine nachträgliche Abänderung einer Abschreibung einer von der AMA oder dem BMLFUW ausgestellten Lizenz - elektronisch als auch auf Papier -, so hat das Zollamt zusätzlich das Competence Center Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren…

MO-850111. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Liegt die Lizenz nicht vor, so ist die Lizenz erteilende Stelle (Abschnitt 8.1.) formlos zu verständigen. Handelt es sich um eine von der AMA oder dem BMLFUW ausgestellten Lizenz - elektronisch als auch auf Papier -, so hat das Zollamt zusätzlich das Competence Center Zoll- und…

MO-86002. STÄRKEÄTHER UND STÄRKEESTER
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…die Nichtkonformität später, aufgrund des Ergebnisses der Untersuchung der Muster festgestellt, ist ebenfalls die AMA zu verständigen. 2.4. Rechtsquellen Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Produktionserstattungen für die Verwendung von Stärke und Zucker (Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung 1995), BGBl…